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Fristlose Entlassung ???

Begonnen von Soldat85, 09. Juni 2011, 18:27:35

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Soldat85

Hallo, ich habe nen Problem.

HAbe vor nem Jahr mal nen streengen Verweis mit ausdrücklichem hinweis bekomm.

und jetzt: Freundin ist fremd gegangen und habe daraufhin ein tag urlaub genomm und schein nicht abgegeben und habe einen anderen grund angegeben um früher gehen zu dürfen...

nun entscheidet wohl die sdbw nur war ich mir nicht im klaren darüber was passiert, weil ich doch so zerstreut und so viel im kopf hatte..
Hmm wie könnte Die SDBw entscheiden ???

Rollo83

Na woher sollen wir das wissen. Also ich bin nicht der Bearbeiter in der SDBw aber Lügen haben kurze Beine.
Das sollte man doch wissen vor allem weil sie ja sicherlich volljährig sind.
Außerdem kennen sie doch sicherlich auch das Soldatengesetz und die Paragraphen und deren Inhalt oder?
Wenn nicht kann man sicher auch mal nach lesen sowas schadet nie von wegen Pflicht zum treuen dienen und sowas alles.

AAAABER wie kann man denn Urlaub nehmen und den Urlaubsantrag nicht abgeben. Das wieder spricht sich doch.
Entwerder hat man Urlaub genommen und dafür einen positiven Antrag oder man hat kein Urlaub. Vor allem was und wo haben sie einen Grund angegeben. Seid wann muss man einen Grund angeben wenn man Urlaub haben möchte oder wenn man früher gehn möchte.

Alles bischen verwirrend.
In was für eine Dienstverhältniss stehn sie überhaupt.

Soldat85

Habe einen Antrag ausgefüllt gegenzeichnen lassen vom te- Führer aber nicht ins gezi gebracht und einfach nach haus gefahren.
paar tage später gesagt müsse früher gehen falschen grund genannt und dann noch eine halbe stunde zu früh gegengen als genehn´migt war.
bin Saz 04
Man hatte so viel im Kopf wurde das erste mak betrogen und habe nicht nachgedacht.

was hat vielleicht eine SDBw noch für möglichkeiten außer entlassung.?
werden private Probleme berücksichtigt?

Rollo83

Ich kapiers nicht wie kann man den Antrag denn vom TE Führer gegenzeichnen lassen aber dann einfach ab hauen was ist das für eine logik. Wieso wartet man nicht bis der Chef seinen Otto drunter setzt. Vor allem reißt ihnen niemand den Kopf ab wenn sie sagen das sie etwas privates zu erledigen haben. Wieso man dann nen falschen Grund an gibt versteh ich auch nicht. Sagen man hat privat was wichtiges zu erledigen und fertig. Aber dann noch ne halbe Stunde ehr gehn sowas sinnloses. Schreibt man vorher ne halbe Stunde mehr auf.
Sachen gibts ich muss mich jeden Tag wundern hier.

Also das die SDBw irgendwelche privaten Sachen interessieren weiss ich nicht kann ich mir aber schwer vorstellen.

Timid

Die SDBw wird sich da sicherlich leicht tun: Sie hat (meines Wissens) keinerlei disziplinarrechtliche Befugnisse den von ihr geführten Soldaten gegenüber, also scheidet ein Diszi wohl aus. Das hätte auf Ebene des Kompaniechefs oder höheren Disziplinarvorgesetzten passieren müssen. Gleiches gilt für EM.

Insofern bleibt eigentlich nur eine Entscheidung nach §55 Soldatengesetz.

Zitat von: Soldat85 am 09. Juni 2011, 18:52:09werden private Probleme berücksichtigt?

Man wird dich sicherlich anhören bzw. dir vor einer Entscheidung die Möglichkeit geben, dich zu dem Vorfall zu äußern. Und man wird deine Beweggründe sicherlich in die Entscheidung mit einfließen lassen.
Aber wenn ein Soldat innerhalb von einem halben Jahr einen strengen Verweis bekommt und zweimal Dienstpflichtverletzungen bis hin zu Wehrstraftaten begeht, dürfte sich die Bereitschaft, da irgendwie Milde walten zu lassen, sehr in Grenzen halten.
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KlausP

Wenn Sie einen "Ausdrücklichen Hinweis" von der SDBw bekommen haben, dann war das bestimmt nicht die erste Disziplinarmaßnahme und auch nicht für einmal Zuspätkommen (ist jetzt nur ein Beispiel von mir). Damit erteilt Ihnen Ihre Entlassungsdienststelle eine "Gelbe Karte" und teilt Ihnen mit, dass Sie, sollten Sie innerhalb einer bestimmten Zeit (die genaue Frist hab ich nicht mehr im Kopf) nochmals eine Disziplinarmaßnahme bekommen, fristlos nach §55/5 Soldatengesetz entlassen werden können. Dabei ist es unerheblich, wer diese weitere Disziplinarmaßnahme verhängt. Wie geschrieben, es kann sein, dass Ihr Disziplinarvorgesetzter Ihre Entlassung beantragt und die SDBw diesem Antrag nachkommt, zumal ich davon ausgehe, dass Ihr Chef den "Ausdrücklichen Hinweis" damals bereits bei der SDBw beantragt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soldat85

Mittlerweile ist das ein anderer chef...
und der strenge verweis mit ausdrücklichem hinweis der war nur wegen einer sache damals.
und ich habe nicht nachdenken können in dem moment nur kein urlaub übrig und muss nach hause.
Das schon ein ziemliches gedanken chaos betrogen zu werden.
und das von mir war soooo dumm :-(
Habe schon zwei stellungnahmen geschrieben.
ich hoffe das die sdbw mir eine andere dizipl. maßnahme verhängen kann ...
bin echt verzweifelt, da man den asgang nicht kennt und ich ja alles bereue.

