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Als UVD Befehlsgewalt gegen HPTM ?

Begonnen von MB83, 04. Juni 2006, 22:14:39

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MB83

Hatte UVD bin selbst auch SU und naja ... unser HPMT kam abends nach dem Waldfest leicht betrunken in die kaserne zurück und lärmte auf dem gang im block usw... hab ich als solches befehlsgewalt und kann meinen Diszi Vorgesetzten auf die Stube verweisen ... gibts dafür belege in der V V O ich denke da an VVO3 oder so ... klärt mich einer mal auf bitte !!

Gruß
- Zu Gleich -

peppie

#1
Also meines Wissen haben Sie keine Befehlsgewalt gegenüber dem Hauptmann. UvD zählt nicht zu den in §3 VVO "Vorgesetzten mit besonderem Aufgebenbereich". Zum besonderen Aufgabenbereich zählen z.B Wachdienst oder FjgDst, aber UvD meines Wissens nicht.

Zitat
§ 3

Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich

Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich zugewiesen ist, hat im Dienst die Befugnis, anderen Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Wenn sich dies aus seinem Aufgabenbereich ergibt, hat er Befehlsbefugnis auch gegenüber Soldaten, die sich nicht im Dienst befinden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/BJNR004590956.html#BJNR004590956BJNG000300315

Ich bin noch in der AGA und hatte den Unterricht zur VVO erst vor ein paar Wochen und ich meine mich zu errinnern, das uns erklärt wurde, das UvD/GvD NICHT zum besonderen Aufgabenbereich zählt.

Ich hab zwar im Unterricht aufgepasst, aber alle Angaben ohne Gewähr.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

MB83

liest sich schonmal gut ... bei mir is die aga lange her und ich schlag mich nicht so gerne mit den VVO`s rum ..danke rekrut :)  Hoffe sie bleiben weiter so fit  ! Wem noch etwas dazu einfällt ... Gerne Posten !
- Zu Gleich -

G4st

Na jetzt gehts aber los!
Als UvD Befehlsgewalt gegenüber einem Hauptmann?
Es wäre ja noch schöner, wenn ein Soldat für 24 Stunden plötzlich die Befehlsgewalt über seinen Disziplinarvorgesetzten hätte!
Lest die Vorschriften! Oder noch besser: Lest die UvD-Anweisung (die meines Erachtens nach in jedem UvD-Zimmer vorliegen muss!)!
Ein UvD / GvD ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gegenüber allen Soldaten seiner Dienstgradgruppe - sprich: Ein StUffz ist Vorgesetzter gegenüber allen anderen anderen Uffz / Stuffz seiner Einheit ausschliesslich zur Erfüllung seines Auftrages als UvD!

Manchmal bewahrheitet sich der Spruch: "Ein Blick in die Vorschrift erleichtert die Rechtsfindung!"

Aber eigentlich bin ich enttäuscht, dass ein StUffz, dessen AGA schon so lange her ist, dass er nicht mal mehr die VVO kennt, anscheinend nicht mal mehr in der Lage ist, festzustellen, was er darf und was er nicht darf... Und das als Vorgesetzer...  ::)

Timid

Zitat von: G4st am 04. Juni 2006, 23:39:31Es wäre ja noch schöner, wenn ein Soldat für 24 Stunden plötzlich die Befehlsgewalt über seinen Disziplinarvorgesetzten hätte!

Gibt es, nennt sich "Wache". Denn jeder Wachsoldat ist gegenüber allen Soldaten innerhalb der Kaserne Vorgesetzter (Ausnahmen sind seine Vorgesetzten im Wachdienst - OvWa, Wachhabender etc. - und noch ein paar andere), also auch seinem Disziplinarvorgesetzten gegenüber. Natürlich nur bezogen auf seinen Aufgabenbereich.

Ansonsten: Ja, als StUffz sollte man auch nach längerer Zeit noch einen Überblick darüber haben, was in bestimmten Vorschriften, insbesondere der VVO steht ...


