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Einstellungsdienstgrad

Begonnen von MxD84, 20. Mai 2007, 18:08:36

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MxD84

Hallo,

ich habe über das Thema Einstellungsdienstgrad schon einiges gelesen, aber immer mit verschiedenen Antworten. Deshalb Frage ich selber noch mal nach:

Ich habe mich als SaZ beworben und meine drei Tage beim ZNwG-SÜD erfolgreich gemeistert. Am Ende habe ich eine stelle als Feldwebel bekommen. Mein Einstellungsdienstgrad ist Stabsunteroffizier (FA).

Nun meine Frage: Habe ich diesen Dienstgrad ab dem 1. Tag beim Bund (d. h. auch schon in der AGA)?
Ich weiss nicht ob es wichtig ist, aber ich mache natürlich 4 Monate Eignungsübung mit.

ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

mfg

MxD84

S.Thomas

Hi soweit ich das weiß, bekommst du bereits am ersten tag deinen Dienstgrad und auch Schulterklappen,
welche allerdings erst nach bestandener AGA, also mit erhalt der Truppenzugehörigkeitsliste
in kraft treten. Dann gehts erstmal noch auf diverse Ausbildungen und schliesslich dann zum Feldwebellehrgang.
Alles Zusammengefasst bist du in der AGA zwar Stabsunteroffizier, hast aber gegenüber den anderen Rekruten
keinerlei Befugnisse um z.B. Befehle erteilen etc. Wie der genaue Weg deiner ausbildung sein wird, bis du erstmal auf deiner Feldwebelstelle sitzt kann ich dir leider nicht sagen, da sich bestimmt nach der neugruppierung einiges geändert hat.

MFG

MxD84

Danke für die Antwort.

Den Plan bis zum F kenne ich (hat mir der Einplaner und auch der vom KwEA aufgezeigt). Es geht mir auch nicht um das Befehlen gegenüber anderen Rekruten oder meinen Ausbildern, sonder wenn ich doch den Dienstgrad habe müsste ich auch das Gehalt bekommen, oder?

mfg

Dennis812

Zitat von: S.Thomas am 20. Mai 2007, 19:22:40
Hi soweit ich das weiß, bekommst du bereits am ersten tag deinen Dienstgrad und auch Schulterklappen,
welche allerdings erst nach bestandener AGA, also mit erhalt der Truppenzugehörigkeitsliste
in kraft treten. Dann gehts erstmal noch auf diverse Ausbildungen und schliesslich dann zum Feldwebellehrgang.
Alles Zusammengefasst bist du in der AGA zwar Stabsunteroffizier, hast aber gegenüber den anderen Rekruten
keinerlei Befugnisse um z.B. Befehle erteilen etc. Wie der genaue Weg deiner ausbildung sein wird, bis du erstmal auf deiner Feldwebelstelle sitzt kann ich dir leider nicht sagen, da sich bestimmt nach der neugruppierung einiges geändert hat.

MFG

Das ist mal einfach sachlich totaler Unfug!

@MxD84: Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. Aber ein Blick in die VVO oder ein Aufpassen im Unterricht dazu sei dir sehr ans Herz gelegt. Und für weitere "Tipps" bitte mal nach Neckermann suchen.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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MxD84

Zitat von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:25:59
@MxD84: Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. Aber ein Blick in die VVO oder ein Aufpassen im Unterricht dazu sei dir sehr ans Herz gelegt. Und für weitere "Tipps" bitte mal nach Neckermann suchen.

auch wenn ich eignungsübender bin?

erdpichel

die frage ist schonmal:
hast du schonmal ne AGA gemacht!? wenn ja, dann bist du eignungsübende als vollwertiger stuffz!
wenn nicht, dann siehe oben, dann bist du zwar ein stuffz, da du aber "nix kannst" hast du keine vorgesetztenfunktion.
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

