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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!  (Gelesen 4203 mal)

j4n

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Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« am: 28. Januar 2012, 10:51:23 »

Hallo,

besteht nach einer 8wöchigen WÜ die Möglichkeit ein entsprechendes Tätigkeitsabzeichen zu bekommen?

War beim VU eingesetzt, habe mich aber leider nicht darum gekümmert als ich die WÜ geleistet habe, ist mir jetzt erst so in den Sinn gekommen.

Oder gilt das eh nicht für Mannschaften? Finde leider im Netz nicht sehr viel zu den Voraussetzungen für Reservisten.

Schon mal danke!
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KlausP

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #1 am: 28. Januar 2012, 11:05:47 »

Tätigkeitsabzeichen darf man erst ab der Ausbildungshöhe 7 (?) tragen, das trifft für Mannschaften in der Regel nicht zu.
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #2 am: 28. Januar 2012, 12:13:40 »

Zitat
in der Regel nicht zu

... ich würde sogar sagen, bei Mannschaften liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für ein Tätigkeitsabzeichen nicht vor.

(d. h. die möglichen Sonderfälle sind noch seltener als bei "in der Regel").
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dragon46

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #3 am: 28. Januar 2012, 21:27:32 »

Da ich zufällig ohnehin gerade die 37/10 offen habe, hier die Vorschriftenlage dazu:

Zitat
Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen für die Aushändigung von Tätigkeitsabzeichen

1. Allgemeine Voraussetzungen
 
a)  Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die Zuerkennung mindestens der  Tätigkeitsstufe/Ausbildungshöhe 7 und eine fachbezogene Verwendung in der Bundeswehr oder bei ausländischen Streitkräften (dieser Dienst umfasst die Verwendung in einer Fachtätigkeit in der Truppe, in Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Ämtern oder sonstigen Dienststellen sowie im Bundesministerium der Verteidigung). Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch Hochschul-/Fachhochschulstudium.
Für Soldaten des Heeres gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn die für den jeweiligen Dienstposten erforderliche Qualifikation
  • durch erfolgreiche Teilnahme am militärfachlichen Teil eines Unteroffizierlehrgangs oder
  • durch erfolgreiche Teilnahme an  einem  für die Wahrnehmung des Dienstpostens vorgeschriebenen Fachlehrgangs oder
  • durch eine Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. eine Fachausbildung nachgewiesen wird. 
Bei einer Ausbildung am Arbeitsplatz/Fachausbildung bestätigt der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte den Erwerb der erforderlichen Ausbildungshöhe. Die Tätigkeitsabzeichen sind von den Ämtern der Teilstreitkräfte durch ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen zuzuordnen.
 
b)  Das Abzeichen ist dem Soldaten mit einem Besitzzeugnis (siehe Nr. 3) nach folgenden Zeiten auszuhändigen: 
  • Stufe I, Bronze: nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
  • Stufe II, Silber: nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
  • Stufe III, Gold: nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
c)  Für  Angehörige der Reserve) gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet. Gleiches gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die in ihren Mob-Verwendungen andere Tätigkeiten ausführen und entsprechende Übungen abgeleistet haben. Verwendungen außerhalb der Bundeswehr werden nicht anerkannt. Angehörige der Reserve ohne Vordienstzeit können das Abzeichen der Stufe I/Bronze nach acht Wochen Wehrübungszeit ausgehändigt bekommen.

d) Soldaten ausländischer Streitkräfte  können Tätigkeitsabzeichen unter den gleichen Voraussetzungen erwerben.

[...] (Angaben zu Einzelvoraussetzungen in Spezialverwendungen und zur Aushändigung des Tätigkeitsabzeichens mit Besitzzeugnis ausgelassen)

f) Die Abgabe eines Tätigkeitsabzeichens „ehrenhalber“ ist grundsätzlich untersagt. Sofern jedoch die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens an eine Person außerhalb der Bundeswehr als Dank und Anerkennung für besondere, der Bundeswehr gegenüber erworbene Verdienste angebracht ist oder aus Gründen der Verbundenheit mit den Streitkräften geboten erscheint, kann auf die festgelegten Voraussetzungen verzichtet werden.


BTW: Maaaaan, wieso kann die Bundeswehr sich keinen Fließtext in den ZDv's leisten...  ::)
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Nichts ist so beständig wie die Veränderung...

Es gibt keine Probleme, nur Lösungen...

