Ok, um diesen Fred mal wieder aufzugreifen, der gestartet wurde, als ich noch im Einsatz war, möchte ich folgendes dazu beitragen:
Den Feuerwehrteil kann ich nicht beurteilen, weil ich damit nichts am Hut habe, aber ich kann mir vorstellen, dass eine G26 auch bei der Bundeswehr für Atemschutzgeräteträger so stattfindet und anerkannt werden könnte. Ansonsten macht man die halt nochmal, weil der Zeitaufwand dafür sich in Grenzen hält

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Mehr kann ich zum Sanitätsteil beitragen:
1. Der bisher bekannte "Helfer im Sanitätsdienst" (HiSD) existiert in der bisherigen Form nicht mehr und wurde durch den Einsatzersthelfer Alpha (EEH A) ersetzt. Dieser enthält neben den 16 Unterrichtsstunden, die der zivile Erste-Hilfe-Kurs beinhaltet, auch noch 14 (!!!) Stunden militärischen Teil, der von bisher 8 (beim HiSD!) entprechend "aufgebohrt" wurde und jetzt auch u. a. die neuen Verbandsmaterialien (Israeli Bandages, etc.) sowie das Anlegen von CATs (Combat Application Tourniquet), die Anwendung von gerinnungsfördernden Mitteln (QuikClot ACS) sowie die Applikation von Morphin mittels Autoinjektoren beinhaltet. Weiterhin wird bei der Bundeswehr der EEH A mit jährlichen Weiterbildungen verlängert, weil er ansosnten seine Gültigkeit nach 3 Jahren verliert! Somit findet eine Anerkennung zivil erbrachter Leistungen (EH-Kurs, etc.) eher nicht statt! Stattdessen schickt man eben alle Soldaten für weniger als eine Woche zum EEH A und hat damit auch einen einheitlichen Ausbildungsstand hergestellt.
2. Von den drei benannten Ausbildungen ist nur der Rettungssanitäter durch Verordnungen der Länder bundesweit einheitlich geregelt und umfasst ÜBERALL in Deutschland einen Ausbildungsumfang von 520 Stunden (jeweils 160 Stunden Theorieteil, Krankenhaus- und Rettungswachen-Praktikum und dann 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Prüfungen!). Dafür gibt es dann auch eine Anerkennung bei der Bundeswehr. Hier wurde mir z. B. die ATN 1001 369 mit der ATB RettSan zuerkannt! Allerdings heisst der zivile RettSan mittlerweile bei der Bundeswehr "Einsatzsanitäter" und wurde um einen 4-wöchigen militärischen Teil erweitert, der vor Zuerkennung der ATB EinsSan natürlich nachzuholen ist bzw. wäre!
3. Rettungshelfer sind in verschiedenen Bundesländern verschieden geregelt (Extrembeispiel: NRW hat insgesamt nur 160 Ausbildungsstunden für den Rettungshelfer, Bayern und Baden-Württemberg haben insgesamt 320 Stunden vorgesehen!), so dass hier schon kein bundesweit einheitliches Ausbildungskonzept existiert. Daher werden sie, wie der Betriebssanitäter auch, bei der Bundeswehr nicht durch Zuerkennung einer ATN/ATB "gewürdigt"! Heisst im Klartext, dass es weder eine ATB "Rettungshelfer" noch eine ATB "Betriebssanitäter" mit dazu gehörigen ATNs gibt! Und dann läuft alles wie gehabt, keine ATB/ATN vorhanden, keine Zuerkennung möglich ... aka "Keine Arme, keine Kekse!"

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