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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?  (Gelesen 1348 mal)

Schamane

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Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« am: 12. November 2011, 08:27:15 »

Da ja die KWEA's aufgelöst werden, hätte ich die Frage, wer dann für die Einberufung zuständig ist. Weil mein KWEA macht sich Sorgen, wenn sie jetzt für nächstes Jahr einberufen und vorher aufgelöst werden, wie es dann mit der Rechtsgültigkeit der Einberufung aussieht.
Die formalen Voraussetzungen sind für die Einberufung erfüllt, also MobTrt stimmt zu, ÜbTrt stellt die Tage, (SDBw) / P stimmen zu. Jetzt sagt mein KWEA: Wenn wir jetzt den Verwaltungsakt einer Einberufung vornehmen z.B. zum 01.07.12 und wir zum 30.06.12 die Zuständigkeit abgeben, so müßte unsere Einberufung aufgehoben werden und die neue zuständige Stelle eine erneute Einberufung erstellen. Derzeit ist aber nach der Aussage noch gar nicht fixiert, wer die Zuständigkeit übernimmt.
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miguhamburg1

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #1 am: 12. November 2011, 08:38:17 »

Lieber Schamane,

die Einberufung ist und bleibt ein Verwaltungsakt der Wehrverwaltung. Und für jede aufgelöste Dienststelle/Behörde gibt es eine Regelung für die Rechtsnachfolge. Dass ein Verwaltungsakt von der übernehmenden Behörde aufgehoben werden muss, halte ich für ein Gerücht, denn so etwas wird im Überleitungsregelwerk mit geregelt.

Davon unabhängig bezweifele ich die Sinnhaftigkeit von Einberufungen, die neun Monate vor Antritt einer WÜ erfolgen. Aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist, wenn PersA Sie einplant für eine WÜ, dann werden Sie von der zu dem Zeitpunkt zuständigen Wehrersatzbehörde (wie immer sie dann heißt) die Einberufung bekommen.
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Schamane

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #2 am: 12. November 2011, 15:39:03 »

Ich gehe aber mal davon aus, dass im KWEA auch bekannt sein sollte wie die Formalien sind. Denn es geht soweit, dass man sogar zu Einberufungen im Januar / Februar versucht dies hinauszuzögern und lieber Miguhamburg1 man muss zivil auch planen können. Weil nicht nur die Bundeswehr kann Planungssicherung erwarten, sondern der Soldat darf dies wohl auch!
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wolverine

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #3 am: 12. November 2011, 15:43:17 »

Jetzt sagt mein KWEA: Wenn wir jetzt den Verwaltungsakt einer Einberufung vornehmen z.B. zum 01.07.12 und wir zum 30.06.12 die Zuständigkeit abgeben, so müßte unsere Einberufung aufgehoben werden und die neue zuständige Stelle eine erneute Einberufung erstellen.
Offensichtlich gibt es dort keinen, der auch nur rudimentäre Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrecht hat. Vielleicht sollten die dann einen externen Juristen beauftragen.
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AriFuSchr

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #4 am: 12. November 2011, 16:38:11 »

Zitat
Offensichtlich gibt es dort keinen, der auch nur rudimentäre Kenntnisse 1) des Verwaltungsverfahrensrecht hat. Vielleicht sollten die dann einen externen Juristen 2) beauftragen.

zu 1) dem ist uneingeschränkt beizupflichten  :o
zu 2) vorsicht Wolve, KWEA droht mit Auftrag  ;)
3) eigentlich bleibt angesichts des Dilemmas dieses KWEA nur die leise Ahnung, dass wer bis zur Auflösung nichts mehr tut, auch keine Fehler macht und somit Beförderungen anstehen.  ;D
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Fitsch

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #5 am: 12. November 2011, 17:06:56 »

so nen Bullshit hab ich grad schon lang nicht mehr gelesen.