HCRenegade

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #4 am: 28. Januar 2012, 21:56:48 »

Zählen nur WÜ in der entsprechenden Verwendung? Die ZDv sagt darüber anscheinend nichts aus.
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Feldwebel d.R. (PzGren)

ulli76

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #5 am: 28. Januar 2012, 22:06:09 »

Jap- da steht ja "fachbezogene Verwendung". Und ist nochmal unter Punkt "c" erklärt.
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HCRenegade

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #6 am: 28. Januar 2012, 22:16:59 »

Also würde ein Laufbahnlehrgang z.B. nicht auf die Dauer anrechnen? Ich frag nur deshalb, weil bei den Aktiven doch auch nicht so differenziert wird, oder? Wer seine ATN auf einem Fachlehrgang bekommen hat, kann ab diesem Zeitpunkt Stehzeit sammeln - wenn danach beispielsweise noch der Fw-LG mit sechsmonatiger Dauer folgt, gilt das dann als Unterbrechung?
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Feldwebel d.R. (PzGren)

ulli76

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #7 am: 28. Januar 2012, 22:20:02 »

Scheint wohl mit anzurechnen:
Zitat
Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch Hochschul-/Fachhochschulstudium.
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Lima Romeo

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #8 am: 29. Januar 2012, 19:00:35 »

wie ist es dann bei mir für den San Dienst? Habe von 92-93 12 Monate Grundwehrdienst geleistet.Habe im Dezember auf meinem Beorderungsdienstposten als Gesundheits-und Krankenpfleger 26 Tage WÜ gemacht mit Zuerkennung der ATN Gesundheits-und Krankenpfleger.Habe ich die Voraussetzungen somit erfüllt um das Tätigkeitsabzeichen in Bronze für den Sandienst zu bekommen?
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Tommie

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #9 am: 29. Januar 2012, 19:07:31 »

Ich wies jetzt nicht, wie das mit Zeiten in einem vorläufigen Dienstgrad ist, aber wenn Dir der Dienstgrad entgültig verliehen wurde, und Du im Dienstgrad mindestens 6 Wehrübungstage gemacht hast, kannst Du es auf jeden Fall beantragen!
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Achmed, the Dead Terrorist

ulli76

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #10 am: 29. Januar 2012, 19:08:54 »

Steht doch unter Punkt c)- Die Zeit reicht und du bist ja in deiner Fachverwendung eingesetzt worden. Egal ob vorläufiger Dienstgrad oder nicht.
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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #11 am: 29. Januar 2012, 19:14:13 »

Ulli, so einfach ist es leider auch nicht ;) ! Ich denke mal, dass der Knackpunkt das Datum ist, an dem die ATB der Stufe (mindestens!) 7 zuerkannt wurde! Keine ATB, kein Tätigkeitsabzeichen ... aka ... ;) !

In diesem Falle würde ich mich dann auf das Datum der Zuerkennung der ATB "Gesundheits- und Krankenpfleger" stützen und genau nach 6 Wehrübungstagen nach dieser Zuerkennung den Antrag stellen! Pech dürfte er dann haben, wenn die ATB erst am Letzten Tag der WÜ zuerkannt wurde ;) !
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Achmed, the Dead Terrorist

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #12 am: 29. Januar 2012, 19:31:58 »

Naja- die Voraussetzung hätte er mit der dritten Aufzählung bei "a" erfüllt. Es ist ja nicht ein spezieller Dienstgrad, sondern die Ausbildungshöhe gefordert. Außerdem wird er ja als GuK und nicht als SanSdt geübt haben- unabhängig vom Dienstgrad.

Aber der Thread erinnert mich gerade daran, dass ich mal mit unsrerem S3 sprechen muss...
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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #13 am: 29. Januar 2012, 20:27:19 »

Zitat
In diesem Falle würde ich mich dann auf das Datum der Zuerkennung der ATB "Gesundheits- und Krankenpfleger" stützen und genau nach 6 Wehrübungstagen nach dieser Zuerkennung den Antrag stellen! Pech dürfte er dann haben, wenn die ATB erst am Letzten Tag der WÜ zuerkannt wurde  !

Ziel knapp verfehlt - zumindest im Heer wird diese Vorschrift wie folgt umgesetzt:
- z. B. Abschluß Uffzlehrgang mit Zuerkennung "7er" ATN
- die Zeit des Lehrganges "zählt" als fachbezogene Ausbildung
-> Verleihung TA sofort möglich.

Gleiches würde ich so im Falle GuK Pfleger machen - TA sofort verleihen.
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Tommie

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Antw:Tätigkeitsabzeichen nach WÜ als MatBwSdt!
« Antwort #14 am: 29. Januar 2012, 20:49:42 »

So knapp wohl nicht ;) ! Erstens ist der Kamerad als GuK-Pfleger nicht im Heer, sondern im ZSanDstBw beordert und zweitens hat er keinen UL Res gemacht, sondern seinen Dienstgrad zunächst vorläufig verliehen bekommen! Im Rahmen seiner Wehrübung, die er machen musste, dass er beurteilt werden konnte, um den Dienstgrad entgültig zuerkannt zu bekommen, wurde ihm die entsprechende ATB aufgrund ziviler Ausbildung zugesprochen! Mit der Zuerkennung der ATB hat er jedoch erst eine geforderte Ausbildungshöhe erreicht, ohne die eben kein TA verliehen werden kann!

Ansonsten gehe ich mit Dir d´Accord! Ich habe nach dem UL Res im (damals noch!) SanDst des Heeres sofort das Tätigkeitabzeichen Sanitätspersonal verliehen bekommen und das ist auch heute noch so üblich! Aber die Besonderheiten in diesem Falle sind ... siehe oben ;) !
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