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Beförderungen als Wiedereinsteller

Begonnen von tUv0k, 23. Dezember 2006, 17:45:47

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tUv0k

Hallo!

Bin ab 01.01.07 als Wiedereinsteller OG(FA), SaZ 12 eingeplant. Nun ist es doch üblich, das mir die Dienstzeit als GWD 2003 (War W9er) angerechnet wird, ich also theoretisch "nur" noch 11 Jahre und 3 Monate vor mir habe. Dies wurde mir auch vom Einplaner nochmals bestätigt. Das müsste ja dann bedeuten, dass ich zum 01.April.06 entweder U(FA) werde oder evtl HG(FA), falls ich doch für die Uffzbeförderung den Fw-Anwärterlehrgang 1 noch nicht absolviert haben sollte. Ich weiß, dass die HG(FA) beförderung nicht die Regel ist, da man für die U(FA) beförderung laut Soldatenlaufbahnverordnung nur eine Dienstzeit von 12 Monaten braucht.

Nun sagen mir aber andere Leute, dass man als Wiedereinsteller bei Beförderung bei einer Dienszeit von 0 anfängt und ich jetzt 12 Monate 'warten' müsste, bis ich  U(FA) werden kann. Kann mir da jemand was genaueres sagen? Da soll irgendwie in der VMBl 2000 stehen, die ich jedoch nicht im Netz finden kann... evtl jemand, der auch Wiedereinsteller war

Danke schonmal. Wünsche Allen einen fröhliches Weihnachtsfest und ein paar ruhige Feiertage.

wolverine

Grundsätzlich werden geleistete Dienstzeiten angerecnet - auf die Verpflichtungszeit ebenso, wie auf Beförderungszeiten.
Jedoch wird hier keiner sagen können, wie sich allein die Zeit auf Ihren Fall auswirkt. Evtl. werden Sie aufgrund irgendwelcher zivilen Qualifikationen bereits mit höherem Dienstgrad eingestellt? Allein die Dienstzeit wird für den Uffz nicht ausreichen, da dies früher einen Lergang mit Laufbahnprüfung und heute eine zivile Qualifikation voraussetzt. Aber mit dem HG würde ich spätestens bei der Einschleusung einmal fragen.
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tUv0k

Ups, hab vergessen zu erwähnen, dass ich FA im Truppendienst werde. Somit kann man ja gar nicht mit höheren Dienstgrad eingestellt zu werden

Jedenfalls steht das in der SLV:

-----------------------
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:

1.
    zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
    zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
3.
    zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
4.
    zum Feldwebel nach 36 Monaten.


(2) 1Vor der Beförderung zum Feldwebel haben Anwärterinnen und Anwärter eine Unteroffizierprüfung (Feldwebelprüfung) mit Erfolg abzulegen. 2Bei Nichtbestehen können sie einmal zur Wiederholung der Prüfung zugelassen werden. 3§ 9 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) 1Die Befähigung für die Laufbahnen der Feldwebel wird durch das Bestehen einer Feldwebelprüfung nachgewiesen, die aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil besteht. 2Die militärfachliche Ausbildung muss mehrmonatig und lehrgangsgebunden stattfinden, wenn nicht der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung durch eine zivilberufliche Ausbildung ersetzt wird.
----------------------------

Bedeutet, das man erst bei der Beförderung zum Fw die Lehrgänge nachweisen muss, man U und SU allerdings nach der festgelegten Dienstzeit bekommt... unabhänging von den Lehrgängen. (achja da sieht man mal, das der Unteroffizier früher mal mer wert war.. da gabs keine Uffzklappen ohne bestandenen Uffzlehrgang)

peppie

Also bei uns im FJgStab wurden alle HG's zum Uffz befördert nachdem sie FA wurden und zum FJgDstKdo gewechselt haben, alle ohne Lehrgang.

Mir wurde gesagt das die beförderung zum Uffz zwingend ist nach 12 Monaten Dienstzeit, egal ob man auf Lehrgang war oder nicht.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Fiestaman

Zitat von: peppieno am 23. Dezember 2006, 19:12:53
Mir wurde gesagt das die beförderung zum Uffz zwingend ist nach 12 Monaten Dienstzeit

Pflicht- oder Mußbeförderungen gibt es bei der Bundeswehr nicht.Hängt alles von Lehrgängen und dem Disziplinarvorgestetzen ab. So kann ein W9er der nach 3Monaten die AGA nicht bestanden hat die Beförderung zum Gefreiten verwährt werden. Denn dies ist auch keine Pflichtbeförderung.

mfg

Andi

Zitat von: Fiestaman am 24. Dezember 2006, 22:04:15
Pflicht- oder Mußbeförderungen gibt es bei der Bundeswehr nicht.Hängt alles von Lehrgängen und dem Disziplinarvorgestetzen ab. So kann ein W9er der nach 3Monaten die AGA nicht bestanden hat die Beförderung zum Gefreiten verwährt werden. Denn dies ist auch keine Pflichtbeförderung.

