Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. Februar 2012, 02:14:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Autor Thema: Widerspruch gegen Ausplanung  (Gelesen 546 mal)

Sternchen42

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Widerspruch gegen Ausplanung
« am: 29. Januar 2012, 15:15:46 »

Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?
Gibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.685
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 15:24:59 »

Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?

Ob eine Widerspruchsmöglichkeit besteht, kann ich aus dem Hut gar nicht sagen, kann ich mir aber vorstellen. Ist ja ein Bescheid vom KWEA, genauso wie der Bescheid über die Beorderung. Auch da ist ja ein Widerspruch möglich, obwohl die Einplanung nur mit schriftlicher Zustimmung des Reservisten erfolgt.

Zitat
Gibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?

Wenn, dann dürfte das in der ZDv 20/3 festgelegt sein.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.

Tommie

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 395
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 15:26:25 »

Widerspruch gegen eine Ausplanung ist überhaupt nur dann sinnvoll, wenn einem der Grund für die Ausplanung bekannt ist ;) ! Und wenn Sie möchten, dass man Ihnen hier zielgerichtet hilft, dann sollten Sie vielleicht ein paar Informationen rüber wachsen lassen, Sternchen42, und uns nicht ein paar Begriffe hinwerfen, wie man einem Hund einen Knochen hin wirft! Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Gegen eine Ausplanung wegen Auflösung der entsprechenden Einheit oder Wegfalls des Dienstpostens brauchen Sie effektiv gar nichts machen, denn das dürfte sich erübrigt haben! Ansonsten sollte man sich als übungswilliger Reservist eventuell mit der SDBw ins Benehmen setzen und eine (neue) Beorderung anstreben, die sich an den vorhandenen oder kurzfristig per AAP erwerbbaren ATBs orientiert! Sollte Ihre Ausplanung in Anlehnung an den anderen Fred deswegen erfolgen, weil sie die notwendigen ATBs als Reservist nicht erwerben können, haben Sie leider Pech gehabt! Ist fast wie im "richtigen Leben" bei der Bundeswehr: "Keine Arme, keine Kekse!" ;) !

EDIT: @ KlausP: Ich habe gerade einmal die aktuelle Version der ZDv 20/3 nach dem Wort "Widerspruch" durchsucht und exakt NULL Treffer bekommen ;) ! Diese ZDv kann es also nicht sein ...
« Letzte Änderung: 29. Januar 2012, 15:46:11 von Tommie »
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist

ulli76

  • Forums-Doc
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.174
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 15:43:11 »

Vielleicht sollte der TE mal schreiben weswegen er von was ausgeplant werden soll.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 395
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #4 am: 29. Januar 2012, 15:46:54 »

Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Genau dazu hatte ich ihn ja bereits aufgefordert ;) !
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.807
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #5 am: 29. Januar 2012, 15:54:19 »

Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LoggiSU

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 120
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #6 am: 29. Januar 2012, 16:53:33 »

jetzt bin ich auch neugierig:
wenn z.B. mein MobTrT aufgelöst wird, werde ich automatisch ausgeplant, muß mein ganzes Geraffel abgeben, wende mich dann an die SdBW wegen einer neuen Beorderung und wenn das klappt werde ich wieder eingekleidet? Verstehe ich das richtig?
Wieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.685
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #7 am: 29. Januar 2012, 16:59:42 »

Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.

Zitat
Wieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?

Früher war das mal so. Da musste der aufzulösende Truppenteil Listen mit Vorschlägen zur weiteren Verwendung seiner Reservisten der ZPst bzw. dem KWEA vorlegen - aber das war noch zu der Zeit, als Reservisten auch gegen ihren Willen eingeplant wurden. Wie das jetzt aussieht - k.A., weil ich mich damit seit 6 Jahren nicht mehr beschäftigen muss.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.

BulleMölders

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.755
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #8 am: 29. Januar 2012, 17:01:52 »

Weil die Bundeswehr eine Behörde ist und da nicht (immer) effektiv gearbeitet werden kann, da man an Vorschriften gebunden ist.

Mein Vater ist in seiner Reservistenzeit drei mal aus- und wieder Eingekleidet worden.
Gespeichert

LoggiSU

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 120
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #9 am: 29. Januar 2012, 17:08:38 »

Ah OK.
Dann habe ich wahrscheinlich alles richtig gemacht, als ich mich rechtzeitig selber um eine Umplanung gekümmert habe.
Gespeichert

bayern bazi

  • die Bergziege
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.734
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #10 am: 29. Januar 2012, 18:29:04 »

eigen initiative ist nie verkehrt ;)


auch kann man mit dem kwea reden,das man zur zeit  eine neue stelle sucht oder sich umplanen lässt ecc

dann wird meist auch nicht sofort ausgekleidet
Gespeichert
wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.807
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #11 am: 29. Januar 2012, 18:32:09 »

Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.
Weil eine Beorderung eine Statusänderung ist und auch innerhalb eines "besonderen Gewaltverhältnisses" (alt; heute: Unterscheidung Grund- und Betriebsverhältnis, hier: Grundverhältnis) Außenwirkung entfaltet. Laienhaft gesprochen verpflichtet diese Entscheidung einen Zivilisten wieder zum Soldaten (der Reserve). Das ist mit (Dienst-)Pflichten verbunden und hiergegen kann man sich wehren. Eine Ausplanung entbindet einen von Pflichten und ein Amspruch auf Wehrübungen oder eine Beorderung besteht nicht.
Jetzt beschwere Dich nicht; Du hast es wissen wollen! ;D
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.685
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #12 am: 29. Januar 2012, 18:34:20 »

Warum sollte ich? Danke.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.807
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #13 am: 29. Januar 2012, 18:46:32 »

Weil Staats- und Verwaltungsrecht auch Ius-Studenten oft nicht kapieren; frage das ´mal einen. ;D
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Desperado

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #14 am: 29. Januar 2012, 18:49:11 »

Mein Gefühl sagt mir,daß wir wie im anderen T. vergebens auf weitere Info´s vom TE warten dürfen,bis wir dann lesen,das es sich erledigt hat. :o
Gespeichert
OFw d.R.
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de