Du beziehst Dich also auf die Antworten zu den Fragen
Ich möchte mich nach §40 Wehrpflichtgesetz für eine Spezialverwendung in den Streitkräften bewerben, mit welchem Dienstgrad werde ich zugelassen?
oder evtl. auch
Besteht die Möglichkeit als Reserveoffizieranwärter in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zu wechseln?
...
Das wäre dann ja ein ordentlicher Schuss ins eigene Knie ...
Nichts davon widerspricht meiner oben gemachten Aussage!
Die Verleihung eines höheren Dienstgrades nach §40WPflG auf Grund der zivilberuflichen Qualifikation, ist wohl sowohl für Reservisten, als auch für (Wieder-)Einsteller beim Bund relevant.
Soldaten (und Reservisten) die auf diese Weise zum Offizier werden sind aber noch lange keine Offiziere des Militärfachlichen Dienstes (kurz: FD-Offz), sondern es sind Offiziere des Truppendienstes, die in einer Spezial/Fachverwendung Dienst tuen!!
Dies bringt Einschränkungen in der Laufbahn mit sich, da sie z.B. auf diese Weise in keine Führungsverwendungen hineinkommen, sondern immer in ihrem Spezialgebiet bleiben.
Es besteht aber immer noch ein großer Unterschied zu FD-Offzen!
Ein Blick in die SLV (ab §40) hilft da weiter - da ist nirgendwo von Einstellung, sondern nur von Zulassung zur Laufbahn die Rede. Wäre m.E. auch sehr ungewöhnlich, da FD-Offiziere sich aus dem Kreis der besonders qualifizierten Unteroffiziere m.P. rekrutieren.