Die sollten alle nochmal eine Unterrichststunde allg. Verwaltungsrecht mit den VFAK´lern genießen.
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wolverine

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #6 am: 12. November 2011, 17:27:06 »

zu 2) vorsicht Wolve, KWEA droht mit Auftrag  ;)
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alter Geist

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #7 am: 24. November 2011, 07:21:58 »

man muss zivil auch planen können. Weil nicht nur die Bundeswehr kann Planungssicherung erwarten, sondern der Soldat darf dies wohl auch!
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Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

snake99

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #8 am: 24. November 2011, 08:01:17 »

Das wird wohl in der Tat sehr interessant werden, wenn die KWEA's aufgelöst und unbenannt werden ... bin auch mal gespannt, wie viele Personalakten im Rahmen der Umstrukturierung dann wieder unauffindbar im Nirvana verschwinden werden ...

Habe mir mittlerweile angewöhnt meine pers. Unterlagen am Mann zu behalten und sie nicht mehr abzugeben ... leider habe ich bei meinem Vorhaben die G-Akte vergessen. Ergebnis: Nun ist sie weg! Weder in meinem TrT noch im KWEA ist sie auffindbar  >:(
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MarekD

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #9 am: 24. November 2011, 08:08:49 »

Das wird wohl in der Tat sehr interessant werden, wenn die KWEA's aufgelöst und unbenannt werden ... bin auch mal gespannt, wie viele Personalakten im Rahmen der Umstrukturierung dann wieder unauffindbar im Nirvana verschwinden werden ...

Habe mir mittlerweile angewöhnt meine pers. Unterlagen am Mann zu behalten und sie nicht mehr abzugeben ... leider habe ich bei meinem Vorhaben die G-Akte vergessen. Ergebnis: Nun ist sie weg! Weder in meinem TrT noch im KWEA ist sie auffindbar  >:(

Na, das kommt mir doch bekannt vor. Ich muß mich z.B. seit 4 Jahren bei jeder WÜ röntgen lassen, wegen eines Herzfehlers, der gar nicht vorhanden ist.
Nun ist mir bereits viermal attestiert worden, daß ich pumperlgsund bin.  ::)
Einmal war ich deswegen sogar in der Charité Abteilung Bundeswehr.

Das Beste allerdings war, daß bei der letzten Einberufung eine Vollmusterung an mir durchgeführt wurde, weil meine letzte Untersuchung angeblich von 2002 stammte.
Damals habe ich gerade den Maatenlehrgang (Res) gemacht.
Interessant ist, daß ich seither mindestens 8 WÜs hatte.

Der Mann, der in meinem heimatlichen KWEA sitzt, gehört endlich abgelöst. Ich hoffe inständig, daß er sich nicht an einen neuen Ort hinüber rettet.

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snake99

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #10 am: 24. November 2011, 08:32:15 »

Ich war zuletzt Mitte 2010 bei meinem KWEA, da ich dort was erledigen musste ... zu diesem Zeitpunkt war die Wehrpflicht noch aktiv, doch ich habe mich ernsthaft gefragt, was die ganzen Mitarbeiter dort den ganzen Tag machten ... auf dem Flur herrschte ein wildes Treiben, da "Bürohopping" angesagt war ... egal an welchem Dienstzimmer ich vorbei gelaufen bin, überall saß man in geselliger Runde zusammen und klönte.

Mein Ansprechpartner saß ebenfalls nicht in seinem Dienstzimmer und ich fand ihn, ebenfalls quatschend, in einem anderen Dienstzimmer ... er schien nicht sonderlich begeistert über die Tatsache, dass nun tatsächlich jemand da stand, der von ihm was wollte ... als ich dann bei ihm saß, sprach in ihn offen drauf an, ob man im KWEA generell noch was zu tun hätte ... seine Antwort bestätigte meinen Eindruck, denn er gab offen zu, dass er persönlich max. nur noch 2 Std. pro Tag wirklich beschäftigt sei ... den Rest des Tages müsste man irgendwie rum kriegen, was ihn selber nicht sonderlich begeistern würde.
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MarekD

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #11 am: 24. November 2011, 08:49:23 »

Ich war zuletzt Mitte 2010 bei meinem KWEA, da ich dort was erledigen musste ... zu diesem Zeitpunkt war die Wehrpflicht noch aktiv, doch ich habe mich ernsthaft gefragt, was die ganzen Mitarbeiter dort den ganzen Tag machten ... auf dem Flur herrschte ein wildes Treiben, da "Bürohopping" angesagt war ... egal an welchem Dienstzimmer ich vorbei gelaufen bin, überall saß man in geselliger Runde zusammen und klönte.

