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Autor Thema: Barett in HSchBtl  (Gelesen 2924 mal)

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Barett in HSchBtl
« am: 22. Juli 2003, 23:40:53 »

Servus,

wechselt man eigentlich bei einer Reserveverwendung als Sicherungsuffz in einem HSchBtl seine Barett- und Litzenfarbe auf Grün, oder behält man seine "alten" Farben aus aktiven Zeiten. Ich habe dazu die beiden unterschiedlichen Meinungen gehört. Was stimmt denn nun?

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TheAdmin

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #1 am: 23. Juli 2003, 00:34:31 »

Laut dem meinigen (HSchBtl 27) steht der Wechsel an, also grüne Litzen und eichenlaubbestücktes Barett.

Im Zweifelsfall einfach mal in deinem HSchBtl anrufen und fragen, wie dies handhaben.
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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #2 am: 23. Juli 2003, 07:05:59 »

Hallo,

die "Vorschriftenlage" ist hier (wie doch öfter) relativ eindeutig:
Mannschaften und Unteroffiziere unterliegen dem "Litzenzwang", d. h. bei einer Versetzung / Umplanung in eine andere Einheit / Verband wird die "neue" Litzenfarbe übernommen.
(sonst hätte man irgentwann ja nur noch "bunte" Einheiten).

"Fertig" ausgebildete Offiziere können ihre Litzenfarbe ggf. behalten.

Es wird allerdings (in Abweichung von der Vorschriftenlagen) oft so gehandhabt, so auch ausgebildeten Unteroffizieren das Tragen der bisherigen "Waffenfarbe" weiter gestattet wird
(z. B. die Fallis behalten gerne ihre Barettfarbe ....)

Ein Mannschaftsdienstgrad, der zum Sicherungsunteroffizier ausgebildet wird, sollte aber in jedem Fall das grüne Barett tragen, da dieser Soldat ja kein Unteroffizier seiner ursprünglichen Waffenfarbe mehr ist.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2008, 17:58:27 von Timid »
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der_stuffz

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #3 am: 19. August 2010, 16:28:42 »

Zwar schon was älter aber wo steht das?

In der 37/10?
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HCRenegade

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #4 am: 19. August 2010, 18:08:09 »

Wüde mich aber auch mal interessieren - würde ja heißen, dass ich später als SanOffz in grüner Montur aufgrund meiner GrenFw-Vergangenheit rumlaufen könnte ;)
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Feldwebel d.R. (PzGren)

snake99

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #5 am: 19. August 2010, 23:25:08 »

Nach meinem Kenntnisstand verhält es sich so:

Es sind die Litzen und das Barett der Dienststelle zu tragen, wo man beordert ist

oder

sofern der MOB TrpT der SKB angehört, trägt man die Litzen und das Barett der Truppengattung wo drin man ausgebildet ist bzw. der man laut DP Beschreibung angehört.

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der_stuffz

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #6 am: 20. August 2010, 10:12:02 »

Danek für deine Info Snake aber gibt es dazu nen Befehl?

Ich könnt mir nur vorstellen, dass es in der 37/10 steht oder gibt es da noch ander vorschriften für?
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der_stuffz

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #7 am: 20. August 2010, 14:18:48 »

Von nem bekannten Major weiß ich, dass er seine Litzen behalten hat aber das Panzertruppenbarett ablegen musste!

Nen Anderer Hauptfeldwebel zum Beispiel musste nichts der gleichen machen!

Ist schon etwas verwirrent!

Hat einer der Mods da Ahnung von?
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wolverine

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #8 am: 20. August 2010, 14:35:05 »

Sollte die Vorschrift gelten, außerhalb von Berlin und wenn es nicht irgendjemand aus was weiß ich für Gründen freigestellt hat, etwas anderes zweckmäßiger sein und auf Grund der immens anspruchvollen Aufträge die Grundregel überhaupt nich in Frage kommen, dann regelt die Vorschrift in Pkt 411, dass die Litzen den Kragenspiegeln des Dienstanzuges entsprechen. Kragenspiegel und Barett/Bergmütze sind in der gleichen Vorschrift grundsätzlich den Truppengattungen zugeordnet. HSch war Infanterie, darum grünes Barett und grüne Kragenspiegel und Litzen.
« Letzte Änderung: 20. August 2010, 16:05:01 von wolverine »
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der_stuffz

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #9 am: 20. August 2010, 14:42:27 »

Naja mir geht es nicht direckt ums HSchBtl sondern wie das im allgemeinen gehandhabt wird!

