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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: IBMer hier?  (Gelesen 1208 mal)

KFlash

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IBMer hier?
« am: 28. Juli 2011, 16:36:18 »

Ich suche jemanden der für (eine) IBM Deutschland GmbH arbeitet und Reservist ist.

Bitte schreibt mir eine PN.
Ich versuche zur Zeit herauszufinden wer innerhalb der Firma wann über was informiert werden muss.

Ich bin ResOffz nach § 43 Abs. 3 SLV und habe gerade erst mein Schreiben zum Med-Check im KWEA erhalten.
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KFlash

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Re:IBMer hier?
« Antwort #1 am: 02. August 2011, 18:29:29 »

Wirklich keiner da? :(
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DK

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Re:IBMer hier?
« Antwort #2 am: 04. August 2011, 20:40:46 »

Hallo,
ich kann nur  mit HP dienen ;D

Erste Anlaufstelle und das wird auch bei IBM so sein ist die Personalabteilung oder wie man bei uns so sagt HR. Generell gilt der AG ist nich verpflichtet den AN für freiwillige WÜ freizustellen. Alle diesbezüglichen Regelungen sind Verhandlungssache. Also mal nachfragen und natürlich auch den direkten Vorgestzten vorher einweihen. (Zeitaufwand, Häufigkeit, usw). In der Regel findet man eine Lösung.
-DK
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'Vom Einsatz her denken'

F_K

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Re:IBMer hier?
« Antwort #3 am: 04. August 2011, 21:27:59 »

Zitat
den AN für freiwillige WÜ freizustellen

Da hätte ich doch gerne eine Quelle - Wehrübungen bis zu 6 Wochen im Jahr unterliegen dem Schutz des Arbeitsschutzgesetztes - dass wäre ja überhaupt nicht mehr nötig, wenn es ohne Zustimmung nicht gehen sollte. Auch die UK Stellungen gelten unverändert weiter - diese Gesetze sind mit Aussetzung der Wehrpflicht nicht verändert worden - es gibt immer noch die WehrPFLICHT bei E Bescheiden.
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mailman

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Re:IBMer hier?
« Antwort #4 am: 04. August 2011, 21:59:24 »

Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will.
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KlausP

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Re:IBMer hier?
« Antwort #5 am: 04. August 2011, 22:07:00 »

So wie ich das in Erinnerung habe, ist das in der ZDv 20/3 festgelegt. Im Vordruck "Wehrübungsanforderung" ist anzukreuzen:

"Zustimmung des Abeitgebers

- liegt vor           oder
- ist beigefügt     oder
- entfällt"

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snake99

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Re:IBMer hier?
« Antwort #6 am: 05. August 2011, 07:35:56 »

Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":

Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.

Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt  ::)
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miguhamburg1

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Re:IBMer hier?
« Antwort #7 am: 05. August 2011, 07:51:50 »

Klaus hat es richtig beschrieben. In besagter Vorschrift ist festgelegt, dass die Zustimmung des Arbeitgebers zur beabsichtigten WÜ zu dokumentieren ist, bevor eine Einberufung stattfinden kann. Die zentralen PersDst machen dies mWn auch so. Ob dies bei allen TrTlen auch so umgesetzt wird, scheint ja nicht der Fall zu sein. "Arbeitgeber" meint einen berechtigten Vertreter für PersAngel, also idR den Personalchef.
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F_K

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Re:IBMer hier?
« Antwort #8 am: 05. August 2011, 08:00:53 »

... meines Wissens WAR das mal so - nach entsprechenden "Beschwerden" ist die Vorschrift aber wieder geändert worden - eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es jedenfalls nicht (Normenhierachie!).
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KFlash

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Re:IBMer hier?
« Antwort #9 am: 05. August 2011, 08:47:57 »

Also wie man bei uns in der Firma vorgeht konnte ich schon etwas aufklären. Es wäre halt trotzdem schön, noch 1,2, viele andere Reservisten bei der BW zu kennen um sich auszutauschen.
Falls also nochmal jemand hier vorbei schwirrt und bei der IBM ist bzw. war oder jemanden kennt der da ist, kann sich ja gerne mal melden.
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miguhamburg1

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Re:IBMer hier?
« Antwort #10 am: 05. August 2011, 09:04:38 »

Ob Sie nun hier fündig werden, stelle ich mal infrage. Und wenn Sie im Rahmen Ihrer nächsten anstehenden WÜ das Einverständnis Ihrer Firma brauchen, dann ist das so, und Sie fragen Ihren Vorgesetzten, wer Ihnen das Formblatt unterschreibt.
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Holgi33

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Re:IBMer hier?
« Antwort #11 am: 05. August 2011, 14:25:25 »

Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will.

Seit diesem Jahr auch beim meinem Beorderungstruppenteil.
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KlausP

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Re:IBMer hier?
« Antwort #12 am: 05. August 2011, 14:28:39 »

Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":

Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.

Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt  ::)

Genau diese Einverständniserklärung finde ich persönlich auch irgendwie hirnrissig, schließlich wird keine Reservist beordert, der dazu nicht sein Einverständnis erklärt hat.
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miguhamburg1

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Re:IBMer hier?
« Antwort #13 am: 05. August 2011, 15:31:18 »

Nun, Klaus und Snake: Das Einverständnis des Reservisten zu einer Wehrübung bedeutet doch noch lange nicht, dass auch dessen Arbeitgeber einverstanden ist. Mit dieser Maßnahme will die Bundeswehr vermeiden, dass es Friktionen zwischen der Wirtschaft und den in ihr arbeitenden Reservisten wegen einer Wehrübung gibt. Es soll also ein allseits abgestimmtes Vorgehen erzielt werden.
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KlausP

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Re:IBMer hier?
« Antwort #14 am: 05. August 2011, 15:37:28 »

Mir und (wenn ich das richtig verstanden habe) auch Snake ging es in diesem Fall aber nicht um das Einverständnis des Arbeitgebers sondern um das des Reservisten. Ich habe mich vor meiner Beorderung dazu bereit erklärt, zusätzlich muss ich aber noch zu jeder Wehrübungsanforderung eine gesonderte Einverständnis-Erklärung abgeben.
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