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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA  (Gelesen 4064 mal)

Celladoor

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #60 am: 12. Oktober 2011, 20:58:26 »

"Ich bin heute darüber eingehend belehrt worden, [...] meine Einstellung als Soldat auf Zeit nur erfolgen kann, wenn bis zum Einstellungstermin eine vollständige Sanierung meines Gebissen durchgeführt wurde, d.h. alle schadhaften Zähne behandelt und vorhandene Lücken geschlossen wurden. Eine kieferorthopädische Behanglung muss abgeschlossen sein."

Dies habe ich noch vor zwei Wochen unterschreiben müssen.
Soll heißen, dass dass Lücken sehr wohl behandelt werden müssen.
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KlausP

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #61 am: 12. Oktober 2011, 21:00:36 »

Wie lange dauert Ihre Wehrübung und wo sind Sie beordert?  8) ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #62 am: 12. Oktober 2011, 21:50:26 »

@Cellador: Du schreibst von einer Einstellung als SaZ- hier geht es aber um Wehrübungen.
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Celladoor

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #63 am: 12. Oktober 2011, 21:57:06 »

habe ich im nachhinein auch gelesen  ::)

Schande über mein Haupt.

Aber ist dies nicht übergreifend gültig?
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ulli76

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #64 am: 12. Oktober 2011, 22:06:49 »

Die Vorschrift unterscheidet da zwar eigentlich nicht.
Es geht hier aber um die unterschiedliche Dauer, die jemand Soldat ist und die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige in der Zeit gesundheitliche Probleme bekommt, für deren Kosten die Bundeswehr aufkommen muss.

Die meisten nicht-akuten Zahngeschichten können locker die 2-4 Wochen warten, die viele Wehrübungen dauern. Wenn man aber von nem Zeitraum von 4-12 Jahren ausgeht, ist das natürlich was anderes.
Ähnlich sieht es z.B. bei Bluthochdruck aus. Solange sich der im Rahmen bewegt, bekommt nen Reservist ne Empfehlung, dass der Hausarzt das weiter abklären soll. Bei nem Saz kann man damit aber nicht wirklich bis nach DZE warten.

Deswegen lässt man in deR Musterung bei nur kurz dienenden FWDL mehr durchgehen als bei SaZ. Zur BS-Übernahme wird dann nochmal genauer geschaut.
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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #65 am: 18. Oktober 2011, 10:11:47 »

Also ich kann nur empfehlen noch vor der WÜ eine zahnbehandlung zu beginnen.
Ich hatte auch es auch immer vor mir her geschoben meine Füllungen zu wechseln und auch einen gebrochenen aber Schmerzfreien Zahn behandeln zu lassen.
Ich habe sie begonnen, und hab mir dann von meinem Zivilen arzt eine bestätigung mitgeben lassen das ich mich
a)   In laufender Behandlung befinde,
b)   Die weitere Behandlung durch die 6 Wochen WÜ unterbrochen werden kann
Damit bin ich zu meiner Einstellungsuntersuchung gegangen und der Zahnarzt hatte, auch im Bezug auf mein Dienstposten keine Probleme damit
Im 90/5 stand zwar drin, das Behandlung erforderlich ist aber es hat mich nicht am Dienst behindert.
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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

azurk

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #66 am: 01. April 2012, 19:10:03 »

Ulli schrieb:
Für Reservisten gibt es einen Tauglichkeitsgrad T6- tauglich als Reservist. Voraussetzung ist eine Gesundheitsziffer der Gradation IV (keine VIer, keine zweite IVer). Für mehrere IVer oder auch VIer Gradationen braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Am besten frühzeitig um die Untersuchungen kümmern, erleichtert die Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Wehrübung.
in der aktuellen ZDV 46/1 finde ich diese Einschränkung nicht, sondern in Nr. 128:
Für wehrpflichtige Reservisten gilt zusätzlich:
Wurden eine oder mehrere Gesundheitsziffern der Gradation IV, jedoch keine Gesundheitsziffern der
Gradation V oder VI vergeben, lautet das Begutachtungsergebnis: „wehrdienstfähig und verwen-dungsfähig als Reservist“ (Signierziffer 6).
kann mir jemand mitteilen wo diese Einschränkung ab zweiter   IV steht?
Danke
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ulli76

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Antw:Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA
« Antwort #67 am: 01. April 2012, 19:59:26 »

Entweder hat es sich geändert oder es wurde auf der bekannten Seite (bitte nicht verlinken  ;) )falsch zusammengefasst/wiedergegeben.
Leider hab ich zur Zeit keinen direkten Zugriff auf die Vorschrift, sonst könnte ich nachschauen.
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