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"Ausmusterung" bei Dienstantritt

Begonnen von philipp161920, 05. September 2015, 14:56:13

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philipp161920

Guten Tag,

Ich bin einegeplant für den 1.10. für 11 Monate FWD, mit Anschlussverwendung als Gebirgsjäger.
Ich hatte vor fünf Jahren einen Schlüsselbeinbruch (Klavikulafraktur), mittlerweile vollständig verheilt.
Das Karrierecenter schickte mich für eine genauere Untersuchung zu einem Bundeswehrorthopäden im Fachsanitätszentrum.

Mein ziviler Orthopäde (ehem. Gebirgsjäger) sieht keinen Anhalt für Komplikationen, stellte aber eine "Knöcherne Kantenausziehung nach ventral" fest.
Dann hatte ich den Termin beim Bundeswehrorthopäden, dieser sagte: "es müsste gehen".

Meine Frage(n):
1. Ist es möglich beim Dienstantritt vom zuständigen Arzt (wegen einem leicht herausstehendem Knochen) ausgemustert zu werden?
2. Stehen mir "Alternativverwendungen" offen, oder muss ich mich für einen anderen Einstellungstermin bewerben?

Danke schon mal im voraus

Säbelrassler

Hi Phillipp

also ganz grundsätzlich brauchst du im Rahmen deiner Einstellung ein 90/5 mit entsprechender Tauglichkeit. Was heißt "Anschlussverwendung als Gebirgsjäger"? Machst du deine AGA nicht in einer Gebirgsjägereinheit? Als was bist du denn später in deiner Verwendung vorgesehen? Wenn du ins GeZi kommst, dürfte deine Schulter ja kein Problem sein.

So oder so solltest du dein zivil-ärztliches Attest aber mitnehmen und dem Truppenarzt zeigen, auch wenn die letzte Entscheidung bei der militärärztlichen Untersuchung liegt, und nicht beim zivilen Arzt.

Ich denke mal nicht, dass eine vollständig ausgeheilte Schulter für dich das Aus darstellt. Nur kommst du dann evtl. nicht in deine Wunschverwendung, wenn deine Verletzung dafür einen Ausschluss darstellt.

Grüße vom Säbel

KlausP

Zitat... Machst du deine AGA nicht in einer Gebirgsjägereinheit? ...

Da ist er nicht alleine. Ich habe hier schon von mindestens einem zukünftigen Rekruten gelesen, dass er seine GA im PzGrenBtl 411 absolviert und dann Gebirgsjäger werden soll.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

philipp161920

Danke für die Antwort!
Den zivilärztlichen Befund und sonstige notwendigen medizinischen Unterlagen nehme ich sowieso mit. Wollte mich nur im Vorfeld mal erkundigen ob einem Dienstantritt noch Alternativen offen stehen wenn man vom Truppenarzt als untauglich eingestuft wird.

Meine Grundausbildung mache ich in einer AusbUstgKp. Anschlussverwendung als Gebirgsjäger

Säbelrassler

Trennung - ich glaube, da wirfst du grad ein paar Sachen durcheinander. Machst du dir jetzt Sorgen wegen gesundheitlicher Einschränkungen für eine Verwendung als Gebirgsjäger, oder wegen genereller Untauglichkeit, willst du Alternativen zur Verwendung bei den Gebirgsjägern erfahren oder Alternativen zum Dienst bei der Budneswehr?

So oder so mal grundsätzlich:

1) Wenn der Truppenarzt dich für den Dienst untauglich schreibst, bist du raus - Punkt! Wär ja sonst auch ziemlich sinnfrei,oder?
2) Es kann natürlich sein, dass du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen diese oder jene Tätigkeit nicht machen kannst. Und was ein ziviler Arzt sagt, hat definitiv keine belastbare Gültigkeit für die truppenärztliche Entscheidung: Das kann dir letzten Endes nur der Truppenarzt sagen.
3) Lass die Untersuchungen auf dich zukommen - damit du komplett untauglich bist, muss schon so einiges zusammen kommen. Aber auch hier: das kann dir nur der TrpArzt sagen und auch nur der entscheidet.

Viel Glück jedenfalls

KlausP

Nur so als Hinweis: @Säbelrassler: Wenn Sie Bw-spezifische Abkürzungen verwenden dann bit auch die richtigen. Truppe wird immer mit Tr abgekürzt, die Abkürzung Trp steht für Trupp.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Und inhaltlich - ein Facharzt der Bundeswehr hat den Befund gesehen und gemustert, da wird sich ein TrArzt dran halten, denn das Facharzt Urteil ist gegeben.

Säbelrassler

Danke für den Hinweis, Spieß! :)

Ich hab hier nicht rausgefunden, wie man seine Einträge editieren kann - deshalb steht da ja auch noch "Budneswehr" und "schreibst".

MkG vom Säbel

@ F_K

Wenn der Facharzt von der BW ist, dann hält sich der TrArzt ganz sicher dran. Aber ich hatte das so verstanden, dass der Facharzt ein ziviler war

Säbelrassler

*Edit*

Stimmt - ein BW-Orthopäde hatte gesagt, es müsse gehen.

@Phillipp

Dann bist du doch so ziemlich aus dem Schneider!!

KlausP

Zitat... Ich hab hier nicht rausgefunden, wie man seine Einträge editieren kann ...

Überhaupt nicht, leider - weil so fiese Typen die Edit-Funktion missbräuchlich benutzt haben - diese schlimmen Finger.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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