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09. September 2010, 10:44:19 *
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Autor Thema: Musterung !! befristeter Arbeitsvertrag? was nun  (Gelesen 490 mal)
cocusnussklausi
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Beiträge: 1


« am: 08. Februar 2010, 19:55:42 »
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GUten abend liebe user,

ich (20)habe am samstag mein bescheid zu anstehenden musterung am 22.2 bekommen!

ich habe allerdings ein rießiges problem. ich habe vor einem halben jahr meine ausbildung beendet und bin von meinem betrieb übernommen worden und habe einen befristeten arbeitsvertrag bis ende juni diesen jahres bekommen!

meine frage also, können sie mich trotz befristeten vertrages einziehen ?

ich habe heute mit der personalabteilung gesprochen und ich habe noch dazu gute chancen das mein vertrag verlängert wird um 1 jahr!

kann mir da das kreiswehrersatzamt da einen strich durch dir rechnung machen?

habe da sehr große angst denn wenn sie mich einziehen sollten verliere ich meine arbeit!

Freu mich auf schnell antworten, denn ich bin mit den nerven wirklich am boden ...:-(

LG
Cocusnussklausi
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snow
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Beiträge: 55


« Antworten #1 am: 08. Februar 2010, 23:44:02 »
ZitierenZitat

is doch nur die musterung... das bedeutet nich das du gezogen wirst.
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wer nichts weiß kann auch nichts verstehen.angst schneidet tiefer als schwerter.
BulleMölders
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Beiträge: 1.601


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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 08:19:41 »
ZitierenZitat

Wie schon geschrieben wurde, ist es nur die Musterung. Dort geht man nicht vorn ins KWEA rein und wird dann hinten mit dem Bus sofort in die Kaserne gefahren.

meine frage also, können sie mich trotz befristeten vertrages einziehen ?
Ja können sie!
Sonst währe es ja einfach um die Bundeswehr herum zu kommen. Einfach immer nur einen befristeten Arbeitsvertrag und man kann nicht gezogen werden. Währe mal was neues.

Einen Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst hat man nur für die erste Ausbildung.
In ihrer Situation können sie nur versuchen mit dem KWEA zu sprechen. Aber selbst wenn sie nochmal zurückgestellt werden, dann stehen sie warscheinlich in einiger Zeit wieder vor dem gleichen Dilemma.
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Einer der "Männer der Mölders"
Die gelernt haben den Bullen zu reiten!
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Beiträge: 4.510


« Antworten #3 am: 09. Februar 2010, 12:55:05 »
ZitierenZitat

Man verliert auch nicht seine Arbeit wenn die Bw einzieht. Es gilt dann das Arbeitsplatzschutzgesetz. Bei Befristung verlängert sich nur das Arbeitsverhältnis nicht sondern läuft ggfs. zum Befristungsende aus. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ruht während der wehrdienstzeit und darf nicht gekündigt werden. Wenn eine weitere Zeitbefristung ansteht würde ich ´mal einen Blick in das Teilzeit- und Befristungsgesetz werfen. So etwas ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und wenn diese nicht vorliegen geht das Arbeitsverhältnis in ein Unbefristetes über.
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