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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Frage zur Einkleidung und zur Beförderung  (Gelesen 1869 mal)

KlausP

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #15 am: 24. Januar 2012, 15:20:36 »

Zitat
Hab heute die Info erhalten dass es grundsätzlich kein Problem ist den Gebirgsjägerdienstanzug zu erhalten.

Haste bestimmt von einem gehört, der den Stiefschwager von einem kennt, der schomal irgendwo im Internet gelesen haben will, dass sowas vielleicht unter bestimmten Voraussetzungen gehen könnte, wenn nicht ...  ::) :D
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wolverine

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #16 am: 24. Januar 2012, 15:22:59 »

Ich war es nicht ...
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Tommie

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #17 am: 24. Januar 2012, 15:25:38 »

Und um ganz sicher zu gehen, wollen wir ihm auch noch die Quelle unserer Behauptung präsentieren ;) :

Die ZDv 37/10, die "Anzugordung für Soldaten der Bundeswehr" besagt in der Fußnote Nr. 49 zur Ziffer 238 folgendes:

"nur festgelegte Truppenteile Wehrbereichskommando VI/I. Gebirgsdivision, Jägerbrigade 37 und der Gebirgs- und Winterkampfschule; Soldaten der Truppengattung Gebirgsjäger dürfen diesen Anzug außerhalb von festgelegten Truppenteilen Wehrbereichskommando VI/l. Gebirgsdivision, Jägerbrigade 37 und der Gebirgs- und Winterkampfschule nur bei Verwendungen im Bundesministerium der Verteidigung, in Kommandobehörden, Ämtern, Schulen, Verteidigungsbezirkskommandos und in integrierten Stäben tragen."

Und nochmal: Dazu gehört weder ein Engagement in der FrwResArb, noch die RSUKr!
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Andi82

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #18 am: 24. Januar 2012, 15:49:02 »

Hallo Tommie,

Das verwirrt mich jetzt aufs neue. Der FWres der für mich zuständig ist, hat mir heute gesagt es wär kein Problem. Ich müsse die Kleidung eben im Allgäu empfangen. OHHHH man ich werd wahnsinnig  >:( Die Bürokratenscheisse ging mir schon zu meiner aktiven Zeit auf den Sack und jetzt gehts von vorne los >:( wie hiess der Spruch nochmal: Sie trugen seltsame Gewänder und irrten planlos umher?  ;)

Ich lass mich jetzt überraschen, wie die mich einkleiden. Nicht falsch verstehen, ich bin weder ein Gebirgsjägerfanatiker noch find ich den Dienstanzug super toll. Aber ich dachte mir es macht ein schönes Bild bei den öffentlichen Veranstaltungen unserer RK, wenn man sich nach aussenhin ua. mit einem Gebirgsjägerdienstanzug presentieren kann.
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KlausP

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #19 am: 24. Januar 2012, 15:50:39 »

Dein FwRes hat solchen Quatsch erzählt?  :o Himmel, hilf!  ::)
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Tommie

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #20 am: 24. Januar 2012, 15:53:22 »

Andi82, ich mache die Vorschriften auch nicht ;) ! Lies mein obiges Zitat aus der ZDv 37/10 und mach Dir Deine Gedanken!

Es könnte also durchaus passieren, dass man Dich im Allgäu ohne GebJg-Anzug wieder nach Hause schickt, dass Du den Heeres-Dress dort empfängt ...!
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Achmed, the Dead Terrorist

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #21 am: 24. Januar 2012, 16:05:04 »

wenn er denn den normalen Heeres-Diener empfängt, wovon auch ich ausgehe, welches Barett bekommt er denn dann wohl?
Ne Gebirgsmütze wohl eher nicht.
Was werden denn die künftigen RSUKr tragen? Die gehören doch dann zur SKB.
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Andi82

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #22 am: 24. Januar 2012, 16:12:17 »

@ KlausP

Ja genau diesen Quatsch hat er mir heutemorgen erzählt!!!!!!!! schwör und doppel schwör  :)

Aber wie gesagt ich lass mich jetzt überraschen, was anderes bleibt mir eh nich übrig.

@Tommie: ist mir schon klar dass du nix dafür kannst, aber ich mach mir über das keine gedanken mehr, sonst häng ich das ganze gleich wieder an den Nagel. Da bekomm ich echt soooooo en Hals  >:(

SORRY aber irgentwo muss ich schon wieder schmunzeln ;D Das ist soooo typisch Bundeswehr, völlig planlos ;D
Werd mich hier nochmal melden wenn ich eingekleidet und von meinem Abenteuer berichten :)



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wolverine

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #23 am: 24. Januar 2012, 16:15:23 »

Wieso ist das planlos? Sie gehören zu den RSUKr und damit zur SKB. Sie tragen den Anzug des Truppenteils, dem Sie angehören. Die Verwirrung kommt daher, dass Sie etwas anderes wollten und evtl. danach gefragt haben. Entweder weiß es der FwRes wirklich nicht besser oder er wollte Ihren Wunsch erfüllen. Beides ist nicht toll aber wie gesagt: Es ist alles klar geregelt und wenn man sich daran hält, läuft auch alles richtig.
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Andi82

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #24 am: 24. Januar 2012, 16:17:11 »

Hab gerade gesehen, dass ich einige Rechtschreibfehler in der Hektik gemacht habe SORRY.
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Tommie

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #25 am: 24. Januar 2012, 16:37:26 »

Aufgrund der (geplanten) Struktur der RSUkr und deren Auftrag halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass diese, ebenso wie "damals" die HSchBtl das Jägerbarett (Grün mit goldenem Abzeichen) und die grünen Litzen tragen werden!

Somit dürfte spätestens dann, wenn ein Reservist mit dem Teilsatz Res. plus Dienstanzug für diese Einheit eingekleidet wird, Schluß sein mit dem Gebirgsanzug!
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Andi82

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #26 am: 24. Januar 2012, 17:03:22 »

@Volverin @Tommie,

Ihr könntet Recht haben!!!! Da ich mich für den RSUKr gemeldet habe, sieht der Sachverhalt gleich wieder anderst aus.
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miguhamburg1

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Antw:Frage zur Einkleidung und zur Beförderung
« Antwort #27 am: 24. Januar 2012, 18:38:22 »

Quelle: Richtlinien für die Bekleidung der Soldaten. Da steht fein säuberlich aufgeführt, welche Stücke der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung einem Soldaten in welchem Status und welcher Verwendung auch immer zustehen. Diese Richtlinien gelten für den Gesamtbereich und sind Vorgabe für das jeweilige Ausstattungssoll, das die LHBw auszugeben hat.
Und in diesen Richtlinien steht nun einmal eindeutig das drin, was Tommie und ich zuvor hier beschrieben habe.
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