Auch Akutmaßnahmen sind ja Leistungen. Und wenn von vorne herein bekannt ist, dass es da Probleme gibt und auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass das Problem während der WÜ akut wird und dieses Problem verschwiegen wird, kommen wir schon in den Bereich der Leistungserschleichung. Erst recht wenn der Kamerad dann womöglich noch auf die Idee kommt, Schmerzen vorzutäuschen, damit der die Behandlung bekommt.
Betrug hat Wolve ja auch genannt.
@Tommie: In deinem Fall hat das ja auch gepasst.
Es war bei der Einstellungsuntersuchung (und auch beim Einsatz-90/5er) nicht absehbar, dass du akut Probleme bekommst. Das wurde dann akut behandelt, die Folgebehandlung hat der zivile Zahnarzt gemacht. Problem behoben. Mal abgesehen, dass man dich in dem SanBereich schon kennt und man von demher auch keine Veranlassung hatte, dich mit T4/T5 zu entlassen.
Beim TE ist es aber so, dass er wohl schon marode Zähne hat, der SanBereich was gepennt hat bei der Einstellungsuntersuchung und er eine Beisserchen auch noch auf Bw-Kosten saniert haben möchte.
Jetzt noch eine Entlassung deswegen durch zu bekommen, wird was schwierig, denn da müsste der SanBereich ja begründen, warum er die Zähne nicht gleich hat untersuchen lassen und der Einstellungs-90/5er ja schon unterschrieben ist (außerdem müsste man wissen, wie lange die WÜ überhaupt geht.)
So,wenn er sich jetzt beim ZA vorstellt, kommt ja der desolate Zustand der Beisserchen raus. Da kann der ZA auch entscheiden, dass eine Tauglichkeit bis zur Sanierung nicht gegeben ist. Dabei wird ja beurteilt, ob eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu akuten Problemen kommt. Und dann hat der Truppenazt die Möglichkeit den Kameraden mit T4/T5 zu entlassen.
Fehlende Zähne werden bei Wehrübungen wohl nicht das ganz große Problem darstellen- die machen ja kurzfristig keine Probleme mehr. Bei SaZ kann das schon wieder ganz anders aussehen, weil da ggf. ein Anspruch auf Zahnersatz besteht.