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Frage wegen nachträglicher Grundwehrdienstbescheinigung

Begonnen von JuergenK, 01. März 2014, 11:38:22

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JuergenK

Hallo,
für einen Kindergeldantrag benötige ich eine Bescheinigung über die Dauer des Grundwehrdienstes von meinem Stiefsohn. Da er sich für zwei Jahr verpflichtet hatte, geht aus der Wehrdienstzeitbescheinigung nur dieser Zeitraum hervor. Dies wird von der Kindergeldstelle so nicht akzeptiert, da hier effektiv die Dauer des Grundwehrdienstes bescheinigt werden muss. Da der BW-Standort (Trier) mittlerweile aufgelöst ist, kann ich dort nichts mehr erfragen. Das zuständige KWEA in Trier erklärt sich ebenfalls für nicht zuständig. Von dort wurden wir an eine BW-Behörde in Saarbrücken weiterverwiesen. Dort erklärte man sich ebenfalls für nicht zuständig und gab uns eine TelefonNr. einer Behörde in Mainz. Nachdem nach etlichen Versuchen, dort endlich jemand ans Telefon ging, wurde uns eine Email-Adresse mitgeteilt, um unsere Anfrage schriftlich einzureichen. Nach über vier Wochen kam - bis jetzt - immer noch keine Antwort. Weiterhin ist dort niemand telefonisch erreichbar. Diesen Sachverhalt teilten wir dem Mitarbeiter die Kindergeldkasse mit. Nach vielen Versuchen gelang es ihm, in Mainz jemanden zu erreichen. Dort sagte man ihm nur kurz, das die Akte meines Stiefsohns "unterwegs" sei, und derzeit keine Bescheinigung ausgestellt werden könne. Hat jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht? Wo kann man sich noch hinwenden?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Tommie

Die Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreiswehrersatzämter (KWEA) sind die aktuellen Karrierecenter der Bundeswehr, die organisatorisch zum Bereich Personal, also zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gehören. Hier findet gerade eine Umstrukturierung statt und aktuell werden sehr viele ehemaliges KWEAs komplett aufgelöst und die Akten in die neuen Karrierecenter überführt! Beispiel: In Baden-Württemberg kommt nahezu alles an Akten ins KarrC Stuttgart, die ehemaligen Außenstellen Schwäbisch Gmünd, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, etc. werden aufgelöst!

Dieser Zustand ist für Sie natürlich unbefriedigend, aber aktuell leider nicht zu ändern ;) !

JuergenK

Hallo Tommie,
danke für die Antwort. Hat man sich bei diesen Umstrukturierungen keine Gedanken darüber gemacht, wie man während der Aktion über wichtige Fragen Auskunft geben kann?
Es kann doch  nicht sein, dass bestimmte Abläufe für Monate auf Eis liegen und die ehemaligen Soldaten das Nachsehen in Form von finanziellen Nachteilen haben.

ulli76

Mal ne doofe Frage:
Wenn er sich von vorne herein verpflichtet hat, war der Pflichtwehrdienst ja inclusive, wird aber doch normalerweise nicht extra bescheinigt, weil es eine andere Art des Wehrdienstes war (männliche Zeitsoldaten waren z.B. trotzdem Zeitsoldaten obwohl die ersten x Monate auf die Wehrdienstzeit angerechnet wurden. Mit dem Gehalt eines SaZ, Selber-Zahlen des Essens, keine kostenfreien Heimfahrten etc.)
Und selbst wenn die Kindergeldstelle das extra anrechnet, wissen die doch wie lange der Pflichtwehrdienst in dem Zeitraum war und kann das für die ersten x Monate anerkennen ohne das eine Extrabescheinigung da ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Genau dies Frage stellte sich mir von Anfang an. Ich gehe noch weiter: Ich habe mich irgendwann im Lauf der Grundausbildung verpflichtet. Und in meiner Dienstzeitbescheinigung steht nur Z12 und nichts sonst.
Aber ich dachte, ich bin wieder blöd und habe erst einmal zu mitgelesen.
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JuergenK

Die "normale" Wehrdienstzeitbescheinigung reicht der Kindergeldkasse nicht. Da sich die Grundwehrdienstzeiten vor der Aussetzung mehrere Male verändert haben, ist eine Bescheinigung über die Dauer des Grundwehrdienstes erforderlich. Über diese Periode kann man nach Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus noch Kindergeld beziehen.

wolverine

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KlausP

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JuergenK


KlausP

Zitat von: JuergenK am 02. März 2014, 09:44:04
Er ist als GWDL einberufen worden und hat sich dann verpflichtet.

