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Autor Thema: Fragen zu ROA adW  (Gelesen 10144 mal)

HCRenegade

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #90 am: 05. August 2010, 18:06:20 »

Zu den Leistungen für Reservisten nach USG noch sein Gehalt zu beziehen, wäre jedoch erschleichen von Leistungen oder Betrug, Straftatbestand und nicht zu empfehlen.

Ist das so? MW kann man immer die Mindestleistung beantragen, da einem der AG das Gehalt auch freiwillig weiterzahlen kann.
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snake99

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #91 am: 05. August 2010, 18:42:22 »

Falsch! Immerhin bekommen sie für die Zeit ihrer WÜ auch noch Wehrsold. Daher gilt, entweder Gehalt plus WS oder USG plus WS.
USG plus Gehalt plus WS ist schlicht weg Betrug!
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HCRenegade

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #92 am: 05. August 2010, 19:00:04 »

§ 13c USG:

(1) Unterschreiten die Leistungen nach den §§ 13 bis 13b zusammen den Betrag, der sich für den Wehrpflichtigen auf Grund seines Dienstgrades und Familienstandes nach der als Anlage beigefügten Tabelle ergibt, wird die Tabellenleistung gewährt. Diese Mindestleistung steht auch Wehrpflichtigen zu, die keine Leistungen nach den §§ 13 bis 13b erhalten.



Also ich verstehe das so, dass einem die Mindestleistung immer zusteht - wenn ich mich recht erinnere, steht auf dem Antrag auf Leistungen nach dem USG sogar drauf, dass die Mindestleistung auch denen zusteht, die ihr Gehalt com AG weiterbezahlt bekommen.

Aber wenn du eine Quelle hast, die das widerlegt, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren ;)
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TheAdmin

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #93 am: 05. August 2010, 20:16:42 »

Da steht, dass wenn du das Gehalt ersetzt bekommst und dieses Gehalt unterschreitet die Mindestleistung, dann erhälst du die Mindestleistung. Da steht nirdgenwo etwas von deinem Gehalt!
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Ramsi

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #94 am: 06. August 2010, 08:27:12 »

Also nochmal bevor es zu kompliziert wird...


d.h ich bekomm ganz normal, für die Wehrübung Wehrsold. Darf aber keine Unterhaltsicherung beantragen...
Das heisst Arbeitslohn und Wehrsold gleichzeitig zu beziehen ist nicht verboten.

Ist ja auch logisch brauch ich ja dann wohl auch nicht. Und das aäre dann wirklich betrug.


Was wäre wenn mich mein Arbeitgeber für die WÜ unbezalhlt freistellt? Kann ich dann UHS beantragen?
Glaube auch nicht oder? schließlich handelt sich es ja meist nur um ein paar Tage und mein Lebenstandart bleibt ja erhalten, auch wenn ich einen geringen Geld verlust habe...
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snake99

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #95 am: 06. August 2010, 08:37:13 »

Wenn ihr AG für den Zeitraum der WÜ kein Gehalt zahlt, können sie UHS beantragen ... es sei denn, die sind Beamter. Soweit ich informiert bin, zahlt der Dienstherr das Gehalt weiter, auch wenn der Beamte bei der Bw eine WÜ ableistet.
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wolverine

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #96 am: 06. August 2010, 09:41:13 »

Und wieder einmal: USG soll - wie viele andere Leistungen auch - Verluste ausgleichen aber kein zusätzlicher Gewinn sein. Bekommt man sein Gehalt weiter bezahlt, entfällt grundsätzlich USG. Ausnahmen: Gehalt ist geringer als der Mindestsatz USG - dann bekommt man die Differenz als USG. Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht bekommt man von der USG das übliche Gehalt der letzten Monate ausbezahlt (nachgewiesen durch Gehalts- oder Steuerbescheingungen). Bei Selbstständigen wird der übliche Gewinn und die Fixkosten (Büromiete etc.) gezahlt. Einziges Zubrot für den Reservisten sind Wehrsold und Leistungszuschlag.

Staatliche Leistungen werden von allen Steuerzahlern ermöglicht und sind kein Selbstbedienungsladen. Es sollen Härten ausgeglichen werden und nicht ein Extra zu Einkommen gezahlt werden. Egal, ob für Wehrübungen, als UKV/TG oder sonst was. Engagement in der Reserve ist ein Ehrenamt. Dafür soll man nicht ´draufzahlen aber sein "Lohn" ist der "Dank der Gesellschaft".
« Letzte Änderung: 06. August 2010, 09:44:05 von wolverine »
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der_stuffz

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #97 am: 06. August 2010, 13:22:24 »

Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?
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snake99

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #98 am: 06. August 2010, 13:24:15 »

Vielleicht reicht der USB die Vorlage der letzten 3 BWA's ... einfach mal anfragen.
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der_stuffz

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #99 am: 06. August 2010, 13:46:16 »

Bitte wie?
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bayern bazi

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #100 am: 06. August 2010, 14:10:19 »

Selbstständige sollen ja anhand von Steuerbescheiden nachweisen, was Sie für Kosten haben und was für Einnahmen, was macht man wenn man noch keinen Steuerbescheid hat?

dann bekommst du vorläufig den mindestsatz - die endabrechnung wird dann erstellt wenn der steuerbescheid vorliegt
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der_stuffz

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #101 am: 06. August 2010, 14:13:56 »

Das wäre ja in etwa nen unterschied von 40€ pro Tag! :-\

Naja ich habe mir mal mein zuständigen rausgesucht muss da nur noch anrufen!
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bayern bazi

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #102 am: 06. August 2010, 14:15:42 »

die nachzahlung bekommst du dann auch - musst halt warten bis deine steuerbescheid gemacht wurde
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der_stuffz

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #103 am: 06. August 2010, 14:51:40 »

Naja das ist dann aber noch nen guttes Stück hin!

Naja egal!

Werde mal mit den Leuten da reden und hören was der/ die so sagen!

Aber schonmal danke für die Info! ;)
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HCRenegade

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Re:Fragen zu ROA adW
« Antwort #104 am: 06. August 2010, 17:20:52 »

Ich verstehe zwar eure Argumentation, aber auf dem Formular steht doch sogar explizit "Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber
das Arbeitsentgelt während der Wehrübung freiwillig fortzahlt".

Das wiederum suggeriert mir, dass ich im Zweifelsfall IMMER die Mindestleistung beantragen kann (zumindest wenn ich nicht im öffentlichen Dienst arbeite).


http://www.landkreis-bayreuth.de/Dox.aspx?docid={6938EB26-991C-4091-AFF0-FA9B522C4A9C}&orgid={26BF78B0-5F2B-4ABD-AB27-DAABD67C27E7}
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