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Gemeinschaftsunterkünfte/Pendlerunterkunft

Begonnen von Arctic, 25. Februar 2012, 18:21:43

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Arctic

Hallo,

musste letztes Jahr mangels Kapazitäten in der Kaserne + OffzUnterkunft mir ne Wohnung draussen suchen. Bin Pendler, Ü25 und TG-Empfänger.Will diese Wohnung aber jetzt kündigen, um in eine Pension zu ziehen (welche noch zum Höchstsatz zu haben wäre, was die BW an meinem Standort zahlt), da es hier anfängt zu schimmeln und ich nicht weiss, wie lange am Standort bleiben werde, eine Pension wäre von anfang an das beste gewesen. Muss ich denn, falls jetzt wieder was frei ist in der Gemeinschaftsunterkunft, dorthin ziehen statt in eine Pension?! Eigentlich doch nicht, denn es wird zwar teurer,aber immer noch im Höchstsatz? Und verpflichtet bin ich auch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, ausser man sagt es wäre billiger als draussen?

wolverine

Sie sind nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und können wohnen wo Sie möchten.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Arctic

Also kann man mir als TG-Empfänger nicht vorschreiben, ne billigere Kasernenunterkunft zu mieten, wenn ich mit dieser möblierten-ZimmerGeschichte käme?

Zebra

Doch kann man.

Die Unterkunft außerhalb der Liegenschaft wird für TG - Empfänger nur bis zum ortsüblichen Satz gezahlt, wenn in der Liegenschaft keine Unterkunft zur Verfügung steht.

Zumal die Kasernenunterkunft dann kostenlos zur Verfügung gestellt wird, und nicht gemietet werden muss.

MkG

Zebra

Arctic

#4
Ok, ich müsste also ne freie Offizierunterkunft nehmen, und sobald der nächste u25 offz käme, wieder räumen?! Die sind bei uns knapp, haben am Standort ne hohe Anzahl an Häuptlingen...ok, wo eigentlich nicht  ;D und eigentlich kenne ich keinen DG, welcher nicht in nerven Pendlerwohnung oder ner pension wohnt.und das schon länger, als ich da bin(über ein Jahr).werde gleich morgen zum refü und fragen.

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