hallo,
ich habe eine frage bezüglich der bewerbung zum RO, die ich bisher noch nicht im internet klären konnte. soweit mir das bekannt ist gibt es zwei arten sich zu bewerben, einmal eine direkte bewerbung an das heer als ungedienter und dann normaler ausbildungsverlauf (falls angenommen). allerdigns kann man sich doch auch noch bewerben, wenn man eigtl. nur fwd23 macht und noch in der grundausbildung ist oder? meine frage hierzu ist jetzt:
wo bestehen darin die unterschiede? bei der bewerbung aus dem fwd heraus kann man sich des halt erstmal alles anschaun ob des überhaupt was für einen ist, allerdings stellt sich die frage bei mir nicht, ich bin mir da sicher. andere sache ist, dass man wenn man sich gleich bewirbt, also nicht erst fwd macht, sofort als Saz2 geführt wird. das macht zum einen den unterschied mit den plätzen, da für diese art anscheinend nur ca 200plätze pro quartal zur verfügung stehen, und zum anderen vom whrsold her, da mann als saz2 sofort dessen wehrsold bekommt.
also, das sind die unterschiede, die mir bisher aufgefallen sind. wenn diese falsch sind, dann korrigiert mich bitte und ergänzt sie

, außerdem würde mich interessieren was ihr bevorzugt/ gemacht habt und warum.
vll. noch was zu meiner person, bin gerade im letzten schuljahr und mache mein abi vorraussichtlich mit nem schnitt von 1.6. war schon bei der musterung, hatte in diesem computertest ne wertung von 1.2 und bin t2 gemustert, weil ich ne brille hab. ansonsten bin ich leistungssportler (rudern, dt. meister/ vizemeister seit 3jahren) und generell recht ausdauernd.
hoffe auf eure antworten
gruß simon