Widerspruch gegen eine Ausplanung ist überhaupt nur dann sinnvoll, wenn einem der Grund für die Ausplanung bekannt ist

! Und wenn Sie möchten, dass man Ihnen hier zielgerichtet hilft, dann sollten Sie vielleicht ein paar Informationen rüber wachsen lassen, Sternchen42, und uns nicht ein paar Begriffe hinwerfen, wie man einem Hund einen Knochen hin wirft! Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke

! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?
Gegen eine Ausplanung wegen Auflösung der entsprechenden Einheit oder Wegfalls des Dienstpostens brauchen Sie effektiv gar nichts machen, denn das dürfte sich erübrigt haben! Ansonsten sollte man sich als übungswilliger Reservist eventuell mit der SDBw ins Benehmen setzen und eine (neue) Beorderung anstreben, die sich an den vorhandenen oder kurzfristig per AAP erwerbbaren ATBs orientiert! Sollte Ihre Ausplanung in Anlehnung an den anderen Fred deswegen erfolgen, weil sie die notwendigen ATBs als Reservist nicht erwerben können, haben Sie leider Pech gehabt! Ist fast wie im "richtigen Leben" bei der Bundeswehr: "Keine Arme, keine Kekse!"

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EDIT: @ KlausP: Ich habe gerade einmal die aktuelle Version der ZDv 20/3 nach dem Wort "Widerspruch" durchsucht und exakt NULL Treffer bekommen

! Diese ZDv kann es also nicht sein ...