OK, Migu, das wusste ich so nicht!
Was mir passiert ist, war folgendes:
Auf Heimaturlaub vom UNOMIG-Einsatz hatte ich kurz vor Weihnachten richtig heftige Zahnschmerzen. Nach Rücksprache mit dem für meinen Wohnort zuständigen SanZ (dort mit dem UvD) erhielt ich die Auskunft, dass ich in die hiesige Universitäts-Zahnklinik gehen sollte, um mich dort behandeln zu lassen. Am nächsten Werktag solle ich dann die Zahnarztgruppe anrufen und die Adresse durchgeben, wo man die Überweisung hinsenden soll. Ok, das klang wie ein Plan, demnach bin ich auch in die Uniklinik gegangen, wo eine Wurzelbehandlung an drei Wurzeln mit 4 Kanälen durchgeführt wurde. Der Zahn wurde mit einer Medikamenteneinlage und mit einer vorläufigen Füllung versehen und ich wurde mit der Massgabe, mich in ca. 2 Monaten wieder bei einem Zahnarzt vorzustellen, den Röntgenbildern und einem Bericht wieder nach Hause geschickt und habe dann am 2. Weihnachtsfeiertag wieder zurück in den Einsatz verlegt.
Als ich im Februar wieder auf Urlaub zu Hause war, habe ich alle Unterlagen mitgenommen und nach Terminvereinbarung den BW-Zahnarzt an meinem Standort aufgesucht, der zunächst einemal alle Unterlagen gesichtet und anschließend die Wurzelbehandlung nach entfernen der provisorischen Füllung und der Einlage definitv abgeschlossen hat. Als die Wehrübung dann vorbei war, bin ich zu meinem (zivilen) Zahnarzt gegangen, habe ihm den Verlauf berichtet, und der hat dann den wurzelbehandelten Zahn beschliffen und mit einer Krone abschließend versorgt.
Solche Sachen sind also durchaus üblich, wenn während einer länger andauernden Wehrübung (hier war es ein Einsatz mit einer WÜb-Dauer von fast 7 Monaten!) ein ernsthaftes (Schmerz-) Problem an den Zähnen auftritt!