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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Bw-Sportanzug privat tragen?  (Gelesen 3115 mal)

Slider

  • Gast
Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #15 am: 23. April 2005, 10:57:49 »

Ich hab den Sportanzug ja nicht mal IM DIENST korrekt getragen.
Uns wurde schon inder AGA erlaubt mit privaten Sachen (dienstlich) zu laufen. Und es hat keinen interessiert ob man nur die Hose oder nur die Jacke anhatte.

Aber mal eine andere Sicht:
Ich sehe das mit dem Sportanzug für Zivilisten genauso. Ein Zivilist dürfte den Anzug nicht tragen (in der Öffentlichkeit).
Aber müsste man dann nicht die Verkäufer solcher Teile belangen können. Ich meine, wäre es nicht sinnvoll nur "entmilitarisierte" Uniformteile frei verkäuflich zugänglich zu machen. Also Feldhemden ohne Deutschlandflagge, Sportjacke ohne Adler, usw.
Schließlich unterstützt ja der Verkäufer einer Uniform auch irgendwie deren rechtswidrigen Gebrauch.

Ich hoffe man kann mir folgen.
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F_K

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #16 am: 23. April 2005, 12:35:08 »

Hallo Slider,

mal immer schön die Kirche im Dorf lassen.

Küchenmesser und Äxte sind FREI verkäuflich, auch wenn damit Gewaltverbrechen begangen werden können und auch werden. Und Gewaltverbrechen sind Verbrechen und nicht ein "nicht so schlimmes" Vergehen.

Es ist also nicht sinnvoll, den Verkauf von Uniformteilen unter Strafe zu stellen oder sonstwie einzuschränken.

Oder anderes Beispiel: Das "reine" Verstellen des Kilometerstandes am Tacho ist derzeit NICHT strafbewehrt (wobei das in der Diskussion ist), wird allerdings dieser zu niedrige Kilometerstand beim Verkauf / Leasing angegeben, liegt STRAFBARER Betrug vor.

SOLLTE allerdings der Verkäufer / Leihgeber der Uniform WISSEN, da mit dieser Uniform Straftaten begangen werden sollen, dann kann BEIHILFE oder MITTÄTERSCHAFT vorliegen.
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Piet

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #17 am: 23. April 2005, 12:37:23 »

Folgen schon, aber:

Der Messerverkäufer unterstützt ja auch nicht den rechtswidrigen Gebrauch seiner Messer, wenn jemand damit einen Menschen tötet.

Die Feldbluse kannst Du auch mit Deutschlandfähnchen ganz normal tragen. Es geht ja nur darum, ob die Uniform dazu geeignet ist, für echt gehalten zu werden. Wenn sich jemand zu ner Army-Hose und Sneakern eine deutsche Feldbluse trägt, wird man dies nicht für eine echte Uniform halten. Wenn er dagegen alles vorschriftmäßig trägt, sogar die Hosengummis nutzt etc., sieht das schon anders aus.

Genauso beim Sportanzug. Wenn jemand in der Disko mit der Jacke rumläuft, wird das keiner für eine echte Uniform halten, sondern nur für einen Teil einer Uniform, den man zivil trägt. Wenn Du dagegen den SpA vollständig und ordnungsgemäß trägst, erweckst Du doch den Eindruck eines Soldaten, da der SpA ja offiziell Uniform ist und somit z.B. auch zum militärischen Gruß verpflichtet.
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angemon

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #18 am: 23. April 2005, 15:26:30 »

naja, eigentlich habe ich ja nur mal die jacke getragen (in verbindung mit jeans) oder nur die hose (in verbindung mit t-shirt).

in österreich bei einer jugendfreizeit (bundeswehr-sozialwerk) habe ich aber kompl. getragen. dort gilt aber auch nicht dt. gesetz  ;D
naja, da ich eh ab 1.6. SaZ bin und der anzug von meinen vater ist (Hauptmann) wird mir da schon keiner an karren pinkeln.
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schlammtreiber

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #19 am: 25. April 2005, 08:28:01 »

dort gilt aber auch nicht dt. gesetz  ;D

Vorübergehend nicht, aber wir arbeiten am Anschluß  ;D
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Doug H.

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #20 am: 25. April 2005, 13:37:16 »

um das mal klarzustellen:
laut reibert o. zdv ist dem soldaten ist das tragen von uniformteilen zusammen mit zivilkleidung nicht gestattet.
dafür darf er aber wenn ich das richtig verstehe den sportanzug in und außerhalb des dienstes tragen.
einer zivilperson ist das tragen einer kompletten uniform nicht gestattet bzw. ist strafbar , jedoch ist das tragen von uniformteilen gestattet oder?
also als zivilst kann ich eine bw-feldbluse zusammen mit jeans tragen, oder mach ich mich da strafbar ???
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Anubis

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #21 am: 26. April 2005, 19:39:32 »

In Bw-Shops bekommt man ALLES ohne Probleme... Das tragen kann aber für einen Zivilist oder eines a.D.`s ziemlich Problemreich werden.

Gemeint ist komplette Uniformierung. Mit dem Sportanzug ist das so eine Sache... hm also aus meiner Erfahrung her, (habe den kompletten Sportanzug, auch nicht wirklich oft getragen - eher in Kombination mit zivilen Kleidungsstücken z.B. Bw T-Shirt und ziv. Sporthose) Aber immer auf Militärgelände - uns wurde das tragen des BW-Sportanzuges außerdienstlich untersagt.

Vielleicht sollte man mal ein neues Forum eröffnen in Sachen "Tragen von militärischen Kleidungsstücken im Zivilen"

Das ist nämlich so eine Sache ?laut Gesetz? könnte man doch schon Leute ärgern, die z.B. das Hoheitsabzeichen an ihrem Parka nicht abgenommen haben,oder wie ??? Und was ist mit Schulterklappen - wenn nun ein ziviler Spaßvogel mit der Feldbluse samt Abzeichen aber mit Jeans auf einem Konzert geht - wie wird das dann gehandelt?  

Ich glaube da sollte man mal ein Forum aufmachen. Auch für aktive Soldaten - was ist denn wenn du schnell irgendwo nach Dienst hinmußt und es regnet wie Schwein draußen - und du hast keine ziv. Regenjacke und ziehst deine Flecktarn-Nässeschutzjacke über? Ohne Schulterklappen, versteht sich! Was ist dann? Pflicht zur Gesunderhaltung oder Univil?!
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