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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Einzelwehrübung  (Gelesen 844 mal)

KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #15 am: 23. Oktober 2011, 21:39:48 »

Was hat eine Eignungsübung mit einer Wehrübung zu tun? *schwernachgrübel*

Zitat
Wenn der Res nicht in seinem BeordTrTl üben will, ist dies kein Problem, der BeordTrTl muss für seinen Res allerdings seine Zustimmung dafür geben. Dies holt die PersfSt ein.

Nö, der ÜbTrTl, denn der will ja was und nicht die PersbearbSt. Das Einverständnis des BeordTrTl ist der WÜbAnf beizufügen.

Ausserdem: Jeder Reservist kann ausserhalb eines Beorderungsverhältnisses üben und jeder beorderte Reservist kann ausserhalb seines Beorderungstruppenteils üben. Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.
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Oscar Golf Mike

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #16 am: 24. Oktober 2011, 18:26:04 »

Zitat
Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.

Hab ich auch von Kameraden bei den 212'ern so gehört, Verständlich wer will sich schon schlechte Leute in's Boot holen.
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Macht die Bundeswehr unselbständig?
Weiss nicht, muss ich mal den Spieß fragen!

miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #17 am: 24. Oktober 2011, 18:38:26 »

Lieber Klaus, je nachdem wie es läuft holt auch die PersfSt (hier z.B. das PersA) die Einverständniserklärung ein, ist aber auch nicht maßgeblich.

Sicher gibt es auch "Bewährungs-WÜ", doch die werden ja beim vorgesehenen BeordTrTl durchgeführt und insofern habe ich sie auch nicht weiter erwähnt. Im Übrigen schreiben Sie inhaltlich Dasselbe wie ich zuvor in meinem Post.

Fakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten (mit Ausnahme der "Bewährungs"WÜ beim potenziell zukünftigen BeordTrTl.

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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #18 am: 24. Oktober 2011, 18:40:31 »

Zitat
Fakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten

Nein, muss man eben nicht. Oder woher haben Sie diese Weisheit? also so langsam .......
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miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #19 am: 24. Oktober 2011, 19:07:32 »

... Na, die Ausnahme, die ich dazuschrieb, hatten Sie ja auch fortgelassen...

Oder anders herum: Unbeorderte Reservisten, die nicht von ihrem potenziellen BeordTrTl für eine "Bewährungs-WÜ" angefordert werden, können keine anderweitige WÜ ableisten.
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #20 am: 24. Oktober 2011, 19:11:49 »

Und das steht bitte schön wo? In der  ZDv 20/3 jedenfalls nicht.

Da steht u.a. drin, dass nicht beorderte Reservisten

- max. 4 Wochen im Kalenderjahr üben dürfen
- keinen Anspruch auf Leistungszuschlag haben.

Das sind die einzigen mir bekannten Einschränkungen für Wehrübungen nicht beorderter Reservisten.
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miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #21 am: 24. Oktober 2011, 19:17:58 »

Lieber Spieß-Kamerad,

dann erklären Sie mir und anderen bitte einmal, wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben, wenn Sie denn nicht bei ihrem evtl. BeordTrTl zur Probe üben?

Mir ist da keine nennenswerte Anzahl bekannt. Und zumindest die Einberufungspraxis des PersA ist mir bekannt - und ich gehe davon aus, dass dies bei der SDBw nicht anders ist...
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #22 am: 24. Oktober 2011, 19:21:16 »

Ist okay. Ich brech das jetzt hier ab, weil ich ja blöde bin und noch nie was mit Reservisten am Hut hatte. Sie haben das ja 10 Jahre lang als Bearbeiter in einem Bataillon praktiziert und üben seit 2007 ja auch regelmäßig und länger.

Was für ein Quatsch. Lesen Sie einfach in der Vorschrift nach und dann können wir uns weiter unterhalten. Schönen Abend noch.
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #23 am: 24. Oktober 2011, 19:56:13 »

Ich muss das nicht über PM beantworten, das geht auch hier:

Zitat
... wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben ...

Zum Beispiel in meinem Bataillon, vergangenes Jahr, in den beiden AGA-Kompanien. Die überwiegende Zahl der Wehrübenden waren a) überhaupt nicht beordert und haben auch nicht mit dem Ziel einer Beorderung geübt und b) nicht im Bataillon beordert. Wehrübungstage gab es genügend, mein Bearbeiter Reservistenangelegenheiten hat ca. das dreifache der ursprünglich angeforderten und zugewiesenen WÜbTage verbraucht, Nachforderung war kein Problem - so seine Aussage mir gegenüber. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er ca. 1000 WÜbTage angefordert und knapp 3000 bis zu meinem WÜb-Ende zum 30.09.10 bereits verbraucht.
Bereits zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter haben nicht beorderte Reservisten bei uns geübt, allerdings Mannschaften nur in Ausnahmefällen, aber zu der Zeit waren WÜbTage wirklich knapp. In der Regel habe ich ca. ein Drittel weniger Tage zugewiesen bekommen, als ich angefordert hatte.
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miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #24 am: 24. Oktober 2011, 20:25:44 »

Besten Dank für die Info, sehr freundlich... :)
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Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #25 am: 24. Oktober 2011, 20:39:23 »

Kameraden...
Habe heute mit meinem Persbearbeiter gesprochen, es war zwar nur der Vertreter da, aber folgende Aussage,- alles kein Problem!!!
Da ja mein Beorderungstruppenteil möchte das ich die AAP mache , müsse man darauf Rücksicht nehmen wie mich mein Arbeitgeber freistellt.
Nur bei 2 Wochen vorher würde es eng werden ;)
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alter Geist

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #26 am: 02. November 2011, 12:10:41 »

Der direkte Kontakt zu seinem PersFhr ist immer zweckmäßig...

Richtig 8)
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Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!
 

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