Grüß Gott allerseits,
aufgrund dessen, dass dieses Thema hier seit einiger Zeit immer wieder auftaucht, wollte ich die Gelegenheit nutzen um aktuelle Informationen der personalbearbeitenden Bw Stellen zu posten.
Also, um zum Feldwebel der Reserve befördert zu werden, gibt es 2 Wege:
1. Man verfügt über einen zivil anerkannten Bildungsabschluss auf Meister- / Technikerebene. Dann kann man sich auf den § 22 Abs. 5 der SLV beziehen und um vorläufige Verleihung des DstGrds Feldwebel bitten (also ähnlich wie im FD der aktiven Truppe). Eine aktuelle Beorderung auf einen entsprechenden Fw Dienstposten ist natürlich Vorraussetzung, genauso wie die Teilnahmepflicht im Fw Lehrgang der Reserve.
2. Man dient sich hoch. Sprich, wer keinen Berufsabschluss auf Meister- / Technikerebene vorweisen kann, nimmt am o.g. Lehrgang teil und muss diesen natürlich bestehen. Ist der Lehrgang bestanden und man kann die fachspezifische Ausbilderstufe 6 in seinem Bereich nachweisen, so kann man zum Feldwebel befördert werden, sofern die zusätzlich benötigte Dienstzeit vorhanden ist.
Uffze o.P. die noch mit dem jeweiligen UL1 (GrpFhr) und UL2 (TrpFhr) ausgebildet wurden (Ausbildungssystem bis 2002), müssen definitiv an dem Fw Lehrgang der Reserve teilnehmen, da ihnen a) die Ausbildung zum Sicherungsfeldwebel fehlt und sie b) nur nur die Ausbilderstufe 7 durch ihres alten UL2 erreicht haben, es wird jedoch Stufe 6 benötigt.
Ich weis, dass es bis 2008 oft vorkam, dass alte Uffze o.P. praktisch via "Handauflegen" zum Fw d.R. befördert wurden, dies ist jedoch nun definitiv nicht mehr möglich, da alles über die SDBw läuft und diese die Vorgänge prüft.