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BFD Pauschalen

Begonnen von TLH, 13. Dezember 2017, 15:36:37

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TLH

Guten Tag,

Ich bin am Ende meiner Dienstzeit (8Jahre) und Freigestellt vom Dienst im Vollzeit BFD.
Ich besuche eine 1 Jährige Fachoberschule und hätte zum Thema Kostenerstattung ein paar Fragen.

Von meinem BFD Berater wurde mir gesagt das ich Pauschalen (je 200€) pro halbjahr beantragen kann. Nun liegen aber meine Ausgaben für die Schule über diesen Pauschalen. Auf Anfrage bei meinem zuständigen Berater, wurde mir gesagt, das außer der Pauschale mir nichts mehr zusteht. Ebenso habe ich hier im Forum rechachiert und bin zu dem Ergebnis gekommen das mir noch seperate Kostenerstattungen in Form von einem Laptop oder Drucker für die BFD Zeit zustehen. Auch hier wurde wieder von meinem Berater auf die 200€ Pauschale hingewiesen.

Hierzu hätte ich nun zwei Fragen.
Sind meine Informationen bezüglich der Erstattung für Laptop oder Drucker Korrekt?
Sind diese Aussagen meines Beraters Korrekt?

Ich würde mich über jede Hilfe bei diesen Fragestellungen freuen.
Mit Kameradschaftlichen Grüßen

Vult

Du solltest gerne lesen können und ein gewisses Interesse an Vorschriften zeigen sollen :-)
Schnapp dir die A1-1355/0-5019 i. V. m. SVG und BFöV zur Hand und mach dich schlau. Mein BFD-Berater hat mich recht falsch beraten, weswegen ich meine Rechte selbst recherchiere (lohnt sich ;-))
Lernmittelpauschale, Berufskleidung und Verbrauchsmaterial werden erstattet und/oder bezuschusst.
Zudem hast du im Intranet die Seite des BFD mit zahlreichen Informationen. Je nachdem, ob du nach dem alten oder neuen Recht behandelt wirst, stehen dir entsprechende Zuschläge zu.

Zuschuss/Erstattung für Laptop? Nicht, dass ich wüsste.

Bei einer Teilzeitmaßnahme (o. "Neben-dem-Beruf-Maßnahme") gibt es 100,- € Pauschale für alles, was du für deine Weiterbildung benötigst.
Bei einer Vollzeitmaßnahme 200,-€.

Ich denke mit der A1-1355 bist du gut bedient :-)

MkG

TLH

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Kann ich denn privat irgendwie auf diese Vorschriften zugreifen?
Ich bin nicht mehr in der Kaserne, und die bildungsmaßnahme findet an einer zivilen schule statt.

Ralf

Du hast doch trotzdem noch einen Betreuungstruppenteil, darüber kannst du dir den Zugriff ermöglichen.
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TLH

Vielen Dank für die Antwort.
Muss ich dafür vor Ort sein oder können die mir auch zugeschickt werden?

Ralf

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KlausP

Wie soll man Ihnen die "zuschicken", wenn sie nur im Intranet der Bw zu finden sind?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SGBunny

Zitat von: KlausP am 11. Januar 2018, 17:31:08
Wie soll man Ihnen die "zuschicken", wenn sie nur im Intranet der Bw zu finden sind?
Ausdrucken und per klassischer Post  8)

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