Dann hat er eine Urkunde über seine Berufung in das Dienstverhältnis eies SaZ und einen Dienstzeit-Festsetzungsbescheid bekommen. Aus beiden geht hervor, ab wann seine Dienstzeit als SaZ rechnet, wobei seine GWDL-Zeit im Festsetzungsbescheid explizit aufgeführt sein sollte.
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JuergenK

Vielen Dank, das hilft mir schon mal fürs erste weiter. Dann werde ich ihn mal bitten nachzusehen.

JuergenK

Nach Rücksprache mit meinem Stiefsohn habe ich neue Informationen: Er hat seinen Dienst nicht als SaZ sondern als FWDL (9 Monate Grundwehrdienst plus 14 Monate Freiwilligen-Dienst -> 23 Monate Gesamtzeit). In seinen Unterlagen, die er als FWDLer erhalten hat, geht die Dauer des Grundwehrdienstes nicht hervor.

Andi

Dann sind die gesamten 23 Monate Dienstzeit auf Grund der Wehrpflichtgesetzes abgeleistet worden - sollte in seiner Wehrdienstbescheinigung an sich aber auch drinstehen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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JuergenK

Hallo Andi,

das klingt ja sehr interessant! 8) Ist Dir evtl. irgend ein Dokument (Gesetzestext, Beschluss, o.ä.) bekannt, aus dem das so hervorgeht? Anscheinend ist dies dem Sachbearbeiter bei der Kindergeldstelle nicht bekannt. Die Wehrdienstbescheinigung über die gesamte Dienstzeit hat er vorliegen. Er fragt aber immer noch nach einer Bescheinigung über den Grundwehrdienst.

Viele Grüsse
Jürgen

Andi

Das entsprechende Gesetz ist - wie gesagt - das Wehrpflichtgesetz. ;)
Aber was ist überhaupt das Problem? Will die Kindergeldstelle die Weitergewährung des Kindergeldes über das 25. Lebensjahr hinaus nicht gewähren?
Die Dauer der Wehrpflicht - und damit des Grundwehrdienstes - ist die Zeit, die gemäß §2 (3), 3. BKGG über das 21. oder 15. Lebensjahr berücksichtigt werden kann - in diesem Fall also 9 Monate. Der freiwillige Wehrdienst darüber hinaus ist nicht anrechenbar.

Wie schon geschrieben wurde steht die Dauer des Grundwehrdienstes im Wehrpflichtgesetz (§5 (2), davor §5 (1a)). Dem Herrn Sachbearbeiter wird doch wohl zuzumuten sein Einblick in ein Bundesgesetz  - in der entsprechend zur Einberufung/zum Dienstantritt des Sohnes gültigen Version - zu nehmen und die Anzahl der Monate abzumalen. Eine "Bescheinigung" ist da weder nötig, noch wird sie irgendjemand ausstellen, da Bundesgesetze eben Bundesgesetze sind und auch ohne gesonderte Bescheinigung - auch für Kindergeldkassen - gültig sind.

Auf einer Seite wie www.buzer.de kann er da sogar zwischen den Versionen wild herumspringen und vergleichen.

An deiner Stelle würde ich es noch einmal gütlich mit dem Sachbearbeiter versuchen und mich erst wenn das nicht fruchtet mit dem gehobenen Dienst seiner Dienststelle ins Benehmen setzen und fragen, ob da irgendjemand versäumt hat dem Herrn die Bedeutung von Gesetzen beizubringen und ob es nicht möglich wäre da unkompliziert Abhilfe zu schaffen.

Gruß Andi
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