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Fragen: Eigene Wohnung und Stube unter 25?

Begonnen von ChrisABC, 04. Februar 2015, 15:27:09

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ChrisABC

Hallo,

ich habe ein paar Fragen und hoffe, von euch eine Antwort zu erhalten.

ich hatte am 27.11 meine Eignungsfeststellung in Düsseldorf und wurde als ABC Abwehr Soldat in Höxter eingeplant.
Seit dem 1.01.2015 habe ich eine eigene Wohnung. Am 1.04.2015 beginne ich meine AGA in Bückeburg.

Jetzt habe ich folgende Fragen. Eins vorweg. Ich habe schon mit meinem Karriereberater gesprochen aber irgendwie stimmt das ganze was er mir gesagt hat nicht mit dem Soldatengesetz überein und ich möchte deswegen von euch gerne das erklärt haben.

Da ich nach der Eignungsfeststellung umgezogen bin und nun meine eigene Wohnung habe, muss ich das der Bundeswehrzentrale ja mitteilen. Wegen UKV und Trennungsgeld.

Nun ist die Frage. Habe ich dann Anspruch auf Trennungsgeld wenn die Wohnung annerkant ist? Und wo lasse ich sie anerkennen?

2. Frage

Ich bin 20 Jahre alt und habe mich für 9 Jahre verpflichten lassen. Da man mit unter 25 kasernenpflichtig ist, bekommt man ja eine Stube gestellt. Nun steht bei mir im Vertrag (Heimschläfer). Wohnort ist vom Standort 180km entfernt und mit der Bahn fährt man (schnellste Strecke) 3 Stunden und 35 Minuten. Mein Karriereberater meinte wenn ich in meiner Stammeinheit bin bekomm ich keine Stube weil ich ja eh genug verdiene und das man bis 25 Jahren Kasernenpflichtig ist, soll angeblich nicht so ernst genommen werden. Irgendwie hab ich das Gefühl die wollen mir einfach keine Stube zur Verfügung stellen und erzählen mir einfach so vonwegen: Such dir mal ne eigene Wohnung??? Schön und gut. Laut Soldatengesetz müssen die mir aber eine Stube zur Verfügung stellen und wenn die es nicht können zahlen die ja Mietzuschuss oder?

Irgendwie stören mich gerade diese Fragen gewaltig und ich weiß echt nicht wem ich da noch glauben soll.

Vielen Dank für eure Hilfe

Christian :)

Ralf

Dazu gibt es ja bereits gefühlte 10000 Posts zu diesem Thema.
ZitatDa ich nach der Eignungsfeststellung umgezogen bin und nun meine eigene Wohnung habe, muss ich das der Bundeswehrzentrale ja mitteilen. Wegen UKV und Trennungsgeld.
Was ist denn eine Bundeswehrzentrale? Du teilst das deinem Karrierecenter mit und diese erkennen dann die Wohnung an. Du wirst die UKV nicht zugesagt bekommen und somit -zumindest nach deiner Schilderung- TG Empfänger.

Zur 2. Frage: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51518.msg532096#msg532096
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Helft mit, dass es so bleibt.

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