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Formaldienst // Beendigung des Antretens

Begonnen von Blaubärbaron22, 07. Juni 2021, 09:47:08

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Blaubärbaron22

Servus Kameraden,

ich bin an meinem neuen Standort angekommen und heute war das erste Antreten.
Formal lief das ganze ab wie immer und vollkommen korrekt.

Man kennt es, wenn am Ende des Antretens "zu befohlenen Maßnahmen wegtreten" o.Ä ausgesprochen wird.

Hierbei nun meine Frage:

Die Aussage des Führers der Formation war diese :"Zum befohlenen Tagesdienst wegtreten - Marsch"
Auf das Kommando Marsch hat sich die ganze Formation um 180° wie bei einer Kehrtwendung gedreht.

Ist dies korrekt? So wurde mir das nie beigebracht und in der ZDV finde ich auch keinerlei Infos über diese Wendung.

Vielen Dank!

F_K

Ein "zu befohlenem Tagesdienst wegtreten" ist KEIN Ankündigungskommando im Formaldienst - das Kommando "Marsch" (dass es im Formaldienst als Ausführungskommando gibt) benötigt aber ein Ankündigungskommando - dass hier nicht gegeben wurde.

Offensichtlich eine Einheit / Standortspezifische "Sonderlocke", die nicht der Vorschrift entspricht.

Blaubärbaron22

Danke für den Hinweis.

Wie beendet man ein Antreten bspw. nach einer Verabschiedung/Beförderung den korrekt?
Mir sind nur diese "Sonderlöckchen" bekannt, wie das oben genannte oder ein flapsiges "Tagesdienst fortsetzen".

Abteilung/Formation stillgestanden, ____________ ?

F_K

Um welche "Größenordnung" geht es denn?

Bei "Verbänden" werden die Einheiten in der Regel durch den KpChef zum Antreten geführt, und dann dem Führer des Antretens gemeldet - daher übergibt der Führer des Antretens nach diesem die Einheiten dann wieder den KpChef, die in der Regel vom dem Platz dann "einzeln" mit ihren Einheiten "wegmarschieren".

Bei Einheitsantreten (dem KpChef wird gemeldet) habe ich es immer ähnlich gehalten und die Teileinheitsführer übernehmen lassen (vielleicht haben die ja auch noch Punkte für ihren Haufen).

Will man "den Haufen individuell auflösen" kann man schon so etwas wie "in den Tagesdienst wegtreten / weitermachen" befehlen und jeder geht seiner Wege ..

Blaubärbaron22

Es geht prinzipiell um Antreten einer Einheit ohne Aufmarsch.

Gut dann bin ich mit Wissen versorgt. Mir war nur diese 180 Grad Wendung nach dem Antreten neu welche sich als "Sonderfall / Eigenheit" herausgestellt hat.

Merkwürdiges Gefühl als einziger von 30 Soldaten sich nicht zu drehen, weil es in keiner ZDv zu finden ist. Finde es nur merkwürdig, dass die Mannschaften sogar Formaldienstausbildung hatten und dies so beigebracht wurde.

Danke für die Mühe!

BulleMölders

Kann es sein, dass in dem "zu befohlenen Maßnahmen" noch ein " nach Hinten" enthalten haben und Sie das nur überhört haben, da ihr Gehirn schon automatisch nach dem ersten Teil in den "Ausführungsmodus" geschaltet hat?

Mit sind solche Kommandos durchaus von Bor her geläufig. Denn bei Seefahrt wird beim Antreten niemals in den Stillgestanden gegangen und damit fällt das Formale Ankündigungskomando und Ausführungskomando weg.

Da wird dann zur Ordnung gerufen, dann kommt z. B. "zum Reinschiff nach hinten wegtreten" Pause "Ausführung". Dabei wird dann aus dem "Rührt euch" eine Kertwendung gemacht und nach hinten weg getreten.
Nach hinten kann natürlich auch durch nach rechts oder nach links ersetzt oder auch weg gelassen werden. Dann tritt man eben in die entsprechende Richtung weg. Kommt immmer auf die Räumlichen gegebenheiten der Antretestation an.
Test

InstUffzSEAKlima

Beim TE-weisen Abrücken nach dem Kp-Antreten wurde bei uns befohlen "Uffze austreten" und der Zugdienst hat die Msch übernommen und in Formation zur Werkstatt geführt.

Beim Btl-Appell wurde in der Regel am Schluß "lassen Sie abrücken" befohlen, worauf einheitsweise geführt wurde.

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