Als Arbeitssuchender, der Sie nach einer Kündigung rechtlich sind, stehen Ihnen auch Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zur Verfügung. Wie das allerdings bei einer Selbstkündigung aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen, da meines Wissens nach die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von drei (?) Monaten verhängt, in denen Sie keine Leistungen erhalten. Ob da die Unterhaltssicherung etwas zahlt, möchte ich zumindest bezweifeln.
Auf der anderen Seite dürfte es auch kaum möglich sein, von einem Truppenteil zu einer durchgehenden Wehrübung, also auch in dn Zeitintervallen der Vorausbildungsabschnitte und dann vor dem eigentlichen Einsatzbeginn einberufen zu werden, weil damit wertvolle WÜ-Tage sinnlos verbraten werden. Schließlich sind Reservisten bis auf einzelne Dienstposten nachtaktiv für Einsätze einzuplanen. Und als Kraftfahrer haben Sie nun einmal keine Mangelverwendung.
Sprich: Sie sollten Ihren Gedanken besser vergessen und weiter in Ihrer Firma fahren.