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frage zur umzugskostenvergütung

Begonnen von katzenfrau, 20. Juni 2011, 22:21:45

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katzenfrau

hallo zusammen,
ich würde gerne mal wissen wie lange es durchschnittlich dauert bis man einen antrag auf umzugskostenvergütung (positiv oder negativ) zurückbekommt.
mein freund hat den antrag schon vor wochen gestellt und es ist immer noch nichts passiert. da man mit bewilligtem antrag ja nicht automatisch eine neue bleibe hat zieht sich das ganze eh noch eine halbe ewigkeit hin. ich hab keine lust mehr auf fernbeziehung und einen vom hin- und herfahren ausgelaugten freund :-(

liebe grüße
katzenfrau

katzenfrau

gibts es hier keine erfahrungswerte? wie lange hat es bei eurem antrag auf ukv gedauert bis ihr bescheid bekommen habt?

ungeduldige grüße  ;)
katzenfrau

wolverine

Ob UKV bewilligt wird steht doch auf der Versetzungsverfügung. Wenn ja, werden die Kosten nachträglich eingereicht und - meist innerhalb eines Monats - erstattet. So war es zumindest bei mir immer.
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katzenfrau

bei der versetzung auf den dienstposten steht dabei das ukv auf antrag des soldaten bewilligt werden kann. ukv steht meinem freund auch grundsätzlich zu aber der antrag ist halt schon einige wochen unterwegs. man hätte sich schon ein paar tolle sachen ansehen können die mitlerweile wieder von wohnungsmarkt verschwunden sind aber ohne das offizielle "ok" is halt nicht...

KlausP

Wenn er länger als 4 Wochen keine Reaktion auf seinen Antrag erhalten haben, sollte er eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen. An wen hat er den Antrag denn gerichtet?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

katzenfrau

hm, keine ahnung. kenn mich in dem ganzen system noch nicht so wirklich aus. ich finde beim bund irgendwie alles schrecklich kompliziert  ;)
dachte nur hier gibts vielleicht ein paar erfahrungswerte...

lg
katzenfrau

Andi

Zitat von: katzenfrau am 24. Juni 2011, 20:58:21
bei der versetzung auf den dienstposten steht dabei das ukv auf antrag des soldaten bewilligt werden kann.

Sorry, aber es gibt auf Versetzungsverfügungen nur zwei mögliche Sätze, nämlich "Die Umzugskostenvergütung wird zugesagt" oder "Die Umzugskostenvergütung wird nicht zugesagt". Und dann gibt es entsprechende Rechtsbehelfsbelehrungen.
Wenn die UKV zugesagt ist führt man auf eigene Kosten den Umzug durch und beantragt dann die UKV - entweder als Pauschale oder per 1 zu 1 Nachweis. An sich beantwortet hierbei die "Umzugsfibel für Soldaten" alle relevanten Fragen in Bezug darauf welche Kosten die Bundeswehr übernimmt und was z.B. Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und Sonderurlaub für den Umzug angeht.
Ich denke er sollte sich mal umfassend von seinem Umzugsbearbeiter des Bundeswehrdienstleistungszentrums beraten lassen.

Ansonsten ist zu sagen: Er muss sich kümmern! Er ist derjenige der Ansprüche hat und sie geltend machen muss.

Gruß Andi
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mausi257

hallo ihr.
also muss sagen bei mir und meinem freund sieht es nicht besser aus wir warten nun schon 6 wochen und haben immer noch keinen beswcheid ob er die ukv bekommt oder net!
das problem ist bloß sein umzug steht kurz bevor kann man da irgendwas machen?


lg mausi

ulli76

Ich versteh grad ned, wo es bei euch hängt.
Normalerweise hat man irgendwann ein Personalgespräch, wo auch geklärt wird, ob die UKV zugesagt wird oder nicht. Irgendwann kurz vor der Versetzung kommt die Versetzungsverfügung und da steht drauf, ob die UKV zugesagt wird oder nicht. Sollte da was anderes drauf stehen, als abgesprochen, setzt man sich mit seinem Personlführer in Verbindung und klärt das. Manchmal ist es nur ein Fehler und gut ist.

Dann holt man sich seinen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, reicht den bei seinem ReFü ein (wenn sich diese beiden Schritte nicht wieder geändert haben), zieht um und reicht dann die Rechnung beim ReFü ein plus noch den Pauschbetrag und was man halt sonst so geltend machen kann.

Ich frag mich gerade, wo eure Männer was beantragt haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

katzenfrau

also bei uns hat sich nun hoffentlich alles geklärt. irgendwer hat meinen freund falsch beraten und der hat den antrag irgendwie zur falschen stelle geschickt.
mein freund hat seine versetzung auf den dienstposten in der eignungsübung bekommen. dort wurde ukv nicht genehmigt aufgrund zu kurzer verwendungsdauer (dauer der eignungsübung). er hat aber mit irgendwem zusammen im soldatengesetz nachgeschlagen wo drinsteht das soldaten in der eignungsübung soldaten auf zeit gleichgestellt sind. die eignungsübung ist nun ende diesen monat vorbei. die verwendungsdauer danach liegt bei über einem jahr also steht ihm UKV zu.
wir warten nun also auf die genehmigung, damit kann er dann zur kostenstelle nen stempel holen oder so. für uns kommt eher die pauschale in frage als das abrechnen mit dem umzugsunternehmen... man kann einen vorschuss bekommen für den umzug...

soweit das was ich verstanden habe. vielleicht bring ich auch was durch einander...

lg

mausi257

ja meiner hat erst mit dem pers gesprochen dann musste er da was ausfüllen und das wegschicken und da wartet er jetzt auf die genehmigung und das dauert jetzt schon 7 wochen und erst wenn der brief kommt kann er zu pers gehen bzw zu der die das finanzielle dort macht und die bearbveitet das dann und dann kommt das geld weil wir den umzug selber machen und das dauert jetzt schon so lange ach man das dauert  :(

katzenfrau

es ist aber auch sehr schwer sich als außenstehende alles zu merken. beim bund spricht man ja schon fast eine andere sprache als im zivilen. ich hab mich noch nicht so richtig daran gewöhnt wenn ich ehrlich bin...
übermorgen ist familientag in der kaserne. bin mal gespannt wie das wird. hoffe natürlich auch das mein schatz dort nicht zu sehr eingespannt wird so das er auch etwas zeit für mich hat. ist nicht alles so einfach wie mit einem "normalen" job...

lg katzenfrau

katzenfrau

wir haben nun endlich eine positive rückmeldung bekommen  :)

Hei-Ko

Kann man sich die UKV nachträglich zusagen lassen?

Ich bin derzeit TG-Empfänger und wir wollen in die Nähe des Standortes ziehen. Jedoch wurde mir bislang keine UKV zugesagt und ich denke bis nächsten Samstag wird es sehr schwer da irgendwas drehen zu können, da sich die meisten im Urlaub befinden.

Nächsten Samstag schauen wir uns eine Wohnung an, für die wir, wenn alles passt, den Vertrag unterschreiben werden.

Guten Rutsch ins neue Jahr.

KlausP

Die UKV muss vorher zugesagt werden. Da hilft nur, gleich am Mittwoch deinen zuständigen Persoanlbearbeiter o.V.i.A. anzurufen und das mit ihm zu klären.

Zitat§ 2 Anspruch auf Umzugskostenvergütung

(1) Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche oder elektronische Zusage. Sie soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erteilt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 3 muß die Umzugskostenvergütung vor dem Umzug zugesagt werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/index.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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