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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht  (Gelesen 5190 mal)

Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #30 am: 25. Januar 2012, 19:55:17 »

Moin zusammen,


meine erste WÜ steht an. (endlich) vom 04.04.2012 - 30.04.2012 in Eckernförde


Natürlich tauchen diverse Fragen auf ....

meine Eckdaten VR 43, vorläufig höherer Dienstgrad (OMT) aufgrund ziviler Qualifikation

Militärfachlicher Lehrgang VR 43 - Dauer 52 Tage

Uffz. Reserve 15 Tage

und dann noch zusätzlich 41 Tage ( habe den Bescheid leider nicht hier, deshalb weiß ich die Bezeichnung nicht ) wovon 3 Präsenztage und den Rest im Fernstudium absolviert werden müssen

Das kommt mir ganz schön lange vor, ich hatte vermutet, das mir ein Teil aufgrund meiner zivilen Quali erlassen wird. ( innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren )

Wie war das bei euch ....?

Mein S1 vom Mob Trt. war ebenfalls der Meinung, das zumindestens der Fachliche Teil angerechnet werden könnte/sollte. Ich hatte natürlich versucht den Zuständigen der Stammdienststelle zu erreichen, hat aber heute leider nicht mehr geklappt.



Gruss
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Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #31 am: 26. Januar 2012, 19:18:57 »

So ich habe heute meine Antworten bekommen, MFA eventuell durch AAP möglich ( wird geklärt ), ansonsten bleibt alles wie es ist.  :D


P.S Ich habe gleich eine Anfrage gestellt wegen FA, da wurde mir etwas von 180 Tagen Militärfachliche Ausbildung erzählt, welcher Zivilist kann soetwas bewerkstelligen ?

     Na, mal sehen ........
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HCRenegade

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #32 am: 26. Januar 2012, 19:36:23 »

Schwachsinn, 3 Wochen BtsmLG und drei Monate Fernausbildung.

Mach doch lieber direkt RFA, dann sparst du dir den MaatenLG, der sich eh nur wenig vom BtsmLG unterscheidet,
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Feldwebel d.R. (PzGren)

Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #33 am: 26. Januar 2012, 19:47:40 »

Moin HC,

 :o im ernst, hat mir der Zuständige von der Stammdienststelle so geschrieben.

Gleich FA hatte ich auch überlegt, aber da ich schon ewig lange auf meine erste WÜ warte, wollte ich nicht gleich wieder alles durcheinander bringen. Antrag stellen wäre ja die eine Sache, dann aber den entsprechenden Dienstposten zu bekommen die andere......war bisher schon schwer genug, das ich überhaupt mal üben darf ...
« Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 21:04:21 von Vwdr 43 »
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HCRenegade

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #34 am: 26. Januar 2012, 19:51:10 »

Also ich hab den LG besucht, von daher weiß ich schon was ich schreibe ;)
Vllt hat das irgendeiner bei der SDBw einfach falsch verstanden und dachte du wolltest Wiedereinsteller machen.
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Feldwebel d.R. (PzGren)

Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #35 am: 26. Januar 2012, 20:36:12 »

Ich glaube Dir das, keine Frage   :)...... das merkwürdige ist nur das mir derjenige das gesagt hat, der meinen UL 1 Ausbildungsplan meinem Mob Trt. zugeschickt hat .

Ich glaube ich muss Morgen nocheinmal telefonieren .... :-\
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HCRenegade

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #36 am: 26. Januar 2012, 20:37:58 »

Du solltest dich aber vorher auf einen Fw-DP umplanen lassen, gleichzeitig bei deinem BeordTrT einen RFA-Antrag stellen und wenn beides durch ist dann kannst du den LG anfordern.
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Feldwebel d.R. (PzGren)

Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #37 am: 26. Januar 2012, 20:49:29 »

Vielleicht hast Du recht ...... könnte ich theoretisch meine erste WÜ als "OMT vorläufig" absolvieren, die Lehrgänge nicht besuchen ( OMT wird dementsprechend nicht endgültig verliehen ) und dann die Fw Geschichte in Angriff nehmen ? Ich hatte damals, als ich mich beordern ließ, der SdBw ja mitgeteilt das ich gerne Fw d.Res. werden möchte, aber irgendwie haben die das ignoriert und ich im Grunde auch froh war, das die mich überhaupt noch beordert haben. ( mit damals 40 ) Ich würde gerne die WÜ machen ( Seefahrt ist angesagt ) und mich dann vielleicht über den Trt. mit der Fw Ebene auseinanderzusetzen.
Ich bin beordert beim 3. Minensuchgeschwader in Kiel ( Beo. Trt. gehört zur EF 1 ) die WÜ mache ich beim Sekm gehört auch zur EF 1, in Eckernförde ( Landungsboot ). Vielleicht finde ich dort meine Heimat auch als Bootsmann.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 21:05:32 von Vwdr 43 »
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Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #38 am: 06. Mai 2012, 16:05:57 »

