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BW Kleidung welche man auch als univil tragen darf

Begonnen von Ortega, 13. Juli 2007, 21:21:57

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deyco

naja danke schonmal für die Shoppingempfehlung und die sehr hilfreiche eigene Meinung dazu.
Aber hat jemand auch was konstruktives?

wolverine

Bisher hat wohl keiner Ihre Frage verstanden, glaube ich. ???
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InstUffzSEAKlima

Haben Sie (Fragesteller) die Beiträge nicht gelesen oder können/wollen Sie diese nicht verstehen? Die Bekleidung und Ausrüstung ist ausschließlich vom Dienstherrn für die dafür gemäß Vorschrift vorgesehenen Verwendungen einzusetzen und hat so getragen zu werden, wie es die Vorschrift und jeweilige Befehlsgebung einfordern. Jede davon abweichende Verwendung ist als Missachtung von Befehlen, Verstoß gegen Vorschriften bzw. auch als Schaden am Eigentümer dieser Gegenstände zu sehen.

Wer sowas für Privatzwecke (Wald/Baustelle usw.) tragen will, kann sich in einen der vielen Verkaufsstellen damit eindecken, welche die Dinge teilweise als größere Lose über die VEBEG beziehen.

deyco

Ok, dann werd ich meine Frage nochmal anders formulieren.

Es geht NICHT um dienstlichgelieferte Ausrüstung, sondern um privat beschaffte.

Die ZDv 37/10 sagt unter anderem:

117. Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung, zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden[..].

Wenn ich mir jetzt ein grünes Tshirt hole, welche Nationalitätsabzeichen hat (hier bitte nochmal den Unterschied zu den Hoheitsabzeichen deutlich machen!), darf ich dies im Dienst ohne Probleme tragen, da die ZDv 37/10 folgendes besagt:

25. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.

Nun meine Frage: dürfte ich dieses Tshirt auch zivil tragen, dürfte ich es ohne Nationalitätsabzeichen zivil tragen oder wo gibt es da eine Grenze?

Oder kurz: Wann fällt etwas unter den Begriff "Uniform" und wann ist es "Zivilkleidung"?

Andi

Zitat von: deyco am 08. Januar 2014, 22:15:26
Oder kurz: Wann fällt etwas unter den Begriff "Uniform"

Alles, was die Bundeswehr als Uniform(teil) nutzt. Im Normalfall definiert sich die Uniform durch die Inhalte der ZDv 37/10, allerdings gibt es da durch die Auslandseinsätze noch diverse Bekleidung, die nicht in der ZDv 37/10 auftaucht.
the rest is silence...

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F_K

ZitatNun meine Frage: dürfte ich dieses Tshirt auch zivil tragen, dürfte ich es ohne Nationalitätsabzeichen zivil tragen oder wo gibt es da eine Grenze?

Die Grenzen sind hier doch klasklar:

1.) Bist Du Soldat?
2.) Ist es ein Uniformteil (weil es dienstlich lieferbar ist und ggf. in der Anzugsordnung "auftaucht")?

Wenn beides "Ja", dann darfst Du es NICHT  zur Zivilkleidung tragen, völlig egal, ob privat beschafft, ob mit oder ohne Nationalitätsabzeichen.

Im Gegensatz dazu "darf" der Zivilist quasi eine beliebige Anzahl von Uniformteilen tragen, solange er nicht den Eindruck einer "kompletten Uniform" erweckt und dies in der Öffentlichkeit macht.

Und ja, wenn man es so will, wird der Soldat damit in der Auswahl der "grünen und oliven T-Shirts" bei Zivilkleidung eingeschränkt.

schlammtreiber

Dein privat beschafftes Zeug darfst Du in Deiner Freizeit tragen wie Du lustig bist, auch wild gemischt mit Jeans, Spitzenunterwäsche oder rosa Hasenkostüm ganz nach Geschmack, und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Deutschlandflagge auf dem Ärmel oder wo auch immer ist dabei ungefähr so relevant wie der Taufkalender der koptischen Kirche von Äthiopien.
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F_K

@ Schlammtreiber:

Als Zivilist ja, als SOLDAT eben nicht.