Ach ja: Wenn der Hauptmann rumlärmt, kann man ihn auch als UvD darauf hinweisen, dass er sich sehr laut verhält und damit seine Untergebenen am Schlafen hindert, verbunden mit der Bitte, er möge doch etwas leiser sein.
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G4st

Also das ist mir nun wirklich klar, dass es sich bei der Wache anders verhält, aber wir reden ja hier vom UvD-Dienst...
Und auch bei der Wache hat das "Vorgesetztenverhältnis" hier auch was mit Fingerspitzengefühl zu tun - den spätestens 24 Stunden später hat es sich dann nämlich mit dem "Vorgesetzter sein" ;)

Und zu dem "Ach ja" sei noch gesagt, dass man dafür kein UvD sein muss, um Kameraden höflich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen - unabhängig vom Dienstgrad - der Ton macht die Musik.

Was mich hier so stört, ist die Tatsache, dass es mittlerweile in dieser Armee anscheinend viele Vorgestzte gibt, die kaum/keine Ahnung von ihrer Stellung als Vorgesetzter haben und vermutlich von den "Leitsätzen für den Unteroffizier" nie was gehört haben...

Aber ich will MB83 nichts vorwerfen. Ich mache mir hier eher Gedanken um seine Vorgesetzten, die ihn Dienste tun lassen, wofür er augenscheinlich keine Einweisung oder Ausbildung hat...

Timid

Zitat von: G4st am 05. Juni 2006, 13:35:45Also das ist mir nun wirklich klar, dass es sich bei der Wache anders verhält,

Ist dir klar, mir auch, den "Gedienten" auch, aber den Rekruten/Ungedienten/Interessierten eventuell nicht :)

ZitatUnd auch bei der Wache hat das "Vorgesetztenverhältnis" hier auch was mit Fingerspitzengefühl zu tun - den spätestens 24 Stunden später hat es sich dann nämlich mit dem "Vorgesetzter sein" ;)

Ja, stimmt genau ;D Der Wachdienst geht i.A. 24 Stunden, das Dienstverhältnis zwischen KpChef und KpAngehörigem besteht hingegen meist etwas länger ...

ZitatUnd zu dem "Ach ja" sei noch gesagt, dass man dafür kein UvD sein muss, um Kameraden höflich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen - unabhängig vom Dienstgrad - der Ton macht die Musik.

Auch klar, aber der UvD bekommt sowas, besonders am späten Abend/in der Nacht, am ehesten mit und kann darauf meist als Erster reagieren.

(Abgesehen davon hat er nach Dienst normalerweise als einziger Zugriff auf bestimmte "Hilfsmittel" - sei es der Verbandskasten, sei es das Diensttelefon, mit dem man die Wache/Sanitäter zu Hilfe rufen kann.)

ZitatWas mich hier so stört, ist die Tatsache, dass es mittlerweile in dieser Armee anscheinend viele Vorgestzte gibt, die kaum/keine Ahnung von ihrer Stellung als Vorgesetzter haben und vermutlich von den "Leitsätzen für den Unteroffizier" nie was gehört haben...

Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Zumal die VVO und die darauf aufbauenden Vorschriften (etwa zu den erzieherischen Maßnahmen) nicht nur irgendwelche Vorschriften sind, sondern essentielle Grundlage für jedes Verhältnis zwischen Vorgesetztem und Untergebenem.
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wolverine

Zumal die VVo außer in der AGa auch während der Laufbahnlehrgänge zum Uffz im Fach "Innere Führung" ein Thema gewesen sein dürften. Und wenn man nicht weiss, wann man was befehlen darf, es mit der Durchsetzung von Befehlen und dann irgendwann mit der eigenen Autorität nicht allzu gut bestellt sein dürfte.

