Hab diesen Teil mal aus der Reservistenverbandsdiskussion getrennt- wird sonst wohl zu OT im Ursprungsthread:
Aber fassen wir nochmal die VVO zusammen: (übrigens gut nachzulesen im zugehörigen Wiki-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgesetztenverordnung)
- §1 unmittelbarer Vorgesetzter: Kommandeure, Chefs, TE-Führer. Ist übrigens nicht an den höchten Dienstgrad der Einheit gebunden. Dieses Vorgesetztenverhältnis besteht in besagtem Beispiel nicht, wurde aber auch nicht behauptet.
Hier gibt es übrigens eine Besonderheit bei temporärer Unterstellung (z.B. Einsatz): Der DV kann nicht gegenüber dienstgradgleiche und -höhere Soldaten disziplinar im Sinne der WDO wirken.
- §2 Fachvorgesetzter: Gibbet nur bei uns Sanis, MilMus,MilGeo: Vorgesetzteneigenschaften nur gegenüber fachdienstlich unterstelltem Personal. Mal ein Beispiel: Der Chef einer SanKp im Einsatz kann dem InfanterieKommandeur truppendienstlich bzw. disziplinar unterstellt sein, sein Fachvorgesetzter ist aber der LSO/Kdr des SanEinsatzverbandes.
Tifft in diesem Fall nicht gegenüber den Ausbildungsteilnehmern zu, weil keine fachdienstliche Unterstellung besteht.
- §3: Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich: Die Vorgesetzteneigenschaften sind an eine spezielle Funktion gebunden: UvD, Wache, Spieße, Feldjäger . Trifft in diesem Fall auch nicht zu, da das Stationsleitenden- oder Ausbilderdasein nicht die speziellen Anforderungen dieser Funktionen erfüllt.
- §4: Aufgrund des Dienstgrades: Trifft in diesem Fall ganz sicher nicht zu- Tommie war ja dienstgradniediger und für den OLt traf es auch nicht zu, da von Tommie aus ein Vorgesetztenverhältnis ihm gegenüber bestand.
- §5: Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung: Ein Einheitsführer "vergibt" diese Vorgesetzenfunktion aufgrund von dienstlichen Notwendigkeiten bzw. spezieller Kenntnisse und gerade bei Ausbildungen kommt dieser Paragraph zum tragen:
Fahrlehrer, SanAusbilder, Sportausbildungen. Kommt aber auch im Rahmen von Ausbildungen vor, wenn z.B. Lehrgangsteilnehmer Führungsaufgaben übernehmen sollen, um diese Rolle zu üben.
Gerade hier kommt es regelmäßig zu umgekehrten Dienstgradverhältnissen- aber deswegen wurde diese Paragraph wohl auch "erfunden".
Dieser Paragraph müsste der gesuchte sein.
-§6: Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung: Ist für Notlagen gedacht, wenn kein anderes Vorgesetztenverhältnis besteht.
Trifft in diesem Fall offenbar auch nicht zu.
Ok, Tommie war was schneller.
Aber mein Tip für die Praxis und für Leistungsnachweise auf Lehrgängen: Geht einmal alle Paragraphen durch und schaut, welche passen könnten. Manchmal bedenkt man einfach einen anderen-zutreffenderen- Paragraphen nicht.