12345678

Anläßlich eines aktuellen Praxisfalles (Soldat trägt "Unterhemd Tropen, kz. Arm m. Flauschband" ausser Dienst zur Zivilkleidung) stellt sich mir mit Blick auf die Anzugsordnung allerdings die Frage, ob es sich bei den sog. T-Shirts tatsächlich um Uniformteile handelt:
Die Anzugsordnung (in der mir momentan vorliegenden Fassung mit Stand von 2010) definiert den  Begriff "Uniformteil" nicht exakt, und das Unterhemd wird nicht als Bestandteil einer in der Anzugsordnung festgelegten Anzugart genannt, weder in der Grundform noch als Ergänzung oder Abwandlung. Vielmehr wird lediglich festgestellt, dass zum Feldanzug nur olivfarbene oder braune Unterhemden getragen werden dürfen, sofern sie bei offenem Hemd erkennbar sind (was im Umkehrschluss hiesse, dass ggf. auch ein (nicht erkennbares) andersfarbiges oder gar kein Unterhemd getragen werden darf). Dies spräche dafür, dass es sich bei dem Unterhemd nicht um ein Uniformteil handelt.
Ob es sich um ein Ausrüstungsteil handelt, ist auch fraglich, da der BAN begrifflich zwischen Bekleidung und Ausrüstung unterscheidet, und Unterwäsche in den Anmerkungen zum BAN ausdrücklich der "Bekleidung" zugerechnet wird.
Wenn es sich bei dem Unterhemd demnach zwar um Bekleidung, aber nicht um ein Uniformteil handeln sollte, dann könnte das Tragen eines oliven bzw. braunen Unterhemdes durch einen Soldaten zur Zivilkleidung ausser Dienst im Einklang mit der Anzugsordnung stehen, womit das Tragen eines privat beschafften Unterhemdes dann ggf. unproblematisch wäre.
Falls es Dokumente mit Vorschriftencharakter gibt, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich bei den Unterhemden tatsächlich um Uniformteile handelt, bzw. durch die das Tragen des Unterhemdes (egal ob privat beschafft oder nicht) zur Zivilkleidung wirklich *eindeutig* untersagt ist (z. B. eine aktuellere Fassung der Anzugsordnung als die von Februar 2010, oder Ausführungsbestimmungen hierzu) wäre ich für Hinweise dankbar.

Jens79

Würde mich auch brennend interessieren da ich die Tropenunterhose aus außerhalb des Dienstes trage......

Nicht das ich dafür noch eine verplättet bekomme.



:D ;D ;D


 

F_K

Das "neue" Unterhemd ist "extra", um z. B. auf Befehl (z. B. im Lager im Einsatz), auch als "Oberbekleidung" getragen werden zu können,  ausgestattet.

Es hat nämlich sowohl das Nationalitätskennzeichen an beiden Ärmeln als auch das "Flauschband" zur Anbringung des Dienstgradabzeichens - um so die Vorgaben der Landkriegsordnung und Folgedokumente umzusetzen.
(Siehe nur z. B. die Dokus zum Hochwasser - hier wird ja niemand annehmen wollen, die Soldaten hätten keine Uniform getragen ...)

Deshalb ist dieses Hemd aus meiner Sicht eindeutig ein Uniformteil - und Soldaten dürfen Uniformteile nicht zur zivilen Kleidung tragen.

@ Jens79:

Die Nutzung von Bundeseigentum für private Zwecke ist unzulässig ...

ulli76

Also auf Deutsch- du hast dein Tropen-T-Shirt zum Zivil getragen und bekommst jetzt Ärger und jetzt versuchst du raus zu finden, wie du dich da raus lavierst.

Besagtes T-Shirt wird über die LH ausgegeben, wird zur Uniform getragen und ist somit ein Uniformteil. Im Gegensatz zu den alten oliv-farbenen T-Shirts sieht das neue halt noch mehr nach "Uniform" aus.

Als Zivilist kannst es normal tragen- da es in Verbindung mit ziviler Bekleidung keinen Anschein einer kompletten Uniform erweckt.
Als Soldat darfst es nicht tragen, weil du kein Univil tragen darfst. Mal davon abgesehen, ist es ja ein T-Shirt was dir der Dienstherr als Bestandteil der Uniform zur Verfügung stellt und es zweckentfermdet wird, wenn es zivil getragen wird.

Wie es aussieht, dass man sich aus rein praktikablen Gründen ein entsprechendes T-Shirt z.B. für Outdooraktivitäten anschafft und trägt, steht auf einem anderen Blatt. Aber da wird im Falle eines Falles der Ermessensspielraum des DV ausreichen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jens79

Danke F_K. Ich fühle mich belehrt. Sollte auch eher ein Scherz sein.

