Sehr interessante Ausführungen kann man hier lesen, insbesondere die darauf entstehenden Konstrukte halten in Übung.
Ein Vorschlag, wenn man sich aber schon die Mühe macht, sich in einem so genauen Kontext zu bewegen, sollte dann nicht auch die korrekte Abkürzung "VorgV" statt der "VVO" benutzt werden?
Der Begriff "lex specialis" ist hier nicht zutreffend, da es sich nicht um eine spezielle Auslegung eines allgemeinen Sachverhaltes handelt. Eben gerade diese "speziellen Verhältnisse" berücksichtigen ja die verschiedene Paragrafen der VorgV in nicht konkurrierender Weise.
Und man erkennt dann auch bei genauerer Betrachtung, daß sich eine gewisse Reihenfolge der Paragrafen automatisch ergeben muß, denn sonst wäre der §5 und §3 ja nicht notwendig.
Andererseits ist es mMn auch nicht notwendig hier eine Detaillierung in der einzelnen Bereichen vorzunehmen, bleibt man bei dem Begriff "für eine bestimme Aufgabe" des §5 VorgV und "besonderer Aufgabenbereich" des §3 VorgV.
Um da in dem Beispiel der Aufsicht bei Schützen als Vorgesetzter nach §5 VorgV zu bleiben, hat man seinen Anweisungen, die die Ausführung beim Schießen betreffen, Folge zu leisten. Bei allem was nicht eng mit der Erfüllung dieser Aufgabe(bereich) zu tun hat, ist er natürlich nicht Vorgesetzer nach §5 VorgV.
Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob Wikipedia gerade bei einer solchen Thematik eine verlässliche Quelle darstellt.