Wo steht denn, dass der § 4 VVO für Eignungsübende nicht gilt? Wenn der Dienstgrad verliehen wurde, hat man auch die Pflicht, ihn auszufüllen!
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erdpichel

doch, so in etwa! es gibt doch auch studierte, die dann erst zur BW kommen, wenn sie studiert haben, dann direkt als leutnant (zB)!
willst du jetzt sagen, dass du dann als leutnant in der AGA nach 3 tagen deinem Oberfeld alias zugführer vorgesetzt bist!?!??! wohl kaum!
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Dennis812

Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:38:04
doch, so in etwa! es gibt doch auch studierte, die dann erst zur BW kommen, wenn sie studiert haben, dann direkt als leutnant (zB)!
willst du jetzt sagen, dass du dann als leutnant in der AGA nach 3 tagen deinem Oberfeld alias zugführer vorgesetzt bist!?!??! wohl kaum!

Doch, genau das! Allerdings nur außerhalb der Ausbildung, sprich z.B. nach Dienstschluss --> dass es sich nciht empfiehlt, davon Gebrauch zu machen ist mal was ganz Anderes --> der Rest wurde schon in den bestehenden Threads auseinander diskutiert!
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wolverine

Der ZgFhr ist in diesem Fall dem Lt oder Hptm vorgesetzt auf besondere Anordnung gem § 5 VVO. Allen anderen Soldaten in der Kaserne ist der frischeingestellte Offizier gem. seines höheren Dienstgrades vom ersten an Vorgesetzter gem. § 4 VVO.

Schön wäre es, wenn Sie evtl. einen Beleg (z. B. eine Rechtsgrundlage) für Ihre Behauptung finden und auch nennen könnten. Nur weil man sich etwas ausdenkt, vorstellt oder wünscht, muss es nicht wahr sein! Wenn Sie mir zeigen, dass die VVO für diese Damen und Herren außer Vollzug gesetzt ist, diskutiere ich über geltendes Recht!
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erdpichel

naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^
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Dennis812

Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:46:24
naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^

So einfach sich ergeben? Tz,tz,tz  8)
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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erdpichel

naja, man lässt sich ja gerne belehren! in meinen augen ist es so, dass ein neckermann einfach nicht das wissen hat um befehle zu geben, daher war ich der meinung, dass die VVO für alle bereiche ausgesetzt ist, dass das aber nur für die AGA-batterie/ kompanie gilt....
nun gut, wenn dem so ist, dann ist das so.....
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StOPfr

Zitat von: erdpichel am 20. Mai 2007, 21:46:24
naja, sie sind der forenlinksverdreher, von daher werde ich mich da mal lieber zurückhalten ^^
Das war unter den gegebenen Voraussetzungen - und trotz der leichten Absetzbewegung im letzten Beitrag - eine sehr gute Idee; ...auch wenn ich Dennis812 Einstellung teile >> tz, tz, tz ;D).
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Fiestaman

Zitat von: Dennis812 am 20. Mai 2007, 21:25:59
Du bist von Beginn an StUffz, wirst nach ein paar Tagen vereidigt und hast fortan alle Rechte und Pflichten, die du benötigst. .

Das stimmt nicht ganz. Eignungsübende werden erst nach Ablauf der Eignungsübung vereidigt. Nach 4 Monaten hat ein Eignungsübender die Wahl die Ernennungsurkunde zum SaZ zu unterschreiben oder nicht. Und erst dann findet eine Vereidigung statt.

Zudem durfte unsere Neckermänner nicht ins Uffz-heim vor bestehen des UL 1. AUßerdem hat der Spieß am Anfang jeder AGA denn EÜ´s erstmal klargemacht das sie nicht auf die Idee kommen sollte in den eigenen Reihen Befehle an Manschafter zu erteilen.

Zudem ist man auch als Neckermann vorrangig Rekrut wieder jeder andere auch in der AGA. Da is es egal was man auf der Schulter hat.


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