Ich bin ja nun als Jg eingekleidet, bin aber bei den fernmeldern eingeplant!

Was für eine Regelung greift da? Muss ich mich jetzt umkleiden auf Rot und Gelb?

Was das mit Berlin zu tun haben soll ist mir allerdings schleiherhaft?
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wolverine

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #10 am: 20. August 2010, 14:51:28 »

Nun, kann ich erklären. Hier wird gefragt wie es geregelt ist. "Regeln" heißt in Bundeswehrkreisen meistens ZDv und wenn man das dann darstellt, wird gesagt, dass das ja überhaupt nicht gehe, der Vorgesetzte sowieso etwas anderes sagt oder gar nichts sagt, was wiederum dazu führt, dass man macht was man möchte. Und in Berlin ist sowieso alles anders: Andere Waffen, andere Gesetze und andere Strafverfolgung. Ich bin ja da lernfähig.

Die ZDv ist recht eindeutig: Da steht: Den Truppengattungen sind folgende Kragenspiegel zugeordnet....  Und eben Infanterie/PzGren grün und Fermeldetruppe gelb. Sind Sie angehöriger der Fernmeldetruppe müssen Sie sich umkleiden lassen in gelb und rot (Barett); sind Sie dagegen weiter Angehöriger der Infanterie (Hsch sollte sich eh erledigt haben) bleiben Sie grün. Und - wie bereits beschrieben - die Litzen richten sich nach den Kragenspiegeln. Gelbe Kragenspiegel, gelbe Litzen; grüne Kragenspiegel, grüne Litzen.
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der_stuffz

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #11 am: 20. August 2010, 15:05:45 »

Ah ja das alte leidige Thema!

Naja ich habe es eben nicht ganz so verstanden, da hier was anderes geschriebn wurde!

Und richtig gesehen steht unter dem genannten Punkt nur, dass Litzen zu tragen sind! Zumindest in meiner Fassung! ;)
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wolverine

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #12 am: 20. August 2010, 15:13:47 »

Schlaufen aus 0,4 cm breiter geklöppelter Flachlitze in den Farben der Kragenspiegel.

Nicht das?
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miguhamburg1

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #13 am: 20. August 2010, 15:16:18 »

Sämtliche dieser Fragen sind unmissverständlich in der ZDv 37/10 abschließend geregelt. Wer mag, sollte sich die aktuelle Version dieser Vorschrift in seinem BeordTrTl besorgen und durchlesen.

In Kurzform die Regelungen für das Heer

Bis zur Verbandsebene einschließlich (Btl/Rgt) gelten für aktive DP-Inhaber sowie beorderte Res folgende Regelungen:

1)  Sämtliche Angehörige tragen das für diesen Verb relevante Barett und die entsprechende Waffenfarbe als Litze/Kragenspiegel mit der Ausnahme
     des TOffz/TStOffz, die zwar das "Verbandsbarett", aber weiterhin ihre blaue Waffenfarbe (TechnTr) tragen.

2)  In Brig-/DivSt KorpsKdos Dienst tuende aktive DP Inhaber/beord. Res tragen hingegen Barett und Waffenfarbe ihrer ursprünglichen TrGttg (also die, zu
     der sie ausgebildet wurden). Ausnahme: Angehörige der DSO, die einheitlich (einschließlich der Anteile San) einheitlich das Fallschirmjägerbarett tragen.

3)  Nicht beorderte Res und HUT in der SKB (aktiv/Res) tragen Barett und Waffenfarbe wie unter 2) beschrieben.

4)  Angehörige des ZSan, die HUT sind, tragen einheitlich das blaue SanBarett und die dunkelblaue Waffenfarbe.

Und, Kamerad StUfz: Jeder von uns hier im Forum weiß, dass es viele Beispiele dafür gibt, dass es von Soldaten nicht wie beschrieben/vorgeschrieben gehandhabt wird. Das kann viele Gründe haben, die letztlich keinen Maßstab bilden können, weil es vorschriftenwidrig ist.
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wolverine

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Re:Barett in HSchBtl
« Antwort #14 am: 20. August 2010, 15:27:04 »

Anscheinend ist die Internetversion nicht die Aktuellste (habe ich mir schon gedacht als ich WBK VI/ 1. GebDiv gelesen habe). Aber viel geändert hat sich ja nicht und das von mir Geschriebene ist weiter weitgehend richtig.
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