Hallo zusammen,
ich habe da mal einige Fragen bezgl. der Beförderung zum HFw d.R. und folgende.
Ich habe gerade diese schöne Tabelle aus der 20/7 vor mir liegen. Wenn ich das richtig verstehe, kann man nach 24 WÜ-Tagen zum HFw d.R. befördert werden, wenn das Eintrittsdatum BW länger als 8 Jahre zurückliegt und man einen entsprechenden Dienstposten hat.
1. Frage: Gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, ich habe mal was von einer mind. 14tägigen WÜ mit Beurteilung gehört, kann aber dazu in der 20/7 nichts finden.
Es liegt zwar noch in weiter Ferne, doch wenn ich die nächste Beförderung sehe (SFw), steht dort "Zeit seit Ernennung zum Feldwebel d. R" 16 Jahre.
2. Frage: Ich interpretiere es doch richtig, das das nicht nur für Fw d. R. gilt, sondern auch für damals aktive Fw. Wäre es also möglich, nach weiteren 24 WÜ-Tagen befördert zu werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Dienstposten) erfüllt sind? Im Unterschied zu OSFw gibt es ja keine Angabe zu "seit Ernennung zum HFw".
3. Macht der Zeitraum "seit Ernennung zum Feldwebel" einen Unterschied zwischen passiver/aktiver Reservistenzeit?
Das soll es erstmal gewesen sein....
MfG Graf