Moin zusammen,

so meine erste WÜ ist beendet. (leider) Ich bin zum Obermaat (vorläufig ) ernannt worden, soweit so gut. Ich bin mir leider nicht im klaren darüber, wie es nun weiter geht. ( Ziel ist die Bootsmannlaufbahn )
Ich hatte mich mit den zuständigen Leuten unterhalten, u.a. dem Res. Bootsmann meines Beorderungstrt., der mir mitteilte, das ich zum einen erst den Dienstgrad endgültig verliehen bekommen muss und zum anderen die entsprechenden Lehrgänge etc. besuchen müsste. ( um RBA zu werden )

Die Laufbahnrechtlichen Lehrgänge kann ich noch nachvollziehen, aber mir wurde definitiv gesagt, das meine Dienstpostenausbildung in einem Lehrgang von 52 Tagen zu absolvieren wäre....
Ich Frage mich nun, wie das jemand bewerkstelligen soll, der in einem Arbeitsverhältnis steht ?
Ich muss ehrlich gestehen, ich bin momentan etwas verwirrt  :o 

Es gibt doch unter euch einige, die sich vom Mannschafter zum Feldwebel hochgearbeitet haben, wie funktionierte das bei euch ?

Zur Info mein Dienstposten ist mit 4 ATN`s hinterlegt ( relevant ? )


Gruss

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F_K

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #39 am: 06. Mai 2012, 16:38:11 »

Zitat
aber mir wurde definitiv gesagt, das meine Dienstpostenausbildung in einem Lehrgang von 52 Tagen zu absolvieren wäre....

... und was ist daran nicht zu verstehen?
Zitat
Ich Frage mich nun, wie das jemand bewerkstelligen soll, der in einem Arbeitsverhältnis steht ?

Wenn die notwendigen ATNs nicht vorliegen - keine Beförderung. Keine Arme, keine Keckse.

... und ohne Maat auch keine weitere Förderung.
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Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #40 am: 06. Mai 2012, 16:52:17 »

was ich daran nicht verstehe ? Bei anderen Kameraden scheint es ja auch ohne diese Lehrgänge zu funktionieren, woran das liegt hätte ich gerne gewusst.
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KlausP

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #41 am: 06. Mai 2012, 16:55:19 »

was ich daran nicht verstehe ? Bei anderen Kameraden scheint es ja auch ohne diese Lehrgänge zu funktionieren, woran das liegt hätte ich gerne gewusst.

Am besten ist es, wenn du in der Stammdienststelle der Bundeswehr SDBw) anrufst. Dort gibt es eine Abteilung für Reservisten, die sollten fundiert aussagefähig sein.
« Letzte Änderung: 06. Mai 2012, 17:42:52 von KlausP »
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #42 am: 06. Mai 2012, 17:08:03 »

Bei mir wären es sogar 74 Lehrgangstage für die Feldwebellaufbahn incl. Fachausbildung.
Mein Arbeitgeber macht das DEFINITIV nicht mit.
Eine Rückfrage bei der SDBw ergab: "Setzen Sie sich mit Ihrem Beorderungstruppenteil in Verbindung"
Leider hatte genau der diese Ausbildungsplanung aufgestellt.
Quintessenz: ich bleibe dann halt StUffz - ISSO.
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Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #43 am: 06. Mai 2012, 17:09:15 »

Danke Klaus, werde ich wohl auch Zeitnah machen müssen, denn ich habe leider den Eindruck, das mein Res.Bootsmann entweder keine Ahnung hat, oder keine Lust .......

Wir waren im übrigen auch schon mal beim Du ... ;)

Ich hatte das Thema einer AAP für die Zuerkennung der ATN`s ebenfalls angesprochen, daraufhin sagte er mir, das es vom Zeitaufwand her das gleiche wäre, also keine Vorteile für mich hätte ....
Dem kann ich nur widersprechen, denn die erwähnten 52 Tage als AAP könnte ich splitten , damit ich sie nicht am Stück machen bräuchte, dem würde mein Arbeitgeber auch zustimmen .....

Es geht ja nicht darum um die Lehrgänge herumzukommen, sondern die Möglichkeit sie zeitlich gesehen so zu machen, das mein Arbeitgeber mitspielt ......
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Vwdr 43

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Antw:Mobstelle, aber keine Wehrübung in Aussicht
« Antwort #44 am: 06. Mai 2012, 17:15:54 »

@ LoggiSU

hmm, mein Ausbildungsplan kam von der Stammdienststelle, mit dem Hinweis auf mögliche AAP wenn der Beo. Trt. die Möglichkeit dazu hat, nur das mir der Res.Bootsmann eben gesagt hat, ich müsste die Lehrgänge machen .....hat er keine Möglichkeit einer AAP oder einfach keine Lust sich damit auseinander zu setzen ? Fragen über Fragen ....

Ich rufe Morgen ersteinmal bei der SDBw an, mal sehen was die mir sagen können.





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