Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 09. Februar 2012, 05:13:59
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Autor Thema: § 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch  (Gelesen 967 mal)

jenssbk

  • Gast
§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« am: 01. September 2010, 13:08:22 »

Hallo an Alle,

welches Studium oder welcher Abschluss ist nach Eurer Erfahrung oder nach der Vorschrift dienstlich verwertbar?

Ich habe das Erste Staatsexamen in den beiden Fächern und warte auf das Referendariat.

Ich bin 30 Jahre alt und wurde als ROA a.d.W abgelehnt wegen meines Alters.

Eine besondere dienstliche Eignung aufgrund meiner Ausbildung wurde auch nicht festgestellt.

Was kann man tun um doch noch angenommen zu werden?

Mit freundlichem Gruß
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.729
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #1 am: 01. September 2010, 13:10:16 »

Mir fällt keine fachnahe Verwendung dazu ein.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

jenssbk

  • Gast
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #2 am: 01. September 2010, 13:24:31 »

Was ist denn mit Stellen beim BMVG oder beim MGFA?

Haben die nicht Dienstposten oder Reservedienstposten für die mein Studium dienlich wäre?

Ich bin im Moment U d.R. ATN (Stabsdienst, Trsp, Führerschein BC).

Mit freundlichem Gruß
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.444
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 13:47:23 »

MGFA könnte ich mir aufgrund der Qualifikation vorstellen. Aber die wenigen Dienstposten, die es dort gibt, kann man nicht als echte Perspektive bezeichnen.
Im BMVg wird man eventuell auf die Beurteilung "eine besondere dienstliche Eignung aufgrund der Ausbildung wurde nicht festgestellt" zurückkommen. Aber informieren kann du dich auf jeden Fall. Dann hast du es wenigstens versucht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Chef_6/451

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 296
    • BwForum - Fragen und Antworten rund um die Bundeswehr
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 21:19:45 »

Über Chancen mit dieser Qualifikation noch Offizier zu werden brauchen wir nicht reden - sind kleiner als verschwindend gering.
Die Bundeswehr hat selbst genug Historiker - ganz offen - keine Chance.

Ich bin übrigens selbst Historiker und arbeite eng mit dem MGFA zusammen.
Gespeichert
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

Donnerhall

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #5 am: 16. September 2010, 23:33:44 »

An den Offz-Schulen werden doch Geschichtslehrer gebraucht. Soweit ich weiß, gibt es da auch Beorderungsstellen. Vielleicht brauchst du dafür aber noch das 2. Staatsexamen.

Als Englischlehrer würde ich mal beim Bundessprachenamt nachfragen. Die brauchen, soweit ich weiß, auch immer Leute, die die SLP-Tests korrigieren. Ob es da Beorderungsstellen gibt, weiß ich nicht. Einfach anrufen, den S1 verlangen, nachfragen.
Gespeichert

SLV43Abs3_Resi

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2010, 23:18:04 »

Als Ingenieur mit informationstechnischem Hintergrund hatte ich keine Schwierigkeit, einen Beorderungsdienstposten zu finden, und das mit Mitte 40!
Gespeichert

Rosered

  • Gast
Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. Lehramt Geschichte/Englisch
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2010, 23:32:49 »

Vollkommen richtig, Resi, genau so sehe ich das auch.....ich könnte ihm mindestens sieben Möglichkeiten aufzählen, aber mit seiner Ausbildung bei der Bw oder Bw nahen Einrichtungen zu arbeiten, aber:
1. nur mit 2. Staatsexamen, das 1. wird als akademischer Abschluss nicht anerkannt - nirgends
2. Als Lehrer wird er ja wohl in der Lage sein, selbständig zu recherchieren - was macht er im Referendariat, fragt er da seinen HS-Leiter?
er ist ja nicht 15, also jemand, dem man noch unter die Arme greifen muss und Tipps geben sollte....
schönes Wochenende an alle
wünscht Euch
Rosered
Gespeichert
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de