Es gab und gibt den ROA im Wehrdienst; der macht seine Offizierausbildung als aktiver Soldat und wurde früher nach 2 Jahren als Fhr entlassen und nach einem Jahr befördert zum Lt. Mit Einführung des FWDL gab es das Modell auch einen Monat kürzer. Zwischenzeitlich ist die Regelverpflichtungszeit für ROA wohl auf drei Jahre festgesetzt und angeblich gibt es hierzu auch Ausnahmen (siehe aktuelle Themen).
Was es auch schon immer gab, ist der ROA a. d. W. (außerhalb der Wehrdienstzeit). Der absolviert seine Offizierausbildung eben in Wehrübungen und unter Berücksichtigung seiner bisherigen militärischen Ausbildung (also ob Mannschaft, Uffz, Fw). Das Grundmodell gliedert sich meines Wissens in fünf Module (zwei mal 12 Tage Lehrgang, zwei mal 12 Tage Praxis und das MeFü-Seminar von fünf Tagen).
Völlig losgelöst davon kann man nach § 43 Abs. 3 SLV auf Grund seiner zivilen wissenschaftlichen Qualifikation gleich mit Offizierdienstgrad eingestellt werden (Bachelor als Lt/OLt; Master als Hptm und Promovierte und zum Richteramt Befähigte als Major). Entscheident ist, dass sich die akademische Ausbildung 1:1 in eine mil. Verwendung übersetzen lässt (z. B. Arzt = SanOffz/Arzt und nicht Sozialphilosoph = KdoZgFhr!).
Grundsätzlich kann jeder in jeder Laufbahnbeordert werden, zu der er befähigt ist. Auch der Hochschulprofessor kann Mannschaft bleiben. Ob er dabei glücklich wird, sollen andere entscheiden.