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Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3  (Gelesen 3157 mal)

KlausP

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #15 am: 04. Dezember 2011, 16:09:25 »

Zitat
... habe ich als FWDL die Möglichkeit jederzeit das Wehrverhältnis zu beenden ...

Nur in den ersten 6 Monaten. Danach geht das nicht so einfach, auch nicht bei FWDL

Zitat
... bzw. die Probezeit in Anspruch zu nehmen. Als SaZ nicht. ...

Doch, innerhalb der ersten 6 Monate, siehe oben. Zur Sicherheit mit Widerrufsrecht unterschreiben.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aliki

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #16 am: 04. Dezember 2011, 16:23:31 »

Tut mir leid Klaus, aber ich glaube Sie liegen falsch:

§ 42 Wehrpflichtgesetz

Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes

"(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, den Widerruf eines Annahmebescheides sowie das Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst der Polizei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Wehrpflichtige trotz Annahmebescheides ihren Dienst im Vollzugsdienst der Polizei nicht antreten.
(3) Für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei Dienst geleistet haben, gilt § 23 entsprechend."


das Ganze kam bereits hier zur Diskussion:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/abbruch-bei-der-bundeswehr-wegen-wechsel-zur-polizei/

Zudem gibt es das Widerrufsrecht erst ab SaZ 4
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Aliki

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Antw:Ausbildungsablauf ROA FWDL vs. SaZ
« Antwort #17 am: 04. Januar 2012, 20:29:00 »

Hallo zusammen,

hatte dem Personalamt noch einige Fragen zur Ausbildung als ROA gestellt.
Wen es interessiert...:)

Letztes Jahr konnte man den Bewerbern für SaZ 2 vor Dienstantritt angeblich nicht sagen, in welcher Truppengattung sie Dienst tun werden, was ich schon ziemlich seltsam fand, denn mit irgendeinem Barettabzeichen müssen doch alle ausgestattet sein.
- Wird dies nun anders sein? Sodass man nicht in eine Truppengattung kommt, welche nicht dem Wunsch entspricht oder nahe kommt und mehr oder weniger ,,die Katze im Sack'' kauft?
-> Sie werden auch weiterhin ohne Truppengattung eingestellt und nur vorläufig einer Truppengattung zugeordnet. Es wird jedoch versucht, je nach Bedarf der Streitkräfte und Eignung des Soldaten die Wünsche zu erfüllen.


- In dem Flyer den Sie mir zugesandt haben, ist die Möglichkeit als SaZ 2 und 3 aufgeführt, abhängig vom Ausbildungsgang. Welche Truppengattungen / Ausbildungsgänge sind damit gemeint? Könnte ich auch weiterhin in der TrG der FschJg SaZ 2 durchlaufen?
-> Ja, grundsätzlich sind alle Truppengattungen als SaZ 2 und Saz 3 möglich

Wie sieht denn der Ausbildungsverlauf für die 3-Jährigen aus? Worin besteht das zusätzliche 3. Jahr?
-> Nach den Offizierlehrgängen (OAL, OL 1 und OL 2) steht die truppengattungsspezifische Ausbildung an. Zur Zeit kann diese bei den FWDL und SaZ 2 nicht mehr garantiert werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin begründet, das die SaZ 3 den OL 3 (Dauer ca. 1 Jahr) besuchen können und somit in Ihrer Truppengattung zu 100% ausgebildet werden.

- Wäre eine Verlängerung dann noch von SaZ 2 während des Dienstes auf ein weiteres Jahr möglich?
-> Eine Verlängerung ist selbstverständlich auch während der Dienstzeit möglich, jedoch sollte diese im ersten Jahr erfolgen, damit die Einsteuerung in den OL 3 sichergestellt werden kann.

Wäre eine Verlängerung auch von FWDL 23 auf SaZ 3 möglich?
Grundsätzlich ja.

-> Hat man Einfluss auf die Truppenschulen, an denen man die OL besucht?
In der Regel nicht. Dies wird jedoch zusammen mit dem Bewerber beim Einplanungsgespräch festgelegt.

-> Ist die Besoldung netto wie im Flyer angegeben anfangs bei 1550 € netto, abzüglich noch Unterkunft & Verpflegung oder wie in der Vergangenheit bei 1350 € ?
        Dies kann ich Ihnen nicht beantworten, da hierfür Ihre zuständige Wehrbereichsverwaltung zuständig ist.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2012, 17:32:28 von Aliki »
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Macanzie

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Antw:Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
« Antwort #18 am: 23. Mai 2012, 23:31:27 »

Sehr Informativ. Danke. Wie ist die aktuelle Lage in Punkto max. Alter bei Bewerbung? Noch immer 30?
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