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Altersgrenzen von Berufssoldatinnen- und Berufssoldaten

Begonnen von LwPersFw, 25. Januar 2019, 20:57:54

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LwPersFw

Als Anhang

Deutscher Bundestag
Drucksache 19/7144
19. Wahlperiode
16.01.2019

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Erster Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen von Berufssoldatinnen- und Berufssoldaten

Auszug:

"5.4 Konzept für eine zukunftsfeste und bedarfsorientierte Zurruhesetzungspraxis

Im Rahmen einer gesetzeskonformen bedarfsorientierten Zurruhesetzung von BS ist der Erhalt von Fachexper-
tise durch eine längere Bindung von Erfahrungsträgern unerlässlich.

Dies geht auch durchaus über die im DNeuG angeführte Personengruppe der hochqualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten, die überwiegend in wenig körperlich fordernden und belastenden Verwendungen eingesetzt sind, hinaus.

Daher ist eine zukunftsfeste und bedarfsorientierte Zurruhesetzungspraxis zukünftig so auszugestalten, dass ausgehend von der allgemeinen Altersgrenze als gesetzlicher Regelfall der Zurruhesetzung eine individuelle, bedarfsgerechte und an-
gemessen planbare
Zurruhesetzung für alle BS im gesamten Korridor zwischen allgemeiner und besonderer Altersgrenze erfolgt.

Hierzu entwickelt das BMVg derzeit ein noch im 1. Halbjahr 2019 umzusetzendes modernes Zurruhesetzungskonzept, das den Erfordernissen des personellen Aufwuchses gerecht wird und dabei auch die individuellen Belange der betroffenen BS berücksichtigt."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

2Cent

Das heißt im Alter bloß entbehrlich werden?
Mehr als die normalen 26.5% scheint man ja bisher nicht bieten zu wollen um Leistungsträger zu behalten während sich andere lieber pensionieren und massig dazu verdienen.

Vernünftig wird das nur wenn sie es erstrebenswert machen das man länger bleiben darf.

Ralf

Zitat von: 2Cent am 25. Januar 2019, 21:50:03
Das heißt im Alter bloß entbehrlich werden?
Mehr als die normalen 26.5% scheint man ja bisher nicht bieten zu wollen um Leistungsträger zu behalten während sich andere lieber pensionieren und massig dazu verdienen.

Vernünftig wird das nur wenn sie es erstrebenswert machen das man länger bleiben darf.
Warum immer so negativ? Wenn Geld alles ist, kann man das so sehen. Es soll auch Soldaten geben, die gerne dienen und die nicht wegen eines möglichen höheren Hinzuverdienstes ausscheiden wollen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tasty

Zitat von: 2Cent am 25. Januar 2019, 21:50:03
Vernünftig wird das nur wenn sie es erstrebenswert machen das man länger bleiben darf.

Oder wenn man sie per Gesetz schlichtweg dazu verpflichtet und das allgemeine Pensionsalter an das der restlichen Bevölkerung anpasst, z.B. 65 oder 67 Jahre 😉
Dazu könnte man die Möglichkeit einräumen, ab 60 oder 62 auf eigenen Antrag in Pension zu gehen, dann aber eben mit entsprechenden Abzügen. Solche Modelle gibt es in anderen Bereichen schon lange.

LwPersFw

Zitat von: 2Cent am 25. Januar 2019, 21:50:03

...während sich andere lieber pensionieren...

Vernünftig wird das nur wenn sie es erstrebenswert machen...


Rein rechtlich spielt dies keine Rolle, da der Betroffene kein Mitspracherecht hat, wann er/sie im Korridor zwischen besAG und allgAG pensioniert wird.

Das z.Zt. noch das Freiwilligkeitsprinzip Anwendung findet, ist eine rein politische Entscheidung, weil sich die VM'in in diversen Äußerungen so festgelegt hat.

Vor dem Hintergrund des zu erreichenden Soll's von 203000 Soldaten bis ca. 2024/25 vs. sinkender Schulabgängerzahlen, tausender neuer Stellen im übrigen ÖD, der begrenzten Möglichkeit finanzieller Anreize (da bestimmt der BMI und der BMF in Federführung!), Spezialistenmangel auch in der zivilen Wirtschaft... kann, realistisch betrachtet, nicht mehr lange an diesem Freiwilligkeitsprinzip festgehalten werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

2Cent

Ich habe auch nicht gegen die Anhebung der Altersgrenze allgemein dann aber für alle und gleich.

