Sie haben sich Ihre Frage selbst beantwortet, lieber Vorposter:
Wenn Sie im Status Soldat meinen, von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehrunrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhaltenvon Kameraden verletzt worden zu sein, haben Sie das Recht auf Beschwerde gem. WBO. Drin ist auch geregelt, dass nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zusteht, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.
Nur geht es in dieser Frage darum, dass einem außerhalb eines Dienstverhältnisses als Soldat von der Personalführung (oder dem BeordTrTl) mitgeteilt wird, dass der Entfall der Beorderung beabsichtigt ist oder man vom KWEA ohne vorherige Information der bescheid zugestellt wurde, dass die Beorderung entfallen ist. In diesen Fällen entstand Ihr Beschwer eben nicht im Status "Soldat", sondern Sie waren zu diesem Zeitpunkt Zivilist - und deshalb greift in diesem Fall die WBO nicht. Was Sie tun können, hat hier Wolverine beschrieben.
Fazit: Wenn man weiß, dass sein Beorderungsdienstposten wegfallen soll, der ist gut beraten, mit seinem Personalführer in der SDBw oder dem PersA RECHTZEITIG telefonisch Verbindung aufzunehmen, um gemeinsam abzusprechen, wie bei Beorderungswilligkeit der weitere Verwendungsweg sein wird.