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Führerschein während FWD

Begonnen von cup, 01. Mai 2013, 15:53:11

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cup

Guten Tag die Damen und Herren,

ich habe am 1.7. meinen Dienstantritt zum FWD.
Meien Frage ist nun: Ist es nach der AGA evtl. möglich direkt bei der Bundeswehr meinen Führerschein zu machen (und natürlich für dieses zu zahlen), oder kann ich dies nur an meinen Dienstfreien Wochenenden tun?

Mich verwundert zudem dass in dem Brief den ich bekommen habe neben der Verwendung als Jäger auch eine Verwendung im Wiesel beschrieben ist. Ist für das Fahren solche Gefährte nicht auch ein normaler, ziviler PKW Führerschein Voraussetzung? Ich denke kaum dass ich in/für diesen Ausgebildet werde, da ich lediglich 9 Monate meinen FWD mache und dies für die Bundeswehr ja eher erfolglose Investitionen währen ..

lg.

reppesiz

Entweder kostenpflichtig in einer Fahrschule während deiner Freizeit oder kostenlos bei der Bundeswehr, wenn dein Dienstposten dies erfordert - bei Fwd, denke ich, fällt der Führerschein weg. Wie das mit dem Fahren während des Fwd aussieht, muss ein Experte beantworten.

reppesiz

Inwieweit ein Führerschein mittlerweile von der Dienstzeit abhängig ist, kann ich nicht sagen.

Kormoran

Ich habe nur von wenigen Leuten gehört, die während ihrer Dienstzeit einen B-Klasse-Führerschein machen. Die meisten machen entweder

- B-Fort, haben also bereits einen zivilen B-Führerschein und machen damit einen zweiwöchigen Fortbildungskurs (Fahraufträge, Ladungssicherung ....), um BW-Fz fahren zu können, oder

- BCE, also LKW, wenn sie für einen entsprechenden Dienstposten geplant sind. Das sind allerdings idR SaZ.

Ich würde mir als FWDler keine Hoffnungen machen, in meiner Dienstzeit einen Führerschein zu machen, unabhängig was das KWEA (oder wie es auch immer jetzt heißt versprochen hat.

wolverine

Der Wiesel bietet auch mehr Dienstposten als nur den Fahrer.

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StOPfr

Zitat von: cup am 01. Mai 2013, 15:53:11
...auch eine Verwendung im Wiesel beschrieben ist.

Wolverines Anmerkung vor diesem Hintergrund!
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cup

Ich muss ehrlich sagen dass es mir nicht darum geht den Schein bezahlt zu bekommen, sondern die Zeit dafür zu haben. Bei dem Geld das man als FWDL bekommt ohne Ausbildung etc. möchte ich nicht noch weitere Ansprüche stellen .
In wie weit hat man den schon während der AGA Freizeit? Ist man nach dem Dienst überhaupt noch fähig etwas zu machen, oder zieht man den Schlaf da vor? ;)

Azzurit

Ich gehe mal davon aus, dass du während der AGA keine Zeit für den Führerschein hast.
Wenn du aber in deiner Stammeinheit stationiert bist, wirst du bestimmt Zeit haben.

Kormoran

Ich kenne viele Kameraden die nach der AGA ihren Führerschein zivil gemacht haben. In den Garnisionsstädten sind viele Fahrschulen daran gewohnt Soldaten als Kunden zu haben, d.h. die Unterrichte sind meistens nach allgemeinem Dienstschluss.

cup

Zitat von: Kormoran am 02. Mai 2013, 09:52:26
Ich kenne viele Kameraden die nach der AGA ihren Führerschein zivil gemacht haben. In den Garnisionsstädten sind viele Fahrschulen daran gewohnt Soldaten als Kunden zu haben, d.h. die Unterrichte sind meistens nach allgemeinem Dienstschluss.

Das freut mich zu hören. Vielen Dank für die zahlreichen kompetenten Antworten!

lg.

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