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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Umfrage

Wer kann mir helfen, wieder zu springen???

Fallschirmspringen
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Autor Thema: Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???  (Gelesen 1775 mal)

Mc Nab

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Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« am: 15. November 2005, 00:15:40 »

Möchte nach zwei Jahren wieder mal aus dem Flieger springen. Wer weiß wo und wie das als Wehrübung möglich ist? Danke für eure Hilfe ???
« Letzte Änderung: 15. November 2005, 00:22:32 von Mc Nab »
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Brian

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #1 am: 15. November 2005, 00:34:51 »

Kannste vergessen. Gerade bei den Fallschirmjägern stehen die Bewerber Schlange, so das man teilweise schon als Zeitsoldat(Anwärter) Schwierigkeiten hat dort einen Dienstposten zu bekommen.
Noch schlimmer ist die Lage in Bereich Reserveübungen bei den Fallschirmjägern und wenn du nicht jahrelang in der Einheit Dienst geleistet hast wirrst du Null Chancen haben dort hin zu kommen.
Nicht-Fallschirmjäger haben höhrer Chancen auf einen 6er Im Lotto als auf eine ResÜbung bei den Fallschirmjägern.

Und wenn du "mal wieder" aus dem Flieger hüpfen willst nach 2 Jahren solltest du wissen das deine Lizenz längst abgelaufen ist und du das Ding deinen Enkel schenken kannst. Und Chancen auf Springerplätze gibts auch nicht, teilweise gibts nicht mal genug Plätze für die Wehrpflichtigen Fallschirmjäger.

In diesem Sinne, und wenn du unbedingt springen willst spring zivil bei schönem wetter-haste mehr davon.
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Fitsch

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #2 am: 15. November 2005, 08:38:10 »

Eine Wehrübung bei den Fallschirmjägern absolvieren ist i.d.R. kein Problem.
Wie in jeder aktiven Einheit sind GrpFhr/ZgFhr in der AGA-Einheit immer gern gesehen. Auch in ÜbSpieß ist willkommen.

Voraussetzungen:
- mind. Uffz
- Wehrübungstage mitbringen (setzt mobBeorderung vorraus)

Eine Wehrübung mit Sprungdienst kann man (so gut wie) vergessen. Die BW ist kein "Wünsch-Dir-Was-Verein" oder eine "Reservisten-Bespassungs-Truppe"
Wehrübungen für seine Pflichtsprünge kann man nur bekommen wenn man auf einer Sprungstelle mob-eingeplant ist und der mobTrpTeil diese "Investition" in den Reservisten für gut heißt (Williger und fähiger Reservist der sich auch sonst für nichts zu schade ist) (Kameraden mit Vitamin B beim Kommandeur natürlich ausgeschlossen  ;) )

Überleg mal wie hoch das Verletzungsrisiko bei nem Sprung ist.
Allein schon ein Beinbruch und auf die BW kommen Schadensersatzforderungen seitens des Arbeitgebers, evtl. Pflichtverlängerung der WÜ bis zur Genesung des Soldaten, Heilbehandlungskosten, ... usw

Horrido
Fitsch
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Timid

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #3 am: 15. November 2005, 12:34:18 »

Die Umfrage habe ich mal geschlossen, da diese wenig hilfreich bei diesem Thread ist ;)

Antworten können natürlich weiterhin erstellt werden.
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Fitsch

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #4 am: 15. November 2005, 12:41:59 »

danke Timid.
so ein Admin ist schon im Vorteil gegenüber nem ollen mod.
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wolverine

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #5 am: 15. November 2005, 17:13:11 »

Die einzige theoretische Möglichkeit ist der "Auffrischungslehrgang" an der LL/LTS in Altenstadt zur Wiedererlangung des Sprungscheines. Diesen aber zu bekommen ist nahezu ausgeschlossen.

