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Beförderung Wiedereinsteller

Begonnen von Atlas616, 06. Juni 2024, 09:48:56

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Atlas616

Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Verständnisfrage.

Ich bin nach 12 Monaten Dienst damals als OG aus der BW ausgeschieden, wurde damals nicht mehr am letzten Tag meines Dienstes zum HG befördert.

Nun trete ich am 1.07 als Wiedereinsteller meinen Dienst an und habe erfahren, dass mein Einstellungs-DG erneut OG (OA) ist.

Warum ist das so ? Ist das nicht total unsinnig, da ich doch theoretisch jetzt am ersten Tag meines Dienstes zum HG (OA) befördert werden müsste ?

Oder übersehe ich hier was ?

LG Atlas

wolverine

Ja, Sie übersehen z. B., dass eine Beförderung nie ein "Muss" ist. Es besteht keinerlei Anspruch hierauf.
Dazu gehe ich davon aus, dass Sie nie zum HptGefr (OA) befördert werden. Mit Ernennung zum OA ist keine Beförderung in der Mannschaftslaufbahn mehr vorgesehen. Ihre nächste Beförderung wird die zum Fahnenjunker.
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Atlas616

Das hatte ich auch schon erwartet, da gibt es ja einige Argumentationen zu hier im Forum.

Also warte ich dann quasi als OG (OA) bis meine Crew die Fahnenjunker-Lehrgänge beginnt und werde dann mit den Kameraden gemeinsam zum Fahnenjunker befördert.

So korrekt ?

LG Atlas

panzerjaeger

ZitatMit Ernennung zum OA ist keine Beförderung in der Mannschaftslaufbahn mehr vorgesehen. Ihre nächste Beförderung wird die zum Fahnenjunker.

So ganz und allgemein richtig ist diese Aussage so nicht: Wer als Schütze OA eingestellt wird, wird sehr wohl noch zum G OA und OG OA befördert, aber nicht mehr zum HG OA, sondern dann als nächstes zum Fahnenjunker.
Das betrifft den Fragestelle hier allerdings nicht.

Ralf

Zitat4096. Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ) oder einer Offizieranwärtercrew
(OAC) werden bis zum Dienstgrad Leutnant regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert.
4097. Die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter ist ausschließlich
• zum Gefreiten, frühestens nach einer Dienstzeit von drei Monaten,
• zum Obergefreiten, frühestens nach einer Dienstzeit von sechs Monaten,
• zum Fahnenjunker frühestens nach einer Dienstzeit von zwölf Monaten, davon neun Monate in
einem Gefreitendienstgrad,
Und hier gibt es keine Bef zum HptGefr. Zumal diese dann auch nicht "zum gleichen Zeitpunkt" wie die eigene OA-Crew wäre.
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Atlas616

Zitat von: Ralf am 06. Juni 2024, 14:50:59
Zitat4096. Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ) oder einer Offizieranwärtercrew
(OAC) werden bis zum Dienstgrad Leutnant regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert.
4097. Die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter ist ausschließlich
• zum Gefreiten, frühestens nach einer Dienstzeit von drei Monaten,
• zum Obergefreiten, frühestens nach einer Dienstzeit von sechs Monaten,
• zum Fahnenjunker frühestens nach einer Dienstzeit von zwölf Monaten, davon neun Monate in
einem Gefreitendienstgrad,
Und hier gibt es keine Bef zum HptGefr. Zumal diese dann auch nicht "zum gleichen Zeitpunkt" wie die eigene OA-Crew wäre.

Also genau so, wie ich das vorhin oben beschrieben hatte ?

F_K

Vorschriftzitat plus 2fache Erläuterung reicht nicht?

Also ja - genau so.

Atlas616

Zitat von: F_K am 06. Juni 2024, 15:21:34
Vorschriftzitat plus 2fache Erläuterung reicht nicht?

Also ja - genau so.

Sympathie is nicht so dein Thema wa ? 

F_K

Ist Deine Frage denn nun beantwortet?

(Es geht mit hier um die Sachebene - eine Beziehung strebe ich hier mit Dir nicht an, daher ist dies hier für mich kein Thema).

Atlas616

Zitat von: F_K am 06. Juni 2024, 15:49:53
Ist Deine Frage denn nun beantwortet?

(Es geht mit hier um die Sachebene - eine Beziehung strebe ich hier mit Dir nicht an, daher ist dies hier für mich kein Thema).

Ja, auf der Sachebene ist hier alles beantwortet.

KlausP

Eigentlich ist doch hier alles gesagt, nicht von jedem, aber immerhin. ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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