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Ablehnung der Abschlussuntersuchung

Begonnen von Zulu123, 10. August 2016, 12:54:01

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Zulu123

Hallo zusammen,

ich habe bald DZE und habe deswegen eben mit der SanStaffel telefoniert zwecks Abschlussuntersuchung. Die Frau Oberfeldwebel meinte, dass man nicht gezwungen ist diese zu machen. Man benötigt nur einen formlosen Zweizeiler den man an die SanStaffel und den PerS schicken muss wo man angibt auf die Untersuchung zu verzichten. Da ich mir keinerlei Verletzungen oder Krankheiten während meiner Dienstzeit zugezogen habe, überlege ich ob ich nicht auf die Untersuchung verzichten soll, da ich nicht alles an einem Tag machen kann und es eine endlose Fahrerei für mich ist.

Meine Frage ist nur ob jemand schon mal was davon gehört hat, dass man die Untersuchung ablehnen kann.

Ich hoffe jemand kann mir bei dieser Angelegenheit helfen :)

Vielen Dank im Vorraus!

Ralf

Ich schätze mal nein, denn:
ZitatDer Truppenteil hat den Soldaten bzw. die Soldatin zur truppenärztlichen/-zahnärztlichen
Entlassungsuntersuchung rechtzeitig vorzustellen.
Das BA 90/5 ist in diesem Fall ein Befehl.
In der ZDv 46/1 steht jedenfalls nichts dazu. Allerdings solltest du darauf auch wirklich nicht verzichten. Denn wenn sich später noch etwas herausstellt, wird das wohl alles auf deine Kappe gehen.
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BulleMölders

Aber Sie müssen doch zur Entlassung so wie so in die Kaserne, da kann man doch alles miteinander verbinden. Und wenn nicht alles in einen Tag passt, dann bleibt man halt zwei und übernachtet dort.

Wo ist jetzt das echte Problem?
Test

Zulu123

Bin im Vollzeit-BFD und da ich bei der Abschlussuntersuchung auch Lungenfunktionstest und Ergometer machen muss (hab ich vorher noch wie von wem gehört der das machen musste) werd ich mit 2 Tagen nicht auskommen. Die Termine sind 3 Wochen auseinander. Erste Woche Zahnarzt, Hörtest und Sehtest. 2te Woche Ergo/Lungentest. Danach muss ich noch mal einen Termin machen zwecks dem Abschlussgespräch beim Truppenarzt. und jedesmal 260km für Hin- und Rückfahrt. Da könnte ich mir was schöneres Vorstellen.

Letztlich frage ich mich nur ob das so ist das man drauf verzichten kann. Weil ich selber vorher davon noch nichts gehört habe aber mir das so von der SanStaffel gesagt wurde.

Pericranium

Zitat von: Zulu123 am 10. August 2016, 13:11:38


Letztlich frage ich mich nur ob das so ist das man drauf verzichten kann. Weil ich selber vorher davon noch nichts gehört habe aber mir das so von der SanStaffel gesagt wurde.

Lesen Sie nochmal Ralfs Beitrag; damit beantwortet sich die Frage nach Verzicht ;)

Ralf

Auch für BFDler gibt's da einen Passus:
Wird ein Soldat bzw. eine Soldatin vor Beendigung des Wehrdienstes beurlaubt oder
zur Durchführung einer Fachausbildung vom militärischen Dienst freigestellt, so kann vor der
Beurlaubung/Freistellung vom militärischen Dienst eine vorgezogene ärztliche Begutachtung
erforderlich sein (z. B. zur Klärung von Versorgungsansprüchen). Die Entlassungsuntersuchung
kann dann nach Aktenlage abgeschlossen werden, wenn seit der vorgezogenen Begutachtung
keine gesundheitlichen Veränderungen eingetreten/bekannt geworden sind.
Die Entlassungsuntersuchung ist frühestens am zehnten Werktag vor Beendigung des Wehrdienstes
durchzuführen und spätestens mit Beendigung des Wehrdienstes abzuschließen.
153. Kann die Entlassungsuntersuchung nicht in dem o. g. Zeitraum durchgeführt werden,
so sind die Gründe hierfür auf dem Vordruck BA 90/5, in der G-Karte und auf dem Vordruck
San/Bw/0104 anzugeben.
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Ralf

Aber Gegenfrage, warum fragst du denn Sani nicht, wo das steht, anstatt uns zu fragen? Das wäre ja dann auch für uns alle interessant.
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miguhamburg1

@ Zulu123

Sie sind trotz Vollzeit BFD noch Soldat, richtig? Also unterliegen Sie nach wie vor den Bestimmungen des Soldatengesetzes. Und der Befehl zur Teilnahme an der Abschlussuntersuchung ist ein rechtmäßig-verbindlicher Befehl und seine Erfüllung unterliegt nicht der Privateinschätzung des jeweiligen Empfängers. Auch 260 km sind nun nicht wirklich ein Argument dafür, dass eine Abschlussuntersuchung, auch wenn sie dreiteilig stattfindet, unzumutbar wäre. Einmal ganz davon abgesehen, dass sie für Sie die letzte Chance darstellt, gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie während Ihrer Doienstzeit erlitten haben könn(t)en, aktenkundig für etwaige spätere WDB-Verfahren machen könnten.

Im Übrigen wundere ich mich über Ihre Teilnahmslosigkeit. Dass zum Ende der Dienstzeit eine Entlassungsuntersuchung stattfinden wird, dürfte ja nun kaum eine Überraschung für Sie gewesen sein. Da hätten Sie ja auch rechtzeitig mal ihren Hintern hochheben können, um RECHTZEITIG mit Ihrem Spieß/Innendienstbearbeiter sowie dem zuständigen SanVersZ eine effiziente Durchführung der nötigen Unersuchungen zu planen oder - wenn möglich - in einem Ihrem derzeitigen BFD-Dienstort näher liegenden SanVersZ durchführen zu lassen.

F_K

Wäre das "schön", wenn man einen verbindlichen Befehl einfach mit einem "formlosen Zweizeiler verzichten" könnte.

(Ernsthaft: Selbst für Bullshit ist das zu blöd ... )

ulli76

Wer verbreitet denn jetzt wieder so einen Unfug? Für die Entlassungsuntersuchung ist weder ein Lungenfunktionstest noch eine Ergometeruntersuchung erforderlich.

Und ja, die Untersuchung an sich ist Pflicht!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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