So wie es bisher immer lief, die die wir nicht brauchen dürfen gehen und die die wertvoll sind haben zu bleiben, darf es nicht mehr geben außer man belohnt die die man aufgrund ihres Wertes unbedingt halten will.
Besondere Regeln für Einsätze oder Gelände bzw. Körperlich fördernde Verwendungen kann man machen aber es geht halt nicht das man den S4 nach Hause gehen lässt während der S6 bitte noch 3 Jahre dran hängt weil man keine ITler findet.
Das gleiche gilt doch momentan bei den SAZ und BS. Verlängert der SaZ zu seinen optimalen Kondition in der Lebensplanung honoriert man das mit einem Bonus bei einem BS der verlängern will kann man momentan nichts anbieten. Kein Wunder das da alle abwinken.

LwPersFw

ZitatAnhebung der Altersgrenze allgemein dann aber für alle und gleich.

Es gibt keine Anhebung der Altersgrenzen. Da im Moment nicht erforderlich.(was in 10 Jahren ist....)

Die Altersgrenzen wurden zuletzt mit dem DNeuG angepasst.

Im Rahmen des Wechsels von Personalabbau zu Personalaufbau, ist jetzt nicht mehr die besAG maßgebend, sondern die allgAG.

Dabei ist es ... durch Gerichte bestätigt ... zulässig, dass eine Differenzierung nach dienstlichem Bedarf erfolgt.

Deshalb gibt es den gesetzlichen Korridor zw. besAG und allgAG.


ZitatSo wie es bisher immer lief, die die wir nicht brauchen dürfen gehen und die die wertvoll sind haben zu bleiben,

So lief es seit bestehen der Bw noch nie, denn bis 2015 wurden 99 % der BS mit der jeweiligen besAG pensioniert... ob sie wollten, oder nicht.

Die zusätzlich angewendeten Strukturgesetze waren zeitlich begrenzt und sollten den Abbau nur beschleunigen. Das dabei auch nach dienstlichem Bedarf zu differenzieren war, liegt auf der Hand.


Zitataber es geht halt nicht das man den S4 nach Hause gehen lässt während der S6 bitte noch 3 Jahre dran hängt weil man keine ITler findet.

Doch das geht ... und genau so will der Gesetzgeber und die Gerichte das Soldatengesetz angewendet wissen...

Und mit den angekündigten Zurruhesetzungskonzept... wird genau dies kommen.

ggf. wird es auch einen monitären Anreiz geben...
...aber vor dem Hintergrund das beim Geld der BMI und der BMF im Boot sind...
...nicht so einfach umzusetzen

Denn... BMI/BMF argumentieren:
Warum soll ich eine Prämie an einen BS zahlen, für den ein Gesetz bestimmt, dass er z.B. bis zum 62. Lj dienen muss, wenn dienstlicher Bedarf besteht?

Ein SaZ 12 ... dient 12 Jahre. Punkt.
Ohne sein aktives Zutun... dient er keinen Tag länger.
Also biete ich Geld ... damit er sich weiterverpflichtet.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Tja. Noch leben wir im Elfenbeinturm auf der Insel der Glückseligkeit. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen, Dann sieht es schlicht und ergreifend düster aus. Ich bin gespannt, wie die Anwendungspraxis letztendlich die Zurruhesetzung regelt.

2Cent


Mir ist die dienstliche notwendig und die Gesetzgebung klar.
Das das aber außerordentlich unattraktiv ist für die Laufbahn derer wo Bedarf herrscht sollte ihnen alle Perser doch auch bewusst sein.

Und wir alle wissen genau was passiert, wenn die Nachbarn links und rechts in Pension gehen während man selbst aufgrund des dienstlichen Bedarfs noch bleiben muss.
Ich kanns da manchem echt nicht verdenken.


LwPersFw

Zitat von: Andi8111 am 26. Januar 2019, 10:45:57
... Ich bin gespannt, wie die Anwendungspraxis letztendlich die Zurruhesetzung regelt.

Da man sich nicht von Null auf Jetzt die Altersstrukturen zerschießen sollte...