KlausP

Ob der Chef inzwischen gewechselt hat, ist vollkommen ohne Bedeutung, weil nicht der Hauptmann xyz die Disziplinarmaßnahme verhängt sondern der Kompaniechef der x.Kompanie des Bataillons abc. Es kommt also nur auf die Stellung des verhängenden Vorgesetzten an und nicht auf die Person.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soldat85

Kann dei Stammdienststelle oder besser gefragt könnte das möglich sein, das die das ablehnt?? kennt jemand fälle???
und was würde dann auf mich drauf zukommen ? denn ungestraft wird man das nicht lassen...

KlausP

Keine Ahnung, was Ihr Disziplinarvorgesetzter daraus macht. Er kann selber eine Disziplinarmaßnahme verhängen, er kann die Sache aber auch an den Kommandeur als nächsthöherem Disziplinarvorgesetzten abgeben. Er kann bei der SDBw Ihre fristlose Entlassung beantragen, genauso könnte es der Kommandeur tun, müssen sie aber beide nicht. Es kann auch sein, dass der Leiter der SDBw von sich aus Ihre Entlassung verfügt, wenn die entsprechende Ausfertigung der Disziplinarverfügung bei der SDBw auf dem Tisch liegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Gehen Sie von Ihrer Entlassung aus. Nach dem Ausdrücklichen Hinweis bleibt der SDBw eigentlich kaum eine andere Möglichkeit; sonst würde sie sich selbst unglaubwürdig machen.
Zudem beginnt es hier schon wieder anrüchig zu werden: Wenn Sie keinen Urlaub mehr übrig hatten, wie konnte dann der TE-Fhr dann Urlaub gewähren? Und nach "vergessen abzugeben" hört sich das auch nicht an. Also halten wir fest: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst und Unwahre Meldung nach ausdrücklichem Hinweis. Etwas anders als Entlassung zu prognostizieren wäre verwegen.
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Soldat85

Der TE-Führer der weiß ja nicht was seine soldaten für Urlaub haben, zumindest bei uns...
Die Entlassung wurde beantragt nach 55 Abs 5 Sg.
Der ausdrückliche Hinweis sagt ja aus, das man dann entlassen werden KANN.
Aber ich kenne keinen Fall wo der Soldat bleiben durfte.
Ich gebe ja kene Gefahr oder so ab habe "nur" Mist gebaut und nicht nachgedacht, auch wenn das richtig scheiße war.
Gefühle sind schon scheiße, gerade wenn solche dummen Kurzschlussreaktionen passieren.

wolverine

Also hatten Sie keinen Urlaubsanspruch mehr?! Dann war es kein "vergessen abzugeben" sondern ein vorsätzliches Erschleichen mit Belügen des TE-Fhr. Und ´ne Woche später dann noch einmal wegen "früher gehen".  Sauber! Und Sie werden nicht wegen des Ausdrücklichen Hinweises entlassen sondern wegen der Dienstvergehen. Der Ausdrückliche Hinweis besagt, dass Sie schon damals hätten entlassen werden können, man Ihnen aber noch eine (!) Chance einräumt.
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Soldat85

ich hatte noch zehn tage aber bracu ja 8 für weihnachten und auf die idee ehrlich zus sein und einen als dza zu erlangen daran habe ich im moment nicht gedacht.
ja klar das ich wegen der vergehen bestraft werde aber der hinweis trägt zu der entlassung sehr bei denn das is wohl wie eine abmahnung zu sehen.
nur gibt es da wirklich kein spielraum seitens der stammdeinststelle??
Können die villleicht auch menschlich reagieren, und verstehen das ich meine gefühle nicht im griff hatte und scheiße gebaut habe ich möchte ja nachdienen freiwillige dienste machen. oder gefängnis geldstrafe nur nicht entlassen werden... :-( *schnief*

KlausP

Langsam kommen mir die Tränen der Rührung. Man hat Ihnen vor einen Jahr (oder so) einen deutlichen Schuß vor den Bug gegeben, ja das ist mit einer Abmahnung im Zivilen vergleichbar. Dann haben Sie nichts Besseres zu tun, als dem Dienst unerlaubt fernzubleiben? "Eigenmächtige Abwesenheit" ist eine Wehrstraftat, da können Sie von "Glück" reden, dass das nicht insgesamt mehr als 3 volle Kalendertage waren..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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