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FWD wann kommt Gehalt?

Begonnen von Alexander1512, 03. Januar 2014, 08:47:01

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Alexander1512

Hallo Leute,
kurze und dringende Frage,weil bald die Miete fällig ist.Wann bekommt ein FWDler Gehalt? Ich hatte mal gelesen,schon am 15.1. kommt das erste Gehalt,ist das korrekt oder wann sollte man damit rechen?

KlausP

FWDL bekommen ihren Wehrsold (und kein Gehalt) immer zum 15. des laufenden Monats.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Interessierte

"Die Verantwortung für das eigene Leben fängt leider früher an, als man weiß."
Herbert Otto

Fm 1994

Kann sich jedoch am Anfang etwas verzögern. Bis die ganzen Bankdaten ins System aufgenommen wurden, etc.

Ich habs aber auch pünktlich bekommen :)

ulli76

Man könnte natürlich auch mit dem Vermieter sprechen, dass man einen neuen Job hat und sich das mit der Gehaltszahlung erstmal regeln muss und ob man dieses eine Mal die Miete etwas später zahlen kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ulli76 am 03. Januar 2014, 16:50:53
Man könnte natürlich auch mit dem Vermieter sprechen, dass man einen neuen Job hat und sich das mit der Gehaltszahlung erstmal regeln muss und ob man dieses eine Mal die Miete etwas später zahlen kann.

Als FWDL hat man in diesem Fall natürlich Leistungen nach dem USG bei seiner zuständigen Unterhaltssicherungsbehörden beantragt, die zumindest einen Teil der Mietkosten übernehmen kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Büdi

Miete wird doch sowieso zu Monatsbeginn gezahlt insofern sollte das doch kein Problem sein.

F_K

.. und ich wiederhole gerne meinen ratschlag:

Immer 2 bis 3 Monatsgehälter reserve halten - damit Diskussionen mit Gläubigern nicht notwendig werden.

Tommie

Natürlich hast Du vollkommen recht, F_K! Aber Dein Vorschlag wird bei der Generation, bei der am Ende des Geldes noch die eindeutige Mehrheit des Monats übrig ist, vermutlich auf wenig Gegenliebe treffen ;) ! Und so "tolle Erfindungen" wie das Unterhaltssicherungsgesetz ist wahrscheinlich auch spurlos an ihm vorüber gegangen, also was erwartest Du von einer solchen "Leuchte" ;D !

Niederbayer


Tommie

Das tue ich doch gar nicht ;) ! Aber der TE muss vorher entweder Beamter oder aber Hartz-IV-Empfänger gewesen sein, denn nur die bekommen ihre Bezüge zum Monatsanfang! Wenn er "normal" gearbeitet oder aber Arbeitslosengeld bezogen hätte, wäre sein letzter Zahltag erst ein paar Tage zurückliegend gewesen!

Andi

Zitat von: Tommie am 03. Januar 2014, 18:16:44
Das tue ich doch gar nicht ;) !

Doch, mit deiner allseits bekannten "ich habe zwar keine Ahnung, weil ich immer nur meine Sicht der Dinge gelten lasse und alle anderen nur Trottel sind, aber ich schreibe trotzdem mal einen sinnbefreiten Beitrag"-Art.

Zitat von: Tommie am 03. Januar 2014, 18:16:44
Aber der TE muss vorher entweder Beamter oder aber Hartz-IV-Empfänger gewesen sein, denn nur die bekommen ihre Bezüge zum Monatsanfang! Wenn er "normal" gearbeitet oder aber Arbeitslosengeld bezogen hätte, wäre sein letzter Zahltag erst ein paar Tage zurückliegend gewesen!

Und es soll Menschen geben, die im Gegensatz zu dir vielleicht auf einer Schule waren, bereits eine eigene Wohung haben und dann direkt den FWDL antreten. Das hast du bei deiner Gottausbildung vielleicht nicht mitbekommen.

Andi
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