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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: auslandseinsatz  (Gelesen 706 mal)

schweden244

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auslandseinsatz
« am: 18. Oktober 2011, 15:38:30 »

grüsse an alle.bin neu im forum und habe mal paar fragen an euch.ich war 4 jahre beim bund und bin 2001 ausgeschieden.ja das ist schon 10 jahre her.nun wurde ich angeschrieben ob ich mit als reserve in den einsatz gehen will.als kraftfahrer.leider lehnte mein arbeitgeber ab :'(.nun will ich aber kündigen und trotzdem mitgehen.kann mir einer von euch sagen wie hoch mein sold ist,solange die vorausbildung geht?hg d.r.34 jahre,verheiratet,2 kinder.danke erstmal.würde mich freuen wenn was zurückkommt!!
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The_Staffsergeant

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2011, 16:03:31 »

Kündigen um in den Einsatz zu gehen?
Würde ich mir Zweimal überlegen, dann auch noch, wenn 2 kinder dabei sind.
Was ist nach dem Einsatz?

Solange Sie in Deutschland die Vorausbildung leisten werden sie wie ein ganz normaler reservist auf Wehrübung bezahlt. Das heisst Wehrsold, leistungszuschlag und das was die Unterhaltssicherungsbehörde übernimmt.
Gehen sie in den Einsatz kommen die ganzen Auslandzuschläge mit zu.

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schweden244

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2011, 16:24:13 »

danke erstmal für die antwort.wieviel wäre das denn ca.?ausland weiß ich.bin kraftfahrer und bekomme ohne probleme neuen job. 8)
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schweden244

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5./102 wildflecken
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2011, 16:59:57 »

jemand da von der ehemaligen 5./102 aus wildflecken?jahre 97-2001?
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wolverine

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2011, 17:04:11 »

Wehrsold, Leistungen nach USG, Leistungszuschlag für Reservisten, Ausgleich für nicht einfenommene Verpflegung, Fahrtkosten und AVZ. Genaue Höhe weiß man erst mit DstGrd, Familienstand und Einsatzland. Googlen Sie ´mal nach Leistungskatalog für Reservisten.
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schweden244

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2011, 17:17:37 »

hab bei gooooooogle auch nichts genaueres rausbekommen,aber danke.ich habe gedacht ihr wisst das so ca..es sind aber bestimmt1.500 euronen,natürlich ohne zuschläge.naja,mal sehen was das wird und seit bitte nicht so förmlich hier im forum.das SIE könnt ihr euch bei mir sparen!!!gruss an alle.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2011, 17:20:02 von schweden244 »
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The_Staffsergeant

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2011, 17:31:47 »

Naja gut, als Kraftfahrer stimmt.

Hab mich auch mal 6 Monate drin versucht. aber dan ndoch wieder in di IT zurück.

Als für den normalen Dienst hab ich als OFw als Wehrübender um die 450 € (pro Monat) gehabt. dazu kam dann noch einmalig der Leistungszuschlag (um die 600€), Fahrtkostenerstattung, Verpfleungsgeld für die Wochenenden.
Von der Unterhaltsicherungsbehörde, gab es dann Anteilig die Miete, und einen anteiligen Verdienstausfall als Selbständiger.
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schweden244

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2011, 17:41:05 »

na das klingt doch schon mal ganz gut.jetzt ist nur noch wichtig ob die vorausbildung als wehrübung zählt oder als normaler dienst?!
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The_Staffsergeant

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2011, 17:42:50 »

Alles als Wehrübung

War auch schon als Resi im Einsatz
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miguhamburg1

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2011, 17:46:53 »

Lieber Fragensteller, schauen Sie unter reservisten.bundeswehr.de nach, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wie bereits gesagt, bekommen Sie den Wehrsold eines HptGefr und ab insgesamt dem 25. WÜ-Tag einen Leistungszuschlag für jeden Tag, an dem Sie Dienst geleistet haben, in Höhe von ich glaube 25 EUR. Dann wie als GWDL alt und FWDL Essengeldauszahlung für die WE und nicht eingenommene Verpflegung, weil z.B. Heimschläfer sowie Fahrtkostenerstattung wie bereits beschrieben. Als Arbeitnehmer erhalten Sie für die Zeit derWÜ auf Antrag an die Unterhaltssicherungsbehörde Ihrer Stadt- oder Landkreisverwaltung den tatsächlichen Verdienstausfall erstattet und das zusammen ist dann für die Zeit der WÜ in Deutschland Ihr Einkommen. Im Einsatz kommt dann noch das für den jeweiligen Einsatzort fällige "Auslandstagegeld" hinzu.
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schweden244

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2011, 17:47:37 »

das klingt schon wieder scheisse.da mach ich monatlich miese!!!ich müsste schon auf 1.600 brutto kommen.weil ich ja kündige bekomm ich ja kein geld von der behörde,oder sehe ich das falsch??
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wolverine

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #11 am: 18. Oktober 2011, 22:59:29 »

Die Bw zahlt Nettobeträge.
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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #12 am: 18. Oktober 2011, 23:10:24 »

Wer wegen der Möglichkeit an einem Auslandseinsatz teilzunehmen kündigt ist übrigens selbst schuld.
Was passiert denn, wenn 1 Tag vor Tag X die Ausplanung kommt, weil es einen Aktiven gibt der auf die Stelle gehen soll oder die Stelle wird gestrichen?

Und dann? Arbeitslos und Spass dabei?

Bevor man solche Gedankenspiele anstrengt, sollte man das genau durchdenken.
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miguhamburg1

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #13 am: 18. Oktober 2011, 23:27:49 »

Als Arbeitssuchender, der Sie nach einer Kündigung rechtlich sind, stehen Ihnen auch Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zur Verfügung. Wie das allerdings bei einer Selbstkündigung aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen, da meines Wissens nach die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von drei (?) Monaten verhängt, in denen Sie keine Leistungen erhalten. Ob da die Unterhaltssicherung etwas zahlt, möchte ich zumindest bezweifeln.

Auf der anderen Seite dürfte es auch kaum möglich sein, von einem Truppenteil zu einer durchgehenden Wehrübung, also auch in dn Zeitintervallen der Vorausbildungsabschnitte und dann vor dem eigentlichen Einsatzbeginn einberufen zu werden, weil damit wertvolle WÜ-Tage sinnlos verbraten werden. Schließlich sind Reservisten bis auf einzelne Dienstposten nachtaktiv für Einsätze einzuplanen. Und als Kraftfahrer haben Sie nun einmal keine Mangelverwendung.

Sprich: Sie sollten Ihren Gedanken besser vergessen und weiter in Ihrer Firma fahren.
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KlausP

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Antw:auslandseinsatz
« Antwort #14 am: 19. Oktober 2011, 06:47:53 »

Zitat
... nun wurde ich angeschrieben ob ich mit als reserve in den einsatz gehen will.als kraftfahrer. ...

Das wundert mich, ehrlich gesagt. Nach wie vor gilt die Regel, dass kein Reservist in den Einsatz geschickt wird, wenn ein Aktiver den Dienstposten besetzen kann. Das sollte beim 0815-Mkf in der Mannschaftslaufbahn eigentlich der Fall sein. Oder geht es der Bundeswehr mitlerweile bei den Mannschaften personell schon so schlecht, dass sie Reservisten, deren DZE 10 Jahre zurückliegt anschreibt und darum bettelt, dass sie in den Einsatz gehen?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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