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Frage zur Abrechnung eines Rettungswagen-Einsatzes

Begonnen von Heidjer, 06. August 2013, 15:10:00

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Heidjer

Hallo liebe Leute,

im Mai diesen Jahres war ich in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, der unter anderem erforderte, dass ich mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren wurde. Die Abrechnung des Aufenthalts im zivilen Krankenhaus scheint soweit auch problemlos gelaufen zu sein, zu mindest habe ich diesbezüglich nichts weiter gehört. Für den Rettungswageneinsatz erhielt ich allerdings Mitte Juni eine Rechnung von einem Abrechnungsunternehmen. Diese gab ich daraufhin im SanBereich bei der Heilfürsorge ab und der dort sitzende Feldwebel sagte mir, sie würden alles in die Wege leiten und die Rechnung begleichen.
Nun habe ich vor zwei Wochen eine Mahnung bekommen aufgrund von Zahlungsverzug. Ich rief daher nochmals in der Heilfürsorge an und mir wurde versichert, dass die entsprechenden Unterlagen "abgeschickt" worden seien, sie aber wohl keinen Einfluss darauf hätten, wie zügig sie bearbeitet würden.
Ich schrieb aufgrund dessen einen Brief an das Abrechnungsunternehmen, in dem ich kurz erklärte, dass ich über die freie Heilfürsorge der Bundeswehr medinizisch abgesichert sei, die Rechnungsbegleichung entsprechend in Auftrag gegeben habe und leider selber keinen Einfluss darauf hätte, wie lange dieses dauert.
Soeben flatterte nun bereits eine weitere Mahnung in meinen Briefkasten. Also rief ich abermals in der Heilfürsorge an, wo man mich recht plump abwimmelt mit der Begründung, dass der Vorgang - wie bereits gesagt - weggeschickt sei und sie da nun auch nichts weiter tun könnten. Da ich nun zu allem Überfluss bereits seit 31.07.13 aufgrund von DZE die Bundeswehr verlassen habe, bin ich etwas ratlos, wie ich verfahren soll.

Letztendlich hat man mir in der Heilfürsorge ja versichert, dass alles in die Wege geleitet worden sei, aber die zweite Mahnung einfach zu ignorieren, halte ich auch nicht für besonders klug?

Danke im Voraus!

Andi

Ja, das passiert manchmal - insbesondere, wenn Soldaten nicht auf ihren Status hinweisen (z.B. aus Unerfahrenheit) oder nicht darauf hinweisen können (z.B. wegen Bewusstlosigkeit), ist aber kein Beinbruch. Auch die zweite Mahnung (die dürfte ja vermutlich auch mit Mahngebühren verbunden sein) solltest du an die Heilfürsorge weitergeben.
Beim Abrechnungsunternehmen würde ich an deiner Stelle mal anrufen und die galant darauf hinweisen, dass du der falsche Ansprechpartner bist, da der Zahlungsanspruch, den das Unternehmen geltend machen will nicht gegen dich besteht, sondern - je nachdem wo das Krankenhaus ist in das du eingeliefert wurdest - die WBV West oder Ost und die das bei ihrem Auftraggeber mal ändern lassen sollten.

Gruß Andi
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Heidjer


christoph1972

Wieso eigentlich Rechnung und nicht Gebührenbescheid? Ist der Rettungsdienst privatrechtlich ausgegliedert oder haben die Dich als Privatpatient erfaßt? Dann ganz klar, dem Abrechnungsunternehmen mitteilen, Du warst zu dem Zeitpunkt Soldat mit Anspruch auf freie Heilfürsorge und gibst die Adresse der Heilfürsorgestelle bei der ehemaligen WBV an.

Wie Andi schon schrieb, Du bist der falsche Rechnungsadressat.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Heidjer

So wie ich das aus der Zahlungserinnerung ersehe, hat der Landkreis ein privates Unternehmen mit der Rechnungslegung beauftragt. Sprich das Unternehmen finanziert die entsprechenden Leistungen vor und treibt die Kohle dann beim "Kunden" wieder ein, nennt sich opta data Abrechnungs GmbH, falls das relevant ist.

Würde aber auch nicht ausschließen, dass die mich für den RTW-Einsatz als Privatpatient erfasst haben; war bei Eintreffen des Wagens bereits nicht mehr bei Bewusstsein und konnte daher erst im Krankenhaus darauf hinweisen, dass ich Soldat bin.

Zitat von: christoph1972 am 06. August 2013, 15:46:07
und gibst die Adresse der Heilfürsorgestelle bei der ehemaligen WBV an.

Heilfürsorgestelle der ehemaligen WBV?

Ich habe wegen der Rechnungen immer mit dem Heilfürsorgebüro in unserem SanBereich gesprochen. Ist das hier gemeint? Oder gibt es bei der WBV noch eine gesonderte Heilfürsorgestelle, die den ganzen Kram von meinem Heilfürsorgebüro zugeschickt bekommt?
Falls ja, wie kriege ich die Adresse raus? Über das Heilfürsorgebüro im SanBereich oder auch irgendwo öffentlich im Internet?

Welche WBV ist überhaupt zuständig?
Mein Gehalt bekam ich stets von der WBV Süd, zuletzt stationiert war ich aber in Delmenhorst. Im Krankenhaus lag ich in Rotenburg/Wümme und dort war ich auch nach der Krankenhausentlassung beim Truppenarzt und bezüglich der Rechnungen beim Heilfürsorgebüro, da ich krankgeschrieben war und dieser Standort am heimatnahesten war/ist.

Danke im Voraus!

greeN2010

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TazD

Nur als Info am Rande, da das wesentliche ja schon geklärt ist:

Als Soldat hast du Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und keine Freie Heilfürsorge.  ;-)


Guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_truppen%C3%A4rztliche_Versorgung

http://de.wikipedia.org/wiki/Heilf%C3%BCrsorge

Andi

Zitat von: christoph1972 am 06. August 2013, 15:46:07
und gibst die Adresse der Heilfürsorgestelle bei der ehemaligen WBV an.

Ne, die Abrechnungsstelle (WBV Ost/West) kennt jedes Krankenhaus! Da braucht man nichts angeben, außer dass die Rechnung an die zuständige Wehrbereichsverwaltung zu stellen ist.

Zitat von: Heidjer am 06. August 2013, 16:58:41
Heilfürsorgestelle der ehemaligen WBV?

Die Abrechnung erfolgt über die zuständigen Stellen der ehemaligen Wehrbereichsverwaltungen, mit denen hast du aber nichts am Hut. Du brauchst nur darauf zu verweisen, dass die zuständige WBV, die das Krankenhaus kennt die Kosten trägt.
Hast du eigentlich irgendwas unterschrieben, dass da jemand auf die Idee kommt du hättest einen Privatvertrag abgeschlossen?

Zitat von: Heidjer am 06. August 2013, 16:58:41
Ich habe wegen der Rechnungen immer mit dem Heilfürsorgebüro in unserem SanBereich gesprochen.

Die Kameraden dort sind auch deine Ansprechpartner, sonst niemand.

Zitat von: Heidjer am 06. August 2013, 16:58:41
Welche WBV ist überhaupt zuständig?

Da Rotenburg in Niedersachsen liegt ist die WBV West da zuständig.

Gruß Andi
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BSG1966

Dinge, die in die Dienstzeit fallen, für die sich aber keinr mehr zuständig fühlt, weil man ja "raus" ist mittlerweile, sind solche, denen sich unter Umständen der Sozialdienst annimmt. einfach mal kontaktieren, die können vllt hier und da Dinge vereinfachen.

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