Holgi33, dazu müsste dann, je nachdem wie die neue Stehzeit lauten wird, ggf. auch die Ziffer 204 der ZDv 20/7 geändert werden, die da bisher besagt, Reservisten ...
"... dürfen bis zum Ablauf des Jahres, indem sie das 58. Lebensjahr vollenden, zu einem Offizier-, Unteroffizier oder Mannschaftsdienstgrad befördert werden."
Wenn ich das richtig rechne, sind Sie Jahrgang 1965 und können daher bis Ende 2023 (Stand heute!) überhaupt befördert werden! Dann hätten Sie, falls das mit der Beförderung zum Feldwebel wunschgemäß funktioniert, gerade mal 12 Feldwebeljahre "auf dem Buckel"!
Wenn ich ehrlich sein soll, bin ich mit meiner Ansicht eher bei "miguhamburg1" und glaube, dass die neue Zahl der notwendigen Feldwebeljahre für die Beförderung zum Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann wohl eher bei 13 oder 14 Jahren, als bei 11 oder 12 Jahren liegen wird!
Sorry, aber machen Sie sich mal nicht allzu viel Hoffnung auf den "Staber"

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