@ Alle:
Na, stellen wir doch erstmal die Sach- bzw. Vorschriftenlage da:
- mil. Fallschirmspringen NUR mit gültigem Springerschein.
- Einzige Ausnahme ist die Ausbildung zum Fallschirmspringer (mit gültigem Springerschein), die nur und ausschließlich in Altenstadt durchgeführt wird.
- Auch Reservisten können prinzipiell an einer solchen Sprungausbildung teilnehmen, ALLERDINGS:
- müssen sie in einer "springenden" Zelle mobverplant sein,
- Tauglichkeit gegeben
- Sprungwilligkeit erklärt haben und
- wie Fitsch gesagt hat, sich auch sonst für nichts zu schade sein
- unter anderem "Restverwendungszeit als Springer".
- sonstige Voraussetzungen bitte in der Vorschrift nachlesen.
Fakt ist weiterhin:
- ResStellen sind relativ rah in springenden Verbänden
- FSchJg bilden "über Bedarf" aus Springende aus, so das IMMER ein springender FSchJg für MobSTellen zur Verfügung steht.
- Die wenigen ResStellen sind HOCHBEGEHRT, diese werden HANDVERLESEN besetzt und es gibt "Wartelisten".
- Ein ABGELAUFENER Springerschein ist wenig wert, ein Auffrischungslehrgang ist dann zwingend erforderlich.
Auf den aktuellen Fall bezogen:
1.) MobStelle in springender Zelle besorgen
2.) entsprechend ÜBEN (NICHT springen), um dann viel später
3.) nach Auffrischungslehrgang zu fragen ....
4.) wird natürlich, wenn überhaupt, nur als Uffz oder höher gehen, als Mannschafter sind die Chancen wegen fehlender MobStelle wirklich praktisch gleich null ....
Fitsch schreibt richtig, das bei vorhandenen WÜ Tagen eine WÜ bei FSchJg sicherlich nicht das Problem sein wird, allerdings ohne Springen.
(Anmerkung am Rande: Um überhaupt am Sprungdienst teilnehmen zu können, ist dann noch eine "Verpflichtung zum Inübunghalten" notwendig, also viel Papierkram ... und alles wird natürlich von einem Offizier, der das Springen beaufsichtigt, überprüft, so das "unter der Hand" nichts möglich ist.)