Kann, hätte, solle. ;) Der einzige Grund, der tatsächlich auch in der Praxis vorkommt und der auch wirklich dazu führt nicht zum Gefreiten befördert zu werden ist die Verweigerung des gelöbnisses, das wars dann aber auch schon! Selbst jeder SaZ, der die geforderten leistungen in der AGA nicht erbringt wird Gefreiter. Erst bei  der Beförderung zum Obergefreiten gibt es (bei SaZ) Einschränkungen, denn dafür ist in der Regel das bestehen der SGA nötig.
Und was das "Bestehen" der AGA angeht sei ein Blick in der Lehrgangskatalog der Bundeswehr angebracht. Die AGA ist ein "Lehrgang ohne Bewertung", den man dementsprechend weder "bestehen", noch "nicht-bestehen" kann!

Gruß Andi
the rest is silence...

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tUv0k

Zitat von: Andi am 25. Dezember 2006, 16:47:03
Zitat von: Fiestaman am 24. Dezember 2006, 22:04:15
Pflicht- oder Mußbeförderungen gibt es bei der Bundeswehr nicht.Hängt alles von Lehrgängen und dem Disziplinarvorgestetzen ab. So kann ein W9er der nach 3Monaten die AGA nicht bestanden hat die Beförderung zum Gefreiten verwährt werden. Denn dies ist auch keine Pflichtbeförderung.

Kann, hätte, solle. ;) Der einzige Grund, der tatsächlich auch in der Praxis vorkommt und der auch wirklich dazu führt nicht zum Gefreiten befördert zu werden ist die Verweigerung des gelöbnisses, das wars dann aber auch schon! Selbst jeder SaZ, der die geforderten leistungen in der AGA nicht erbringt wird Gefreiter. Erst bei  der Beförderung zum Obergefreiten gibt es (bei SaZ) Einschränkungen, denn dafür ist in der Regel das bestehen der SGA nötig.
Und was das "Bestehen" der AGA angeht sei ein Blick in der Lehrgangskatalog der Bundeswehr angebracht. Die AGA ist ein "Lehrgang ohne Bewertung", den man dementsprechend weder "bestehen", noch "nicht-bestehen" kann!

Gruß Andi

Bei mir gabs damals leider keine SGA.. Ist ja auch klar.. ne VersKp wird wohl nie eine SGA durchführen. Freue mich jedenfalls schon auf meine PzGren SGA ;-)

Brago

Weis jemand wie als Wiedereinsteiger Wehrübungszeiten angerechnet werden?

Chuckie85

Ja, auch Wehrübungen werden dir zur Vordienstzeit, also auch auf Beförderungen angerechnet. Ging mir beim HG genauso.  ;)

stuka9

Zitat von: tUv0k am 23. Dezember 2006, 17:45:47
Bin ab 01.01.07 als Wiedereinsteller OG(FA), SaZ 12 eingeplant. Nun ist es doch üblich, das mir die Dienstzeit als GWD 2003 (War W9er) angerechnet wird, ich also theoretisch "nur" noch 11 Jahre und 3 Monate vor mir habe. ...
...Nun sagen mir aber andere Leute, dass man als Wiedereinsteller bei Beförderung bei einer Dienszeit von 0 anfängt und ich jetzt 12 Monate 'warten' müsste, bis ich  U(FA) werden kann. Kann mir da jemand was genaueres sagen?
Kann sein das es Unterschiede zwischen der Offz und der Fw-Laufbahn gibt, aber als ich 2000 als Wiedereinsteller zum Bund kam, wurde die Vordienstzeit zur "neuen" Dienstzeit hinzu addiert. Ich hatte 10 Monate Vordienstzeit, diese wurden zur neuen Dienstzeit von 6 Jahren hinzugerechnet, so das ich als SaZ 7 verpflichtet wurde. Dieses erfolgte analog bei allen anderen Kameraden mit Vordienstzeit.
Ebenso wurde die Vordienstzeit bei allen, nicht von Laufbahnlehrgängen abhängigen, Beförderungen voll einberechnet, so das alle ehemaligen W10er nach 2 Monaten zum HG befördert wurden.

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