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außerdienstliche aktivitäten

Begonnen von Den.e, 03. Juni 2015, 08:48:46

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Den.e

Guten Tag :)
Ich bin manschaftssoldat in einem fernmeldezug, mein Zugführer hat nun befohlen das wir nächste Woche alle in den heidepark fahren.
Nun habe ich das Problem das ich mir das grade diesen Monat absolut nicht leisten kann, ich habe wirklich keinen Cent über für sowas da ich mir erst ne neue bahncard 50 kaufen musste.
Nun frag ich mich kann er mir befehlen die 38€ für den heidepark zu bezahlen ?
Einem andren kameraden geht es ähnlich als er unsrem Zugführer das Problem schilderte war die antwort "wenn sie hierbleiben finde ich bestimmt eine sehr unangenehme Aufgabe für sie, ich empfehle ihnen mitzukommen"
Das klingt zwar jetzt alles nicht soviel 38€ hier und da aber diesen Monat gehts wirklich nicht also würde ich gerne dringend wissen wie ich mich jetzt verhalten sollte

F_K

Wenn es ein Befehl ist, ist es ein Befehl (eine Rose ist eine Rose).

Klar benötigen wir deutlich mehr Informationen, um die Rechtmäßigkeit / Verbindlichkeit des Befehles zu prüfen (da gibt es hier Juristen, die jedes Mal eine kleine Abhandlung schreiben).

Rein praktisch wäre für mich die Frage: Will ich wegen 38 Euro einen Konflikt führen?
Ist es nicht einfacher, sich die 38 Euro zu leihen, den Dispo zu  nutzen, whatever?

(.. und wie immer, mein Hinweis - RESERVEN ermöglichen es, auch bei Lageänderung aktiv das Geschehen zu prägen ...)

BulleMölders

Ich lehne mich jetzt schon mal aus dem Fenster und bezweifle mal den Dienstlichen Zweck des Befehls.
Test

MMG-2.0

Wo ist denn jetzt der dienstliche Zweck bei einer Tätigkeit außer Dienst?

F_K

.. und aufgrund eines "Titels", den ein Kamerad in Unkenntnis der Rechtslage gewählt hat, machen wir jetzt eine Sachverhaltsfeststellung?

kesselpower

Ob der Befehl rechtskräftig ist sei mal dahin gestellt...

Zu deiner Beruhigung. Als Soldat zahlt man, wenn man den Truppenausweis dabei hat, 25€ Eintritt und bekommt noch einen Gutschein über eine Mahlzeit und ein Getränk im Heidepark.
(Stand meines Wissens: Letzter Heideparkbesuch im Oktober 2014)

wolverine

Auf private Gelder des Soldaten (zwangsweise) zuzugreifen wird schwer zu begründen sein. Einen Ersatzdienst statt Teilnahme zu organisieren ist hingegen üblich und grundsätzlich rechtmäßig. Ob dieser Dienst unzumutbar o. ä. ist, wäre dann Gegenstand einer eigenen Prüfung.
Also: Wenn so ein Dienstplan erstellt wird, besorgt der Ersteller auch die nötigen Mittel.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Den.e

Einen ersatzdienst  bzw eine ersatzaufgabe nehme ich gerne in kauf wobei dienst in dieser Kompanie eh nur bedeutet zu gammeln bis einem der arsch abfällt

OSG Oschi

Ich kenne solche Aktivitäten nur als "Weiterbildungsveranstaltung zur Vertiefung der Kameradschaft" mit Befehl und allem drum und dran. Die Kosten für eine solche Veranstaltungen werden aus Haushaltsmitteln bezahlt und evtl Nebenkosten für Verpflegung werden von den Soldaten eingesammelt. Wobei alles was bezahlt werden muss nur optional ist und kein muss. Wer daran nicht teilnehmen möchte, macht normal Dienst oder nimmt Urlaub für diesen Tag.

Elvis22

Zitat von: F_K am 03. Juni 2015, 08:53:25
Ist es nicht einfacher, sich die 38 Euro zu leihen, den Dispo zu  nutzen, whatever?

Das würde mir einfallen...  ???

Klingt für mich danach, also würde sich da ein Zugführer sehr wichtig nehmen und schlicht zu bequem sein, eine alternative Tätigkeit für den TE zu suchen.

justice005

Der Zugführer kann das gar nicht alleine entscheiden. Es muss ja einen dienstplan geben und den kann nur der Chef erstellen.

Ein dienstlicher Zweck liegt nur dann vor, wenn es eine offizielle Veranstaltung geselliger Art ist, aber selbst dann darf es nicht zu zwangsweisen Eingriffen in das Privatvermögen des Soldaten kommen.

Die Aussage, dass im Falle einer Weigerung eine unangenehme ersatzaufgabe droht, ist beschwerdefähig.

Ich empfehle, das Problem direkt beim kpchef anzusprechen.


InstUffzSEAKlima

Ggf. kann der Weg zum Chef auch unter Einbeziehung der VP erfolgen.

D-Fire

Alles Quark. Nichts musst du machen in Sachen Heidepark. Kann dir kein Mensch auf diesem Planeten befehlen. Lächerlich! Und wenn du diesbezüglich eine unangebrachte "Tätigkeit" als Ersatz ausüben musst, dann gehst du sofort zum nächsthöheren Verantwortlichen. So ein Bullshit.

;)

ulli76

Wir kennen ja nur eine Seite der Geschichte. Und es scheint ja auch schon früher zumindest Kommunikationsprobleme zwischen dem TE und seinen Vorgesetzten gegeben zu haben.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DiesDas

Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.

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