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Brian

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #6 am: 15. November 2005, 17:34:03 »

Fritsch, es ist nahezu ausgeschlossen das du eine Reserveübung bei den Fallschirmjägern machst. Praktisch Null Chance.  Wenn überhaupt nehmen die ihr eigenes Personal an Resis und davon haben die so viel das die nicht auf Nicht-Fallschirmjäger zurückgreifen müssen und werden. Ist leider so und da bei den Fallschirmjägern die Uhren immer noch etwas anders ticken wirds auch so bleiben.
Und selbst ein "Auffrischungslehrgang" kannste vergessen, wenn der Schein abgelaufen ist, ist er hat abgelaufen. Zu den wenigen vorhandenen Auffrischungslehrgängen werden meist StabOffz geschickt die keine Möglichkeit hatten dienstlich ihre Pflichsprünge zu absolvieren, zb. durch Auflandsaufenthalt oder ähnliches.
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F_K

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #7 am: 15. November 2005, 18:29:13 »

@ Alle:

Na, stellen wir doch erstmal die Sach- bzw. Vorschriftenlage da:

- mil. Fallschirmspringen NUR mit gültigem Springerschein.
- Einzige Ausnahme ist die Ausbildung zum Fallschirmspringer (mit gültigem Springerschein), die nur und ausschließlich in Altenstadt durchgeführt wird.
- Auch Reservisten können prinzipiell an einer solchen Sprungausbildung teilnehmen, ALLERDINGS:
- müssen sie in einer "springenden" Zelle mobverplant sein,
- Tauglichkeit gegeben
- Sprungwilligkeit erklärt haben und
- wie Fitsch gesagt hat, sich auch sonst für nichts zu schade sein
- unter anderem "Restverwendungszeit als Springer".
- sonstige Voraussetzungen bitte in der Vorschrift nachlesen.

Fakt ist weiterhin:
- ResStellen sind relativ rah in springenden Verbänden
- FSchJg bilden "über Bedarf" aus Springende aus, so das IMMER ein springender FSchJg für MobSTellen zur Verfügung steht.
- Die wenigen ResStellen sind HOCHBEGEHRT, diese werden HANDVERLESEN besetzt und es gibt "Wartelisten".
- Ein ABGELAUFENER Springerschein ist wenig wert, ein Auffrischungslehrgang ist dann zwingend erforderlich.

Auf den aktuellen Fall bezogen:
1.) MobStelle in springender Zelle besorgen
2.) entsprechend ÜBEN (NICHT springen), um dann viel später
3.) nach Auffrischungslehrgang zu fragen ....
4.) wird natürlich, wenn überhaupt, nur als Uffz oder höher gehen, als Mannschafter sind die Chancen wegen fehlender MobStelle wirklich praktisch gleich null ....

Fitsch schreibt richtig, das bei vorhandenen WÜ Tagen eine WÜ bei FSchJg sicherlich nicht das Problem sein wird, allerdings ohne Springen.

(Anmerkung am Rande: Um überhaupt am Sprungdienst teilnehmen zu können, ist dann noch eine "Verpflichtung zum Inübunghalten" notwendig, also viel Papierkram ... und alles wird natürlich von einem Offizier, der das Springen beaufsichtigt, überprüft, so das "unter der Hand" nichts möglich ist.)
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Brian

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #8 am: 16. November 2005, 00:26:36 »

Egal was eine "Sach- bzw. Vorschriftenlage" aussagt, gehandelt wird anders  ;D :

- Null Chance für Nicht-Fallschirmjäger, egal ob zum Thema ResÜbung, Mob Verwendung oder gar "Auffrischungslehrgang" in Altenstadt.

Alle die was anderes behaupten haben keine Ahnung und noch nie eine FschJg Kaserne von innen gesehen.
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F_K

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #9 am: 16. November 2005, 20:10:27 »

Ach Brian:

Da willst du ernsthaft behaupten, ich hätte die Sachlage falsch dargestellt?

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Jägeroffizier (der Reserve) in einen LLTrT mobverplant worden ist und nun (sofern der DivArzt da nichts gegen hat) im nächsten Jahr auf den Springerlehrgang geht.  ;D  :P

(und warum wurde ein "Jägeroffizier" genommen? Weil die FSchJg keinen für diese MobSTelle qualifizierten Soldaten hatten.   8)   8))

Soviel zum Thema "Ahnung".

