Sämtliche dieser Fragen sind unmissverständlich in der ZDv 37/10 abschließend geregelt. Wer mag, sollte sich die aktuelle Version dieser Vorschrift in seinem BeordTrTl besorgen und durchlesen.
In Kurzform die Regelungen für das Heer
Bis zur Verbandsebene einschließlich (Btl/Rgt) gelten für aktive DP-Inhaber sowie beorderte Res folgende Regelungen:
1) Sämtliche Angehörige tragen das für diesen Verb relevante Barett und die entsprechende Waffenfarbe als Litze/Kragenspiegel mit der Ausnahme
des TOffz/TStOffz, die zwar das "Verbandsbarett", aber weiterhin ihre blaue Waffenfarbe (TechnTr) tragen.
2) In Brig-/DivSt KorpsKdos Dienst tuende aktive DP Inhaber/beord. Res tragen hingegen Barett und Waffenfarbe ihrer ursprünglichen TrGttg (also die, zu
der sie ausgebildet wurden). Ausnahme: Angehörige der DSO, die einheitlich (einschließlich der Anteile San) einheitlich das Fallschirmjägerbarett tragen.
3) Nicht beorderte Res und HUT in der SKB (aktiv/Res) tragen Barett und Waffenfarbe wie unter 2) beschrieben.
4) Angehörige des ZSan, die HUT sind, tragen einheitlich das blaue SanBarett und die dunkelblaue Waffenfarbe.
Und, Kamerad StUfz: Jeder von uns hier im Forum weiß, dass es viele Beispiele dafür gibt, dass es von Soldaten nicht wie beschrieben/vorgeschrieben gehandhabt wird. Das kann viele Gründe haben, die letztlich keinen Maßstab bilden können, weil es vorschriftenwidrig ist.