...kann es nur auf die jetzt schon bestehende gesetzliche Zurruhesetzung zwischen besAG und allgAG - individuell festgelegt - nach dienstlichem Bedarf in der AVR - hinauslaufen.

Was dann der Betroffene macht, muss jeder für sich entscheiden...

Die kleine Gruppe Hochqualifizierter, die sofort einen gut bezahlten Job im Zivilen bekommen, könnten ja kündigen...

Für die Masse wird dies aber nicht zutreffen...

Und man darf nicht vergessen, bei Kündigung kann man das sog. Altersgeld beantragen. Dies wird aber frühestens mit 67 gezahlt
und ist regelmäßig geringer, als die erdiente Pension.

Und wenn man die Ausführungsbestimmungen zum Altersgeld wortgetreu und sehr streng auslegt... kann es sogar ganz entfallen,
wenn die Entlassung erfolgt, obwohl dienstlicher Bedarf an einer Weiterverwendung besteht.

Und auch ein Dienstherrenwechsel wäre ja unsinnig... wenn es darum geht, z.B. nicht länger als bis 55 dienen zu müssen. Denn als Beamter muss man ja heute schon bis jenseits der 60 dienen.

Somit bleibt für alle, die sich dies finanziell nicht leisten können...
weiterdienen bis zum dann individuell festgelegten DZE.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

2Cent

Oder die Kameraden machen das denkbar schlimmste...
Kündigen innerlich,sitzen das ganze aus und fahren den Laden weiter an die Wand.

LwPersFw

Zitat von: 2Cent am 26. Januar 2019, 11:52:56

Mir ist die dienstliche notwendig und die Gesetzgebung klar.
Das das aber außerordentlich unattraktiv ist für die Laufbahn derer wo Bedarf herrscht sollte ihnen alle Perser doch auch bewusst sein.


Das ist ein Irrglaube...

Denn das die allgAG jetzt die Regelaltersgrenze der BS ist, wurde und wird seit 2016 unmissverständlich kommuniziert.

D.h. jeder, der seit 2016 BS wurde, ist sich im klaren, dass sein DZE deutlich über 55 liegen wird...
Wer etwas Anderes behauptet, hat sich vor Antragstellung damit nicht beschäftigt.

Trotzdem sind die BS-Anträge nicht eingebrochen.

Und das Verhältnis Antragsteller vs Übernahmen liegt bei durchschnittlich 4 : 1.


Es geht also max. um die "alten" BS, die sich auf die Jahrzehnte lange Zurruhesetzungspraxis mit der besAG  berufen...

Nur ... hilft nichts, da rechtlich etwas Anderes gilt. Schon seit vielen Jahren.

Man wird deshalb, so meine Vermutung als Perser, einen Übergangskorridor schaffen, wo z.B. noch mit dem Freiwiligkeitsprinzip gearbeitet wird...

...aber wer ab einem Stichtag X DZE hat... wird wohl ganz der flexiblen, individuellen Zurruhesetzung unterliegen.



Und zum Punkt "innerlich kündigen"...

Ja, es gibt so Manches in der Bw, dass zu Hinterfragen ist und ich persönlich hatte auch schon meine "Differenzen" mit dem Dienstherrn, aber ich möchte die "innerlich Kündiger" gern auffordern real zu kündigen und dann erst mal einen so sicheren und gut bezahlten Job zu finden... nicht alle sind Ärzte, oder IT-Nerds...

Und auch z.B. die utV...auch wenn nicht alles Gold ist... davon träumen Kassenpatienten im Zivilen nur...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

2Cent

Ich wiederhole mich stört nicht die Verlängerung an sich nur die Ungleichbehandlung aufgrund den von der Bundeswehr selbst verschuldeten Bedarfs.

Schicken sie alle mit 65/63/67 heim und die bei denen Bedarf besteht sie länger zu halten bieten sie Summe x ähnlich der Weiterverpflichtung der SAZ.


2Cent

Die utV ins Feld zu führen funktioniert ist hirnrissig wir reden hier über Leute die draußen Privatversichert sind.
Das steht der utV in nichts nach.

Pericranium

Zitat von: 2Cent am 26. Januar 2019, 12:48:47
Die utV ins Feld zu führen funktioniert ist hirnrissig wir reden hier über Leute die draußen Privatversichert sind.
Das steht der utV in nichts nach.

Doch und zwar bei den Kosten  :o

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