Mein Ansprechpartner saß ebenfalls nicht in seinem Dienstzimmer und ich fand ihn, ebenfalls quatschend, in einem anderen Dienstzimmer ... er schien nicht sonderlich begeistert über die Tatsache, dass nun tatsächlich jemand da stand, der von ihm was wollte ... als ich dann bei ihm saß, sprach in ihn offen drauf an, ob man im KWEA generell noch was zu tun hätte ... seine Antwort bestätigte meinen Eindruck, denn er gab offen zu, dass er persönlich max. nur noch 2 Std. pro Tag wirklich beschäftigt sei ... den Rest des Tages müsste man irgendwie rum kriegen, was ihn selber nicht sonderlich begeistern würde.

Deckt sich tatsächlich mit meinen Erfahrungen.
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miguhamburg1

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #12 am: 24. November 2011, 10:01:37 »

Na, Sie Beiden, da haben Sie dann ja mal ein schönes Thema "KWEA-Bashing" - kommt ja immer gut.

Im Übrigen Snake: Sie wollen uns doch nun nicht wirklich weismachen, dass Sie Ihre Personalakte und die G-Karte in den Zwischenräumen ihrer WÜ bei sich zu Hause haben. denn die Personalakteverbleibt üblicherweise bei häufig übenden Res im Truppenteil, genausowie die G-Akte verschlossen im Umschlag. Da haben ja gleich eine ganze Menge Betroffener Dienstvergehen begangen.
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KlausP

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #13 am: 24. November 2011, 10:05:42 »

Zitat
... denn die Personalakteverbleibt üblicherweise bei häufig übenden Res im Truppenteil ...

Welche "Personalakte" ist denn hier gemeint? Im BeordTrtl liegen lediglich die Personaldokumente des Reservisten (TrAusweis, ErkMarke, Dienstführerschein, Fahrten-Nachweisheft, Schießbuch und eventuelle Sonderberchtigungen). Der "Rest" liegt im KWEA.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarekD

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Antw:Zuständigkeiten für Einberufungen in der Zukunft?
« Antwort #14 am: 24. November 2011, 10:43:31 »

Na, Sie Beiden, da haben Sie dann ja mal ein schönes Thema "KWEA-Bashing" - kommt ja immer gut.

Im Übrigen Snake: Sie wollen uns doch nun nicht wirklich weismachen, dass Sie Ihre Personalakte und die G-Karte in den Zwischenräumen ihrer WÜ bei sich zu Hause haben. denn die Personalakteverbleibt üblicherweise bei häufig übenden Res im Truppenteil, genausowie die G-Akte verschlossen im Umschlag. Da haben ja gleich eine ganze Menge Betroffener Dienstvergehen begangen.

Nein es kommt nicht gut, weil mir durch einen ziemlich stümperhaft agierenden KWEA-Mitarbeiter schon mehrmals Nachteile entstanden sind, die fast zu meiner Entlassung wegen Untauglichkeit aus der WÜ geführt hätten, dabei bin ich voll wehrdienstfähig.
Ich wünschte mir, daß dort nicht nur Menschen sitzen würden, die ihre Zeit totschlagen, sondern solche, die sich wirklich einsetzen.

Beispiel? Ich wollte eine WÜ machen, damals noch unbeordert. Der zuständige KWEA-Mitarbeiter den ich anrief meinte nur, daß ich mich selbst darum kümmern müsse.
Ich mir die Finger wund telefoniert und über die SDBw dann endlich auch einen Truppenteil zum üben gefunden.

Dann ein Anruf von KWEA (selber Bearbeiter) warum ich mich nicht bei hm gemeldet hätte wegen WÜ.

Den Mann zu erreichen ist natürlich auch schwer genug.

Gott sei Dank bin ich mittlerweile beordert und auf das KWEA nur noch als ausführendes Organ angewiesen.
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