Um deine Aussage zu untermauern habe ich mal die Quelle eingefügt.

Aus der A2-2630/0-0-5

Zitat122. Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung und zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden, ausgenommen handelsübliche Schutzbekleidung bei der Benutzung eines privaten Zweirades.
 

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Zitat von: F_K am 24. August 2015, 09:40:09
Das "neue" Unterhemd ist "extra", um z. B. auf Befehl (z. B. im Lager im Einsatz), auch als "Oberbekleidung" getragen werden zu können,  ausgestattet.
Es hat nämlich sowohl das Nationalitätskennzeichen an beiden Ärmeln als auch das "Flauschband" zur Anbringung des Dienstgradabzeichens - um so die Vorgaben der Landkriegsordnung und Folgedokumente umzusetzen.
(Siehe nur z. B. die Dokus zum Hochwasser - hier wird ja niemand annehmen wollen, die Soldaten hätten keine Uniform getragen ...)
Deshalb ist dieses Hemd aus meiner Sicht eindeutig ein Uniformteil - und Soldaten dürfen Uniformteile nicht zur zivilen Kleidung tragen.

Das würde ich nach "Bauchgefühl" genauso sehen, nur läßt sich dies für mich nicht klar aus der Anzugsordnung ableiten.

Zitat von: ulli76 am 24. August 2015, 09:47:14
Also auf Deutsch- du hast dein Tropen-T-Shirt zum Zivil getragen und bekommst jetzt Ärger und jetzt versuchst du raus zu finden, wie du dich da raus lavierst.

Unterstellung, die ich mir verbitte.

Zitat von: ulli76 am 24. August 2015, 09:47:14
Besagtes T-Shirt wird über die LH ausgegeben, wird zur Uniform getragen und ist somit ein Uniformteil.

Diese Ansicht ist hier ja bereits vertreten worden, nur läßt sie sich aus meiner Sicht nicht anhand der Anzugsordnung belegen, daher meine Frage, ob es hierfür einen eindeutigen Beleg mit Vorschriftencharakter gibt. 
Aus meiner Sicht läßt sich der Begriff "Uniformteil" auch sehr gut so interpretieren, dass Uniformteile diejenigen Bekleidungsstücke sind, die in der Anzugsordnung sowie ggf. ergänzenden Vorschriften als Bestandteile von Anzügen bzw. deren Ergänzungen oder Abwandlungen genannt sind, und da kenne ich momentan kein Dokument mit Vorschriftencharakter, in dem das Unterhemd in diesem Sinne auftaucht...

Zitat von: ulli76 am 24. August 2015, 09:47:14
Als Soldat darfst es nicht tragen, weil du kein Univil tragen darfst.

Genau das ist ja die Frage. Wenn das Unterhemd weder ein Uniform- noch ein Ausrüstungsteil wäre, sondern lediglich ein Bekleidungsgegenstand, dann wäre es ggf. kein "Univil".

Zitat von: ulli76 am 24. August 2015, 09:47:14
Mal davon abgesehen, ist es ja ein T-Shirt was dir der Dienstherr als Bestandteil der Uniform zur Verfügung stellt und es zweckentfermdet wird, wenn es zivil getragen wird.

Das ist soweit unstrittig. Allerdings könnte es bei einer eventuellen disziplinaren Würdigung eine Rolle spielen, ob es "nur" eine Zweckentfremdung oder ggf. auch einen Verstoß gegen die Anzugsordnung darstellt.

Zitat von: ulli76 am 24. August 2015, 09:47:14
Wie es aussieht, dass man sich aus rein praktikablen Gründen ein entsprechendes T-Shirt z.B. für Outdooraktivitäten anschafft und trägt, steht auf einem anderen Blatt. Aber da wird im Falle eines Falles der Ermessensspielraum des DV ausreichen.

Das wäre die Frage. Hier ist ja bereits die Ansicht vertreten worden, dass auch ein privat beschafftes Unterhemd auf keinen Fall in diesem Kontext getragen werden dürfte. Sofern es sich hierbei wirklich um ein Uniformteil handelt, finde ich diese Ansicht durchaus überzeugend. Wenn es sich allerdings nicht um ein Uniformteil handeln sollte, dann hätte der DV keinen Ermessensspielraum, sondern müsste das Tragen des privat beschafften Hemdes ggf. dulden...

ulli76

Tja und da haben wir ein häufiges Problem, dass nur der Buchstaben einer Vorschrift, aber nicht der Sinn dahinter verstanden wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html