Die Chancen sind, wie ich dargestellt habe, klein aber VORHANDEN. (also ungleich null)

letzter Teil entfernt da vollkommen überflüssig, beleidigend und haltlos - mmg schlammtreiber
« Letzte Änderung: 17. November 2005, 08:07:47 von schlammtreiber »
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Fallschirmjäger

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #10 am: 17. November 2005, 15:04:00 »

Hallo zusammen,

also ich habe für meinen Teil noch kein Reservist, der nicht aus der FschJg Truppe stammt dort gesehen.
Wie oben schon angegeben hat das Gründe, die zutreffend sind.

@Frank
Mir ist ein Fall bekannt bei dem ein Kamerad, der einen kamerad hatte und auf einem Lehrgang einen traf der wieder einen Kamerad hatte...
Alles klar ?
Vielleicht hatte dein Jägeroffz eine sehr seltene ATB/ATN die gebraucht wurde, das wäre der einzige Grund den ich mir vorstellen könnte.
Ich hoffe damit ist alles zu diesem Thema gesagt, nicht das noch Dussel auf die Idee kommt nach einer Reserveübung mit den KSK oder FSK zu fragen...


Aber die ursprüngliche Frage dieses Postings war eine ganz andere:
Ein ehemaliger FschJg der seinen Schein erneuern will.
Dazu:
Aus eigener Dusseligkeit ist dein Schein verfallen!!!

Ich sag mal Glück ab zu FschJg die hier mitlesen
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schlammtreiber

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #11 am: 17. November 2005, 15:11:49 »

Und jetzt kommen wir alle wieder auf den Teppich, atmen tief durch, sagen ganz leise "oooooohhhhhhhhhhm" und haben uns wieder lieb  ::)
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Semper Communis
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wolverine

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #12 am: 17. November 2005, 15:19:10 »

Auf meinem Springerlehrgang 1989 waren defintiv zwei Reserveoffiziere (Nachschub und Grenni).
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Fitsch

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #13 am: 17. November 2005, 15:39:52 »

Und als TrpGattungs Fremder ist es möglich in einer FSchJg Einheit eine WÜ zu machen. (Ausbilder in der AGA) Ihr kocht auch nur mit Wasser und seid froh wenn  ein Resi bei euch ne WÜ macht und zudem noch die Tage mitbringt.

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Fallschirmjäger

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Re:Wehrübung mit Fallschirmsprüngen möglich???
« Antwort #14 am: 17. November 2005, 16:32:23 »

>Springerlehrgang 1989 waren defintiv zwei Reserveoffiziere

1989 hatte die Bundeswehr auch noch Geld und es gab genug Springerplätze. Heute sieht es so aus das nichtmal alle Wehrpflichten FschJg einen Springerplatz bekommen!! So kannst du dir vorstellen was für Reservisten übrig bleibt -> Nichts

>und seid froh wenn  ein Resi bei euch ne WÜ macht

Jeder Ehemaliger FschJg der eine ResiÜbung bei uns machen will ist in der Regel HANDAUSGELESEN
So steht gutes ausgebildetet FschJg Personal Schlange und man braucht nicht auf anderes zurückzugreifen.
2005/2006 werden nur wenige Reservistenplätze in der BW übrig bleiben (siehe Auflösung der Heimatschutzverbände und ähnliches) und somit extrem wenige innerhalb der ganzen Division Spezielle Operationen (DSO).

Und auf eine mögliche Folgefrage:
Nein, man kann auch innerhalb der KSK keine Reserveübung machen in Afghanistan  8)

>Ihr kocht auch nur mit Wasser

 ;D ;D ;D
Dazu sag ich mal nichts. Ich laß dir deinen Glauben und ich hab meine Ruhe  ;)

@schlammtreiber
Wir lieben uns doch alle. Trotzdem bevor das hier noch weiter ausartet solltest du als Admin mal diesen Tread schließen.
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