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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten  (Gelesen 1042 mal)

Ruedi33

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Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« am: 09. November 2011, 21:23:15 »

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage denn mir ist heute ein Missgeschick passiert!

Wir stecken mitten in der TMP und ich als STUffz hatte heute Morgen einen Multi zum Fristen in der Halle, der Fahrer der ihn mir reingefahren hat war auch dabei (dienstgrad Fw) also haben wir den Fristenplan durchgeführt und dabei auch die Kabine gekippt.
Dummerweise hatte der Fahrer es wohl versäumt den Gang rauszunehmen, was ich selber auch nicht kontroliert habe beim Kippen der Kabine, als wir nun die Kabine zurück Kippten hat sich der Schalthebel verkantet und die komplette Schaltkulisse nach oben in die Kabine gedrückt. Fahrzeug ist nun NEB und kann nicht bewegt werden.

Nun zu meiner Frage kann ich Haftbar gemacht werden und wie läuft das denn als Resi hab ich ja keine Diensthaftpflicht.

MKG

Ruedi
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miguhamburg1

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #1 am: 09. November 2011, 23:48:35 »

Zunächst: Bevor irgendjemand in Haftung genommen werden kann, muss festgestellt sein, dass jemand grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen bestehende Gesetze oder Dienstvorschriften verstoßen hat.

Basis dieser Entscheidung ist eine Sachschadensmeldung, die derjenige zu erstatten hat, unter dessen Obhut der Schaden entstand. Hier ist es also entscheidend, unter wessen Obhut das beschädigte Fahrzeug war, als der Schaden eintrat.

Waren das also Fristenarbeiten unter Leitung des Bedieners, sprich: Nutzers, hier vertreten durch den Fahrer? Oder waren es welche unter Obhut der Inst, vertreten durch Sie? Dann hat der jeweilige DV des Meldenden auf Basis der Meldung und ggf. weiterer Ermittlungen/Vernehmungen festzustellen, wer hier in welchem Ausmaß gegen Vorschriften verstieß und inwiefern dieser Sachschaden auszugleichen ist oder nicht.
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Ruedi33

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #2 am: 12. November 2011, 20:50:55 »

Also der Schaden ist im Bereich Fristenarbeiten durch bediener endstanden also nicht Inst. Der Fahrer der auch eingewiesen ist auf das Fahrzeug hat es in die Halle Gefahren und ich habe die Kabine gekippt wie es in der Vorschrift steht. Nur habe ich halt versäumt alles nochmal zu kontrollieren.

Wir haben uns derzeit so geeinigt das wir die Sachschadensmeldung zusammen verfassen. Alles weitere wird dann eh der DV endscheiden wie Sie es schon geschrieben trotzdem danke für die Antwort.

Aber wie ist es denn nun wirklich wenn ich als Resi Vorsätzlich einen Schaden verursache wie würde das denn dann laufen?

Ist nur mal interesse halber.

MKG

Ruedi
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KlausP

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #3 am: 12. November 2011, 20:58:12 »

Wenn du vorsätzlich einen Schaden verursachst, haftest du auf jeden Fall, egal welchen Status du hast. Dann zahlt auch keine Diensthaftpflicht bzw. sie holt sich das von dir wieder. Haften musst du nur bei grober Fahrlässigkeit, dann würde auch eine Diensthaftpflicht einspringen. Dabei ist es ganz wichtig, nichts von "bin bereit zu zahlen" reinzuschreiben, weil das ein Schuldanerkenntnis ist und dann zahlt die Versicherung möglicherweise nicht.
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

walli

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #4 am: 16. November 2011, 20:26:02 »

Welche frist war das den?
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Ruedi33

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #5 am: 25. November 2011, 19:56:46 »

Danke erstmal euch allen für die Antworten.

Nachdem ich die meldung geschrieben hab und sie beim Chef lag hat er gesagt wieso muss der Stuffz schreiben wenn der Feldwebel auch da war bei den Fristen und das Fz gefahren hat. Also musste mein Fw selbst schreiben und alles geht wohl auf nichthaftung da keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

@walli das war im Rahmen des BesAnTD eine Frist also F1.

Danke euch allen und eine besinnliche Adventszeit

MKG
Ruedi
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Andi

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Antw:Fahrzeugbeschädigung bei Fristenarbeiten
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2011, 22:17:52 »

Nur habe ich halt versäumt alles nochmal zu kontrollieren.

Und da sind wir dann wahrscheinlich im Bereich der groben Fahrlässigkeit oder sogar im Vorsatz (billigende Inkaufnahme durch bewusst nicht durchgeführte Kontrolle).

An sich kann das aber nur dein Chef beurteilen.

Gruß Andi
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