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Beschwerde beim Wehrbeauftragten

Begonnen von Dennis1991, 17. Oktober 2012, 18:42:55

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Dennis1991

Guten Abend,
ich möchte eine Beschwerde an den Wehrbeauftragten schreiben. Allerdings brauche ich dazu ihre Hilfe. Da ich sowas noch nie gemacht habe, möchte ich wissen was in so eine Beschwerde reingehört und worauf zu achten ist.

Bitte nicht nach den Gründen für die Beschwerde fragen, es ist gerechtfertigt und die Vorgesetzten haben nicht weiter geholfen.

Andi

Bei deinem Disziplinarvorgesetzten gibst du eine Beschwerde nach Wehrbeschwerdeordnung ab - was da reingehört steht (oh Wunder) in der Wehrbeschwerdeordnung. ;)

Der Wehrbeauftragte darf von dir via Eingabe mit einem Sachverhalt konfrontiert werden (siehe gesetz über den Wehrbeauftragten). Inhaltlich darfst du dich gerne an der Wehrbeschwerdeordnung orientieren, aber letztlich ist das doch alles logisch herleitbar. Du schreibst wer du bist (dazu gehört auch deine Einheit), was passiert ist und wieso du dich entgegen der Grundsätze der inneren Führung oder entgegen deiner Grundrechte behandelt fühlst.

Gruß Andi
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Dennis1991

Danke, ma so aus interesse, wie lange dauert es bis die Beschwerde bearbeitet wird?

bayern bazi

#3
je nach vorfall seeeeeeeeeeeeehr schnell ;)

hab selber schon sachen innerhalb von einer woche entscheidn können  :D

(man kann wenn es eilig ist - oder  es einen bestimmten termin betrifft auch per mail - über die Homepage des WdB  bzw telefonisch kontakt mit dem Büro aufnhemen)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Zitat von: Dennis1991 am 17. Oktober 2012, 18:53:58
Danke, ma so aus interesse, wie lange dauert es bis die Beschwerde bearbeitet wird?

Bis es zum ersten Termin mit dem eigenen Disziplinarvorgesetzten kommt dauert es im Normalfall nicht länger als 24 Stunden nach Eingang beim Wehrbeauftragten.
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Dennis1991

Danke aber ich wähle lieber der normalen Dienstweg. Es ist ja richtig das ich die Beschwerde beim Chef ab zu geben habe?

KlausP

Nein, bei einer Eingabe an den Wehrbeauftragten müssen Sie gar keinen Dienstweg einhalten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

übrigens - die eingabe sollte nur bei groben misständen oder  wenn eine beschwerde nicht bearbeitet wird gemacht werden

denn damit bringst du sämtliche komandostrukturen vom ministerium bis zu deiner kp ins wallung  ::)

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Andi

Zitat von: Dennis1991 am 17. Oktober 2012, 19:01:05
Danke aber ich wähle lieber der normalen Dienstweg. Es ist ja richtig das ich die Beschwerde beim Chef ab zu geben habe?

Du hast doch sicherlich mal in deiner AGA einen Unterricht zum Thema Beschwerde- und Eingaberecht bekommen, oder? Irgendwie muss ich nämlich leider feststellen, dass der wirkungslos an dir vorbeigegangen ist. :D

Eine Beschwerde ist keine Eingabe, eine Eingabe ist keine Beschwerde.
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justice005

Es gibt keinen Dienstweg bei einer Eingabe. Wenn Sie eine Eingabe schreiben wollen, dann nehmen Sie ein Blatt Papier, schreiben völlig formlos darauf, was Ihnen nicht passt, und schicken dieses an den Wehrbeauftragten des Bundestags, Platz der Republik, (Postleitzahl), Berlin.

Der Wehrbauftragte selbst wird die Eingabe aber nicht lesen. Bei dem Wehrbeauftragten handelt es sich nicht nur um eine einzelne Person, sondern um eine Behörde mit mehreren Abteilungen (jenachdem, um was es geht) und entsprechenden Sachbearbeitern. Üblicherweise schickt der Wehrbeauftragte (also derjenige, der den Fall bearbeitet), die Eingabe an die übergeordnete Division oder das Führungskoomando, mit dem Auftrag, den Sachverhalt aufzuklären und eine Stellungnahme zu schreiben. Die Division gibt das ganze dann runter an die Brigade, diese wiederum an das Bataillon, usw. Dann wird der zuständige Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt aufklären, ggf. für Abhilfe sorgen (falls das möglich ist) und dies entsprechend nach oben melden. Dann geht das Ergebnis des ganzen auf dem selben Weg wieder zurück nach oben, bis es beim Wehrbauftragten wieder angekommen ist.

Wer also Angst hat, dass Vorgesetzte ein Fehlverhalten "unter den Tisch fallen lassen", kann bei einer Eingabe in aller Regel ziemlich beruhigt sein, denn die halbe Bundeswehr kriegt es mit und hat ein Auge drauf....


justice005

PS: Eingaben gehen übrigens auch per E-Mail....   ziemlich einfache Adresse:     wehrbeauftragter@bundestag.de


LuftwaffenSLD

Also bitte mit Bedacht handeln. (wie Bayern Barzi schon anmerkte) Die Eingabe mag zwar augenscheinlich der einfachere Weg als die Beschwerde sein, sollte aber auch nicht als Machtinstrument missbraucht werden.

Dennis1991

Wo ist der Unterschied zwischen eingang und Beschwerde? Ich möcht das nicht als Machtinstrument benutzen sonder um meine Probleme zu lösen.

wolverine

#13
Mit der Beschwerde greift man eine konkrete Maßnahme an, die rechtswidrig war und diese wird dann abgestellt. Die Eingabe ist ein informeller Rechtsbehelf und der Wehrbeauftragte ist ein parlarmentarisches Kontrollorgan. Er kann in der konkreten Sache gar nichts entscheiden, klärt aber einen dargestellten vermeintlichen Missstand auf. Stellt er diesen Missstand fest, schreibt er ihn in seinen Bericht.

Im Rahmen der Aufklärung wird jede Menge Dienstaufsicht bewegt ("das große Rad gedreht") und wenn hier ein oder mehrere Fehler auffallen werden diese sofort abgestellt.
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bayern bazi

sagen wir mal ganz kurz

für jeden vorgesetzten ist es laufbahntechnisch meist nicht von vorteil, im jahresbericht des wehrbeauftragten erwähnt zu werden ;)


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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