Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

auswanderung / zivi

Begonnen von alex2709, 06. Juli 2009, 22:36:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

alex2709

hallo leute, habe da eine recht wichtige frage und zwar will ich demnächst mit meiner familie auswandern,um in einem anderen land die existenz aufzubauen.

da ich zivildienst absolvieren muss,ist meine frage,ob der dienst trotz "auswanderung" immernoch absolviert werden muss.ich mache im moment noch eine ausbildung die bis jan 2010 dauert. und dann würde ich zum nächst möglichen zeitpunkt so wurde mir gesagt den dienst antreten.
müsste ich die 9 monate auch absolvieren,wenn ich im ausland einen festen arbeitsvertrag hätte?

vielen dank schonmal für die antworten

gruß alex

Rollo83

meine meinung dazu ist das so lange du die deutsche staatsbürgerschaft hast auch deinen dienst leisten musst

angaben ohne gewähr

Timid

Du musst auf jeden Fall eine Genehmigung einholen, wenn du auswandern willst, da du der Wehrüberwachung unterliegen dürftest und Auslandsaufenthalte von mehr als 3 Monaten durch das zuständige Kreiswehrersatzamt genehmigt werden müssen.
Wenn du aber auswandern willst und das glaubhaft darlegen kannst, dann wird man dir vermutlich eine entsprechende dauerhafte Genehmigung erteilen - die Wehrpflicht ruht in dem Fall also für dich.

Wende dich am Besten mal an das zuständige Kreiswehrersatzamt, dort wird man dir genau sagen können, wie das genaue Vorgehen ist und was für Informationen für die Genehmigung man dort von dir benötigt.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau