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Autor Thema: Widerspruch gegen Ausplanung  (Gelesen 1262 mal)

LoggiSU

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Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #15 am: 29. Januar 2012, 18:51:27 »

eigen initiative ist nie verkehrt ;)
...

Diese Erfahrung habe ich immer, überall und in jeder denkbaren Situation gemacht, was mein Reservistendasein betrifft  ;)
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dragon46

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Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #16 am: 29. Januar 2012, 23:17:53 »

Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Blöde Frage: kann man sich denn nicht auch außerhalb von Wehrübung/DVag beschweren, wenn es eben etwas Dienstliches betrifft? Sei es die Personalführung oder das Verhalten eines Vorgesetzten auf Wehrübung/DVag oder sonstwas. Die WBO enthält ja den Passus:

Zitat
(3) Nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses steht dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.

Oder geht man tatsächlich mit Ende der Wehrübung/DVag tatsächlich jeder Beschwerdemöglichkeit verlustig?
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Nichts ist so beständig wie die Veränderung...

Es gibt keine Probleme, nur Lösungen...

miguhamburg1

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Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
« Antwort #17 am: 30. Januar 2012, 08:57:18 »

Sie haben sich Ihre Frage selbst beantwortet, lieber Vorposter:

Wenn Sie im Status Soldat meinen, von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehrunrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhaltenvon Kameraden verletzt worden zu sein, haben Sie das Recht auf Beschwerde gem. WBO. Drin ist auch geregelt, dass nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zusteht, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.

Nur geht es in dieser Frage darum, dass einem außerhalb eines Dienstverhältnisses als Soldat von der Personalführung (oder dem BeordTrTl) mitgeteilt wird, dass der Entfall der Beorderung beabsichtigt ist oder man vom KWEA ohne vorherige Information der bescheid zugestellt wurde, dass die Beorderung entfallen ist. In diesen Fällen entstand Ihr Beschwer eben nicht im Status "Soldat", sondern Sie waren zu diesem Zeitpunkt Zivilist - und deshalb greift in diesem Fall die WBO nicht. Was Sie tun können, hat hier Wolverine beschrieben.

Fazit: Wenn man weiß, dass sein Beorderungsdienstposten wegfallen soll, der ist gut beraten, mit seinem Personalführer in der SDBw oder dem PersA RECHTZEITIG telefonisch Verbindung aufzunehmen, um gemeinsam abzusprechen, wie bei Beorderungswilligkeit der weitere Verwendungsweg sein wird.
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