Wenn man also demnächst einen 24Std.-Dienst (sei es jetzt Wache oder UvD) hat, empfiehlt es sich evtl. die ZDV 14/3 und 14/5 als Lektüre mitzunehmen.
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G4st

Zitat von: wolverine am 05. Juni 2006, 14:18:57
...
Wenn man also demnächst einen 24Std.-Dienst (sei es jetzt Wache oder UvD) hat, empfiehlt es sich evtl. die ZDV 14/3 und 14/5 als Lektüre mitzunehmen.

Und selbst wenn der geneigte Diensttuer keinen Zugriff auf die Vorschriften haben sollte, so kann er sich immer wieder die UvD-/GvD-Dienstanweisung oder die Besondere Wachanweisung durchlesen - da steht das auch alles drin.
(Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass das auch ein ständiger Auftrag des Diensttuers ist, diese Anweisungen zu Beginn jedes Dienstes durchzuarbeiten - zum einen, damit er den Auftrag verinnerlicht, zum anderen, um Änderungen zu erfahren)
Mal davon abgesehen, dass man als Wachsoldat sowieso die Taschenkarte für Posten und Streifen oder die Taschenkarte für Wachvorgesetzte mitzuführen hat (oder sie liegen in der Wache aus - je nach Regelung in der besonderen Wachanweisung)

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#9
Die Antwort steht nicht in der UvD-Anweisung, sondern in der ZDv 10/5. Der UvD ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gem. § 3 VVO gegenüber allen Soldatenseiner Einheit oder der Einheiten für die er eingeteilt ist, die der gleichen oder einer niedrigeren Dienstgradgruppe angehören, mit Ausnahme seiner unmittelbaren Vorgesetzten.

Mikroboy

Wobei die ZDV in so einem Fall nicht unbedingt gelten ist.
Als UVD sind spezielle Anweisungen der Kompanie/Bataillions wichtiger.
Its nice to be important, but it is more important to be nice...

BPz M88

Zitat von: Jung am 02. Juli 2006, 01:34:55
Wobei die ZDV in so einem Fall nicht unbedingt gelten ist.
Als UVD sind spezielle Anweisungen der Kompanie/Bataillions wichtiger.

Das geht nun gar nicht!!!

Ein KpChef oder BtlKdr hat nicht das Recht, sich mit einer Anweisung oder einem Befehl über eine Dienstvorschrift hinweg zusetzen!

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#12
Die UvD-Anweisung ergänzt die ZDv in kasernenspezifischen Dingen. Sie begründet aber kein neues Vorgesetztenverhältnis nach § 3 VVO. In der ZDv 10/5 ist übrigens auch eine Muster-UvD-Anweisung enthalten, die dann jeweils entsprechend übernommen und angepasst wird.

Mikroboy

Zitat von: BPz M88 am 02. Juli 2006, 03:01:19
Zitat von: Jung am 02. Juli 2006, 01:34:55
Wobei die ZDV in so einem Fall nicht unbedingt gelten ist.
Als UVD sind spezielle Anweisungen der Kompanie/Bataillions wichtiger.

Das geht nun gar nicht!!!

Ein KpChef oder BtlKdr hat nicht das Recht, sich mit einer Anweisung oder einem Befehl über eine Dienstvorschrift hinweg zusetzen!

naja sieh es mal nicht ganz so eng....Der Kompanie oder Bataillinskommandant kann entsprechende Sonderbefehle herausgeben, jenachdem wie es eure kaserne erfordert.
Its nice to be important, but it is more important to be nice...

Beobachter

Zitat von: Jung am 02. Juli 2006, 10:25:53naja sieh es mal nicht ganz so eng....Der Kompanie oder Bataillinskommandant kann entsprechende Sonderbefehle herausgeben, jenachdem wie es eure kaserne erfordert.
Dabei kann aber nur der von der Vorschrift gelassene Spielraum genutzt werden. Ein KpChef oder BtlKdr kann nicht einfach Teile der Vorschrift ausser Kraft setzen.